Der neue Kollektivvertrag im Handel, gültig mit 1. Dezember 2017
Mit dem neuen Gehaltssystem haben die Sozialpartner, einen wichtigen Schritt in Richtung Modernisierung und Weiterentwicklung des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge im Handel gesetzt.
Viele wichtige Forderungen sind umgesetzt:
Ein zeitgemäßes Beschäftigungsgruppenschema, das die strukturellen und arbeitsorganisatorischen Entwicklungen abbildet,
eine neue Gehaltsordnung mit höheren Einstiegsgehältern und voller Karenzzeitenanrechnung bei der Vorrückung,
eine Transparenzvereinbarung für All-In Verträge mit einfachen Rahmenbedingungen und einer verpflichtenden Deckungsrechnung,
Übergangsbestimmungen von 4 Jahren für die optimale Umsetzung im Betrieb:
Bis zum Umstiegsstichtag gilt für alle neuen Dienstverhältnisse die alte Gehaltsordnung.
Die Mitbestimmung der BetriebsrätInnen ist klar verankert.
Der neue Kollektivvertrag tritt mit mit 01.12.2017 in Kraft.