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Der Kollektivvertrag 2019 im Handel

Alle Gehaltstabellen und Regelungen zur Arbeitszeit

Alle Änderungen wurden in den Kollektivvertrag eingearbeitet. Die überarbeitete Version des Kollektivvertrages, sowie eine Übersicht zu allen Änderungen gibt es nachstehend.

Die Gehaltserhöhung für Angestellte und Lehrlinge

Die Gehälter für die etwa 430.000 Angestellten im österreichischen Handel steigen um bis zu 3,2 Prozent. Die kollektivvertraglichen Gehälter steigen um 2,5 Prozent und mindestens 48 Euro. Das bedeutet, dass untere Gehaltsgruppen um 3,2 Prozent mehr erhalten. Im Schnitt bedeutet das eine Erhöhung um 2,83 Prozent. Die Lehrlingsentschädigungen steigen um durchschnittlich 8 Prozent.

Umfangreiche Verbesserungen im Rahmenrecht

Neben der Gehaltserhöhung konnten im Rahmenrecht des Kollektivvertrages folgende Punkte erreicht werden:

  • Karenzzeitenanrechnung für dienstzeitabhängige Ansprüche
  • Verteilung der Arbeitszeit auf 4 oder weniger Tage
  • Durchrechenbare Arbeitszeit mit neuer Übertragungsregelung
  • Altersteilzeit
  • Arbeitszeit am 24. und 31.12. im Einzelhandel
  • Änderung bei der Blockfreizeit
  • Die wichtigsten Klarstellungen im neuen Gehaltssystem
  • Lehrlingsentschädigungen weitere neue Rahmenbedingungen für Lehrlinge
  • Bildungskarenz

Die Texte sind mit der WKÖ abgestimmt und wurden bereits hinterlegt, damit sind alle Neuerungen mit 01.01.2019 in Kraft getreten.

KV-Handel: Angebot der Arbeitgeber von 2,35 Prozent ist inakzeptabel

Betriebliche Aktionen österreichweit in Vorbereitung

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die 430.000 Handelsangestellten brachten auch in der vierten Verhandlungsrunde kein Ergebnis. „Das Letztangebot der Arbeitgeber in der Höhe von 2,35 Prozent Gehaltssteigerung zeugt von einer Geringschätzung der Leistungen der Angestellten. In praktisch allen Branchen, die in den letzten Wochen KV-Abschlüsse erzielten, lagen diese über der 3 Prozent-Marke. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum ausgerechnet die Angestellten im Handel bei der heurigen Gehaltsrunde keinen angemessenen Anteil an der Wirtschaftsleistung der Branche bekommen sollen“, so die Verhandlerin der GPA-djp Anita Palkovich.

Bilder von den öffentlichen Aktionen am 8. Dezember finden Sie HIER.

Bilder von der Konferenz und dem Protestmarsch der BetriebsrätInnen des österreichischen Handels finden Sie HIER.

Öffentliche Aktionen und betriebliche Aktivitäten in ganz Österreich

„Es ist zwar richtig, dass es im Rahmenrecht und bei der Lehrlingsentschädigung qualitativ gute Angebote gab, diese können aber eine deutliche Gehaltserhöhung, die die Beschäftigten im Börsel spüren, nicht ersetzen“, so Palkovich.

„Wir werden nun den Weg von öffentlichen Aktionen und betrieblichen Aktivitäten einschlagen, die ab 8. Dezember starten. Bei den Angestellten in den Handelsunternehmen herrscht großes Unverständnis über die starre Haltung der Arbeitgeber. Wir spüren großen Rückhalt für unsere Forderungen, das haben schon die Aktivitäten in den letzten Tagen gezeigt“, so der Vorsitzende des Wirtschaftsbereichs Handel in der GPA-djp, Franz Georg Brantner.

Demonstrativ stellt sich auch die Vorsitzende der GPA-djp, Barbara Teiber hinter die Handelsangestellten: „Die Beschäftigten können sich auf die volle Unterstützung der gesamten Organisation bei der Durchsetzung ihrer Forderungen verlassen. Das Angebot der Arbeitgeber ist inakzeptabel.“

#zukunftimhandel - Bilder der Fotoaktion der Handelsangestellten finden Sie HIER.

KV-Handel: Noch weit entfernt von akzeptablem Abschluss

Bewegung und Fortschritte im Rahmenrecht – Verhandlungen gehen am 5. Dezember weiter

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die etwa 400.000 Angestellten und 15.000 Lehrlinge im Handel wurden heute erneut ergebnislos unterbrochen. Der bereits vereinbarte Ersatztermin am 5. Dezember muss für eine weitere, vierte Verhandlungsrunde genutzt werden.

