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Erfolgreicher Abschluss in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie!

Die IST- und Mindestgehälter erhöhen sich zwischen 3,2% und 2,5%

Die KV-Verhandlungen für die Nahrungs- und Genussmittelindustrie erfolgreich abgeschlossen werden.

Folgender Abschluss konnte im Detail erzielt werden:

Gehaltsrechtlicher Teil:

  • Die IST- und Mindestgehälter erhöhen sich zwischen 3,2% und 2,5%
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,0%
  • Die kollektivvertraglichen Zulagen und Diäten werden um 2,1% angehoben
  • Auch wurde wieder die Möglichkeit einer Freizeitoption abgeschlossen. Anstelle der IST-Gehaltserhöhung können mit dem Arbeitnehmer bis zu 7,8 Freizeittage pro Jahr vereinbart werden.
  • Geltungstermin ist der 1.11.2018

Rahmenrechtlicher Teil:

  • Vor der Leistung der 11. und 12. Stunde – bzw. der 3. und 4. Überstunde am Tag ist Einvernehmen mit dem Betriebsrat herzustellen.
  • Bei Leistung der 11. und 12. Stunde – bzw. der 3. und 4. Überstunde ist jeweils eine Pause von 10 Minuten zu gewähren
  • Umziehzeiten für Angestellte die in der Produktion tätig sind:
  • Als Abgeltung für das An- und Ablegen von vorgeschriebener Arbeitskleidung sind pro Arbeitstag Umziehzeiten im Gesamtausmaß von 8 Minuten zu gewähren.
  • Dies bedeutet bei einer 5 Tage Woche mehr als 4 Arbeitstage im Jahr mehr Freizeit.

     

    Bei einer Inflationsrate von durchschnittlich 2,00% konnte eine Reallohnerhöhung von durchschnittlich 0,85% erzielt werden. Für mehr als 50% der Beschäftigten beträgt diese sogar genau 1,0%.

    Durch diesen Abschluss werden selbst die niedrigsten Mindestgehälter um mehr als € 51,00 pro Monat angehoben.

    Dieser Abschluss konnte nur erzielt werden, da das Verhandlungsteam die nötige Unterstützung von dir hatten. Wir danken dir dafür!!!

    Wir bitten dich, den Abschluss unter deinen Kollegen zu kommunizieren!!

    Mache deinen Kollegen klar, dass solche Abschlüsse nur mit einem hohen gewerkschaftlichen Organisationgrad zu erreichen sind.

    Daher brauchen wir noch mehr Gewerkschaftsmitglieder um ihre berechtigten Forderungen durchsetzen zu können.

    3. KV-Verhandlung in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie!

    Trotz intensiver Gespräche konnte auch in der dritten Verhandlungsrunde kein Abschluss erzielt werden.
    Bei der Arbeitszeit zeigten die Arbeitgeber keine Gesprächsbereitschaft. Auch bei der Erhöhung der Mindest- und IST-Gehälter konnte keine substanzielle Annäherung erzielt werden.
    Daher werden, in Absprache mit den BetriebsrätInnen innerbetriebliche Maßnahmen geplant.
    Als nächster Verhandlungstermin wurde der 10. Jänner 2019 vereinbart.
    Wir erwarten von den Arbeitgebern einen Abschluss mit einer spürbaren Reallohnerhöhung, die die wirtschaftliche Lage der Branche widerspiegelt.
    Dein Betriebsrat wird dich rechtzeitig über die weitere Vorgangsweise informieren.

    Die Verhandlungen werden am 18. Dezember 2018 fortgesetzt.

    1. KV-Verhandlung in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie!

    Neben den entgeltrechtlichen Eröhungen, fordert das Verhandlungsteam der GPA-djp aufgrund der Änderungen im Arbeitszeitgesetz folgende Regelungen im Kollektivvertrag:

    • 5% Erhöhung der IST- und Mindestgehälter  
    • 5% Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen 
    • Jede Arbeitsleistung in der 11. und 12 Stunde ist mit 100% Zuschlag abzugelten  
    • Zusätzlich hat der Arbeitnehmer/in Anspruch auf jeweils 1. Stunde Freizeit pro 11. und 12. Arbeitsstunde  
    • Verpflichtende bezahlte Pause nach der 10. Stunde  
    • Absolutes Ablehnungsrecht bei Überstundenarbeit  
    • Einseitiges Wahlrecht bezüglich Ausbezahlung oder Freizeitkonsumation von Überstunden

    Um diese Forderungen durchsetzen zu können, benötigen wir DEINE Unterstützung!