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Alle Details zum neuen Handelskollektivvertrag

Silvesterzuschlag

Wer zu Silvester arbeitet bekommt schon heuer einen Zuschlag. Von 13:00 bis 15:00 Uhr gibt es 50% und ab 15 Uhr 100%

Ruhezeiten verlängert

Die Arbeitsbelastung ist in vielen Bereichen des Handels groß und die Beschäftigten brauchen mehr Ruhezeiten um durchzuhalten. Weihnachten steht erst vor der Tür. Umso wichtiger ist die neue Regelungen, die ab 1.12.2020 in Kraft tritt. Die Ersatzruhe muss verdoppelt werden, wenn es zu überlangen Arbeitszeiten kommt.

Neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Teilzeitbeschäftigte am Samstag

Mit Teilzeitbeschäftigte, mit welchen eine Arbeitsleistung von bis zu 18 Stunden pro Woche vereinbart ist, darf eine andere Regelung zur Samstagsbeschäftigung getroffen werden. Auf Verlangen der ArbeitnehmerIn kann eine schriftliche Vereinbarung, welche die Arbeitstage festlegt, die Beschäftigung an jedem Samstag zulassen. Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf dabei auf maximal max. 3 Tage verteilt werden. Die Zuschlagsregeln kommen auch bei diesem Modell zur Anwendung.

Der Umstieg in das neue Gehaltssystem wurde verlängert und hat bis zum 1.1.2022 zu erfolgen.

Alle weiteren Details und die neuen Gehaltstabellen findet ihr unterhalb von diesem Artikel.