Bereitschaft zur Kompensation des Gesetzes zur Arbeitszeitverlängerung

"Bei den heutigen Verhandlungen gab es im rahmenrechtlichen Bereich durchaus Fortschritte und Annäherungen. Wir sehen die Bereitschaft der Arbeitgeber, sich ernsthaft mit unseren Forderungen zur Kompensation des Arbeitszeitverlängerungsgesetzes auseinanderzusetzen. Jedoch liegen die Vorstellungen bei der Erhöhung der Gehälter noch sehr weit auseinander",   erklärt der Verhandlerin der GPA-djp Anita Palkovich.

Motivationsschub für Weihnachtsgeschäft

"Die Angestellten im Handel haben sich Respekt und Wertschätzung für ihre Leistung und damit eine kräftige Gehaltserhöhung verdient. Ein Motivationsschub für das kommende Weihnachtsgeschäft wäre jetzt angemessen", ergänzt der Vorsitzende des Wirtschaftsbereichs Handel in der GPA-djp, Franz Georg Brantner.

Österreichweite BetriebsrätInnenkonferenz am 4. Dezember

Unmittelbar vor dem nächsten Verhandlungstermin werden die BetriebsrätInnen des Handels am 4. Dezember zu einer österreichweiten BetriebsrätInnenkonferenz in Wien zusammentreffen. Um sich Rückhalt und Kraft für die nächste Verhandlungsrunde zu holen, sind auch schon erste betriebliche Aktionen in Vorbereitung.

Respekt vor den Leistungen der Beschäftigten im Handel wäre angebracht

Auch zweite Runde der Kollektivvertragsverhandlungen ohne substanzielles Angebot der Arbeitgeber

"Auch in der zweiten Verhandlungsrunde für die über 400.000 Angestellten und Lehrlinge im Handel haben sich die Arbeitgeber nicht zu einem substanziellen Angebot durchringen können", bedauert Franz Georg Brantner, Vorsitzender des Wirtschaftsbereichs Handel in der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Papier).

Angeboten fehlt Verbindlichkeit

Zwar wurden wesentliche Themenbereiche des Rahmenrechts wie die Umsetzung der Viertagewoche oder die Verbesserung der Karenzanrechnung diskutiert. Allen Angeboten fehle aber die Verbindlichkeit, so Brantner: "Eine ernsthafte Auseinadersetzung mit unseren berechtigten Forderungen sieht anders aus."

Dritte Verhandlung am 20. November

Die dritte Verhandlungsrunde findet am 20. November statt. "Wir werden die Zeit bis dahin nützen und schon kommende Woche eine Informationsoffensive starten", ergänzt Chefverhandlerin Anita Palkovich, zuständige Wirtschaftsbereichssekretärin in der GPA-djp: "Wir werden in allen Bundesländern Wirtschaftsbereichskonferenzen durchführen, um die Betriebsrätinnen und Betriebsräte über die Vorgangsweise ihrer Arbeitgeber zu informieren."

"Respekt vor den Leistungen der Beschäftigten wäre angebracht", so Brantner und Palkovich abschließend.

Erste Verhandlungsrunde im Handel ergebnislos unterbrochen

WKÖ auf Konfrontationskurs - Arbeitgeber betreiben Gesprächsverweigerung und sind nicht bereit über Arbeitszeit zu verhandeln

Zu Beginn der ersten Verhandlungsrunde, konnten wir die Inflation von 2% (Durchschnitt der letzten 12 Monate) außer Streit stellen. Darüber hinaus ist es nicht gelungen, weitere Einigungen zu erreichen.

Fotos vom Start der Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten im Handel finden Sie HIER.

Bei einem ersten Zusammentreffen haben wir unsere Sichtweise zur Brachenkonjunktur erläutert. Statistik Austria, WIFO und auch die Österreichische Nationalbank bestätigen den goldenen Herbst im Handel. Die WKÖ bezweifelt diese Daten und ist der Meinung, dass diese Zahlen überhaupt nicht stimmen. Sie sehen keinen Spielraum für eine besonders hohe reale Erhöhung. Bewegung wurde ausschließlich bei der Anhebung der Lehrlingsentschädigungen signalisiert.

Keine sachliche Diskussion zur Arbeitszeit möglich

Die Arbeitgeber des Handels lassen beim Thema Arbeitszeit jede Ernsthaftigkeit vermissen und betreiben Gesprächsverweigerung. Für die WKÖ kommt es nicht in Frage, etwas auszugleichen, was es aus ihrer Sicht gar nicht gibt.

Das neue Gesetz wirkt sich negativ auf die Lebensqualität und die Einkommen der Beschäftigten aus. Wer sich von der Politik Gesetze bestellt, die massiv auf die Arbeitsbeziehungen einwirken, muss mit einer entsprechenden Reaktion rechnen.

Es trennen uns Welten

Es war zu erwarten, dass wir weit auseinander liegen aber das aktuelle Bild der Verhandlungen zeigt, dass uns Welten trennen.

Wir fordern eine sachliche Diskussion zur

  • leichteren Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche,
  • Beschränkung und besseren Bezahlung am 24. und 31.12.,
  • Förderung von Bildung mit Rechtsanspruch,
  • Altersteilzeit mit Rechtsanspruch und
  • Karenzzeitenanrechnung für alle Ansprüche.

