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KV-Abschluss Bäckergewerbe, gültig ab 01.10.2019

Erhöhung der Mindestgehälter um durchschnittlich 2,8 % !

Am 24. September 2019 konnten die Kollektivvertragsverhandlungen für das Bäckergewerbe erfolgreich abgeschlossen werden.

Durchschnittlich werden die Mindestgrundgehälter um 2,8% angehoben, die Verwendungsgruppe I wurde ersatzlos gestrichen und die Verwendungsgruppe II wurde mit einem höheren Prozentsatz angehoben.

Die Mindestgehälter wurden mit 1.10.2019 auf mindestens € 1500,- angehoben.