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Kollektivvertragsabschluss für Angestellte im Metallgewerbe

Mindestgrundgehälter steigen um 1,43%, IST-Gehälter +1,33% - bahnbrechende Regeln für PraktikantInnen

Die etwa 75.000 Angestellten im Metallgewerbe erhalten ab 1.1. 2017 mehr Gehalt. Die Mindestgrundgehälter steigen um 1,43 %, mindestens um 25 Euro, die IST-Gehälter steigen um 1,33 %. Für PraktikantInnen konnte eine Regelung erzielt werden, die klar stellt, dass nur mehr Praktika aufgrund von Ausbildungsverordnungen außerhalb des regulären Verwendungsgruppenschemas vergütet werden dürfen.

Bemerkenswerter Abschluss

„In einer Branche wo viele Unternehmen aufgrund von ausländischer Konkurrenz unter Druck sind, wie KFZ-Werkstätten, Heizungs- , Elektro und Klimatechnik etc., ist es besonders bemerkenswert, einen Abschluss erzielt zu haben, der weit über der Inflationsrate liegt und durcheinen Reallohnzuwachs ein Beitrag zu einer Stärkung der Kaufkraft ist“, kommentiert dies der Verhandlungsleiter der GPA-djp Robert Winkelmayer (Betriebsrat bei VAMED KMB).

Ab 1. Jänner 2017 tritt außerdem eine Regelung in Kraft, durch welche klargestellt ist, dass nur mehr Praktika aufgrund von Ausbildungsverordnungen außerhalb des regulären Verwendungsgruppenschemas analog zu den jeweiligen Stufen der Lehrlingsentschädigung beziehungsweise orientiert an der Verwendungsgruppe 1, vergütet werden dürfen. Werden Praktikumszeiten allerdings im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erworben, so ist nun klargestellt, dass diese auch wie eine solches zu entlohnen sind. Bei vielen "WerksstudentInnen", die in Wirklichkeit ein ordentliches Dienstverhältnis haben, wird das zu einer anständigen Entlohnung führen.

Klare Regelungen für junge Angestellte

„Die Sozialpartner haben sich auf den Weg gemacht, klare Regelungen in diesem für junge Angestellten so wichtigen Bereich zu schaffen, das sollte Schule machen“ kommentiert Barbara Kasper, Bundesjugendsekretärin der GPA-djp, den Abschluss und bezieht sich damit auch auf die anberaumte Evaluierung vor der nächsten Verhandlungsrunde. „Besonders freuen uns die im KV festgeschriebenen klaren Abgrenzungsdefinitionen. Dieser Kollektivvertrag erfüllt damit die wichtige Aufgabe jungen ArbeitnehmerInnen als verständliches Regelwerk bei den ersten Erfahrungen im Arbeitsleben zu dienen“, so Kasper.

Der Abschluss im Detail:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter in den VWGr I bis IV um 1,43 % zumindest jedoch um einen Betrag von 25 EUR , in der
  • VWGr V um 1,39 %, in der
  • VWGr VI um 1,35 %
  • Meistergruppe um 1,43 %
  • Erhöhung der IST-Gehälter um 1,33 %
  • Erhöhung der Zulagen und Reiseaufwandsentschädigungen um 1,43 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,43 %
  • Neuregelungen für PflichtpraktikantInnen und Ferialaushilfen
  • Verbesserung bei Karenzzeitenanrechnungsbestimmung
  • Geltungsbeginn: 1. Jänner 2017

Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.

16.11.2016: KV-Metallgewerbe 1. Verhandlungsrunde 

Detailinformationen in unseren Newslettern

Am 16. 11. 2016 fand die erste Verhandlungsrunde für die Angestellten im Metallgewerbe statt. Die aktuelle Berichterstattung dazu, findest du in unserern Newslettern.

Die zweite Verhandlungsrunde findet am 6.12.2016 statt.

12.10.2016: KV-Metallgewerbe: Forderungen übergehen

Start der Verhandlungen am 16.11.2016

Am 12. 10. 2016 fand sich das Verhandlungsteam der GPA-djp für den Kollektivvertrag Metallgewerbe in der Wirtschaftskammer ein um das Forderungsprogramm für die diesjährigen Verhandlungen zu überreichen.

Wir fordern:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen
  • Erhöhung der IST-Gehälter
  • Erhöhung der Aufwandsentschädigungen und Zulagen

 

Rahmenrechtliche Forderungen:

Saubere Neudefinition und faire Anpassung der Ansprüche für:

  • Ferialaushilfen
  • Pflichtpraktikant/innen
  • Werksstudent/innen
  • Dienstfrei unter Fortzahlung des Entgelts am 24.12 und 31.12.
  • Ermöglichung der Freizeitoption
  • Einschränkung von All-In Verträgen auf Angestellte der BG V und VI
  • Regelung von Rufbereitschaft
  • Schaffung eines kollektivvertraglich standardisierten Prozederes zur Wahrnehmung der Familienzeit vulgo „Papamonat“
  • Vermeidung arbeitsrechtlichen und entgeltlicher Nachteile  durch Inanspruchnahme der Familienzeit – „Papamonat“
  • Anrechnung eines Jahres der zweiten Karenz für alle auf die Dauer des Dienstverhältnisses bemessene Ansprüche und die Entwicklung im Gehaltsschema
  • Geltungstermin: 1.1.2017

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