Kaufkraftsicherungsprämie bis 1.000 Euro steuerfrei
Gilt nur für Lohn- und Einkommensteuer – Sozialversicherungsbeiträge fallen weiterhin an

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Die Kaufkraftsicherungsprämie für die Bereiche Metallindustrie, Bergbau und Stahl sowie Gas-Wärme ist für 2026 kann bis zu 1.000 Euro von der Lohn- und Einkommensteuer befreit ausbezahlt werden, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das hat das Bundesministeriums für Finanzen auf Anfrage der Gewerkschaften in einem Schreiben klar gestellt.
Zusammenfassung der Regelung
- Die Prämie kann bis zu 1.000 Euro steuerfrei ausbezahlt werden, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, sind
- Sie gilt nur für die Lohn- und Einkommensteuer – Sozialversicherungsbeiträge fallen weiterhin an.
- Auch eine teilweise Umwandlung der Prämie in Freizeit ist möglich, ohne die Steuerfreiheit zu verlieren.
- Wer möchte, kann auch den zweiten Teil der Prämie, die erst im Juni nächstes Jahr fällig wäre, schon im Dezember 2025 auszahlen – wenn der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
- Für die Steuerfreiheit der Prämie nächstes Jahr im Juni 2026 können die rechtlichen Grundlagen erst kommendes Jahr geschaffen werden
Finanzminister Marterbauer hat zugesagt, sich auch für eine steuerfreie Lösung für 2026 einzusetzen.