Die nächste Verhandlung am 08.11.2018 bestimmt die weitere Vorgehensweise. Es braucht eine deutliche Bewegung der WKÖ, um in einen konstruktiven Verhandlungsprozess einzusteigen.

KV-Verhandlungen im Handel starten

Auch die Angestellten müssen vom Goldenen Herbst profitieren

Die Angestellten und Lehrlinge im Handel sind die Leistungsträger der aktuellen guten Umsatz- und Gewinnentwicklung. Auch sie müssen jetzt vom goldenen Herbst profitieren. Eine kräftige Gehaltserhöhung ist gerechtfertigt, leistbar und sichert die Kaufkraft, von welcher der Handel am meisten profitiert.


Wir fordern daher:

  • eine ordentliche, reale Gehaltserhöhung für alle Angestellten im Handel.
  • eine Lehrlingsentschädigung von mindestens 700,-- Euro im ersten Lehrjahr, 900,-- Euro im zweiten Lehrjahr und 1.100,-- Euro im dritten Lehrjahr.

Jetzt muss auch der Handel die Auswirkungen abfedern, die das neue Arbeitszeitgesetz auf Einkommen, Gesundheit und Freizeit der ArbeitnehmerInnen hat!


Unsere Forderungen:

  • leichtere Erreichbarkeit der 6 Urlaubswoche

Die Arbeitsbelastung im Handel steigt seit Jahren an. Gleichzeitig wurde die Personaldecke auf das Minimum reduziert. Ausfälle aufgrund von Krankheit oder Urlaub sowie fehlendes Personal durch unbesetzte Stellen können nur über Mehrarbeit oder Überstunden kompensiert werden. Abgesehen davon, dass es hier ein rasches Gegensteuern über moderne und faire Arbeitszeitmodelle braucht, ist die 6 Urlaubswoche ein wichtiger Ausgleich zu dem neuen „Arbeitszeitverlängerungsgesetz“ der Regierung.

  • Arbeit am 24. und 31. Dezember beschränken und besser bezahlen

Der Dezember gehört gerade im Einzelhandel zu den umsatzstärksten Monaten im Jahr. Der 8. Dezember und die Vorbereitungen auf Weihnachten und den Jahreswechsel fordern die Angestellten enorm. Mehrarbeit und Überstunden stehen auf der Tagesordnung, um den KonsumentInnen alle Wünsche zu erfüllen. Die „Freiwilligkeitsgarantie“ bei Überstunden ist hier nicht mehr als ein frommer Wunsch ans Christkind. Daher braucht es klare Grenzen für die Normalarbeitszeit, eine Definition von Nachtarbeit sowie Zuschläge für diese Tage und eine Sicherung von Familienzeit.

  • Bildung fördern - Anspruch auf andere Verteilung der Arbeitszeit

Mehr arbeiten heißt auch weniger Zeit für Bildung. Gerade der Handel ist vom Fortschritt des digitalen Wandels betroffen. Die Entwicklung von neuen Warenwirtschafts- und Kassensystemen sowie der Onlinehandel verändern Tätigkeiten und ersetzen Arbeitsplätze. Gleichzeitig entstehen neue Tätigkeitsfelder und die Anforderungen an die Angestellten ändern sich.

Erst im letzten Jahr haben die Sozialpartner im Handel einen ersten Schritt bei der Förderung von Weiterbildung gemacht. Obwohl mit dem neuen Arbeitszeitgesetz auch flexiblere Arbeitszeitmodelle versprochen wurden, wie etwa die 4 Tage Woche, gibt es keinerlei Anspruch auf diese. Der Rechtsanspruch auf Bildungskarenz oder andere Verteilung der Normalarbeitszeit ist notwendig.

  • altersgerechte Arbeitszeitmodelle

Nach dem verschlechterten Zugang zur Altersteilzeit und den neuen, höheren Grenzen bei der Arbeitszeit, fragen sich berechtigt die Angestellten im Handel, wie es möglich ist gesund und ohne Abschläge bis zur Regelpension zu kommen. Wir verlangen Antworten und brauchbare Regelungen mit Rechtsanspruch im Kollektivvertrag.

  • Karenzzeitenanrechnung für alle Ansprüche

Selbstverständlich wollen wir endlich die seit Jahren von uns geforderte Gleichstellung von Frauen, in Bezug auf die Karenzzeitenanrechnung auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche, im Kollektivvertrag umzusetzen.

Nachdem wir bereits die volle Anrechnung bei Vorrückungen im neuen Gehaltssystem vereinbart haben, sollte jetzt der weitere Schritt gemacht werden. Offen ist die Anrechnung hinsichtlich der Berechnung des Urlaubes, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bei der Berechnung des Jubiläumsgeldes und der Kündigungsfristen.

Auch die Anrechnung von Hospizkarenzen muss hier gleichbehandelt werden.