KV-Abschluss Großbäcker, gültig ab 01.10.2017
Die Mindestgrundgehälter werden zwischen 1,90% und 2,82% angehoben
Die Gehaltsverhandlungen bei den Großbäcker erfolgreich abgeschlossen!
Die Kollektivvertragsverhandlungen für Angestellte bei Großbäcker konnten am 12. Oktober 2017 erfolgreich abgeschlossen werden.
Ab 1. Oktober 2017 gilt folgendes:
Die Mindestgrundgehälter werden zwischen 1,90% und 2,82% angehoben.
Mit 1. Oktober 2018 wird das niedrigste Mindestgrundgehalt auf € 1500,00 angehoben
Die IST-Gehälter werden wie folgt angehoben:
Verwendungsgruppe II bis IVa um 1,90%
Verwendungsgruppe MI bis MIII um 1,90%
In den Verwendungsgruppen V bis VI werden die IST-Gehälter bis € 4980,00 um 1,90% angehoben
Die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,10% angehoben.
Die aktuelle Gehaltsordnung, den IST-Kollektivvertrag sowie das Abschlussplakat findet ihr unten zum Downloaden.