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KV-Abschluss Großbäcker, gültig ab 01.10.2017

Die Mindestgrundgehälter werden zwischen 1,90% und 2,82% angehoben

Die Gehaltsverhandlungen bei den Großbäcker erfolgreich abgeschlossen!

Die Kollektivvertragsverhandlungen für Angestellte bei Großbäcker konnten am 12. Oktober 2017 erfolgreich abgeschlossen werden.

Ab 1. Oktober 2017 gilt folgendes:

Die Mindestgrundgehälter werden zwischen 1,90% und 2,82% angehoben.

Mit 1. Oktober 2018 wird das niedrigste Mindestgrundgehalt auf € 1500,00 angehoben

Die IST-Gehälter werden wie folgt angehoben:

Verwendungsgruppe II bis IVa  um 1,90%
Verwendungsgruppe MI bis MIII  um 1,90%
In den Verwendungsgruppen V bis VI werden die IST-Gehälter bis € 4980,00 um 1,90% angehoben

Die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,10% angehoben.

Die aktuelle Gehaltsordnung, den IST-Kollektivvertrag sowie das Abschlussplakat findet ihr unten zum Downloaden.