KV-Abschluss Konditorengewerbe, gültig ab 01.01.2018
Die Mindestgrundgehälter werden durchschnittlich um 2,45 % erhöht!
![Konditorengewerbe](/content/dam/gpa/images/kollektivvertrag/branchen/Konditor.jpg.coreimg.jpeg/1600350621368/konditor.jpeg)
Am 14.02.2018 konnten die KV-Verhandlungen im Konditorengewerbe erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Mindestgrundgehälter werden um durchschnittlich 2,45 % und die Lehrlingsentschädigungen angehoben.
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