Kollektivvertragsabschluss für die ArbeitnehmerInnen in der außeruniversitären Forschung 2021
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden per 1. Jänner 2021 um 1,5 % erhöht
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden per 1. Jänner 2021 um 1,5 % erhöht
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