Zum Hauptinhalt wechseln

Erfolgreicher KV-Abschluss für die Angestellten der Textilindustrie 2019

Die Ist-Gehälter in den zentralen Verwendungs- und Meistergruppen steigen um 3%!

Nach intensiven Verhandlungen konnte im Kollektivvertrag für die Angestellten der Textilindustrie ein Kollektivvertragsabschluss erzielt werden.

Der Abschluss im Detail

Gehälter

Auch in der Textilindustrie ist es gelungen, dass die Mindestgehälter nach dem Kollektivvertrag und die Ist-Gehälter in den zentralen Verwendungs- und Meistergruppen um 3% steigen!

Im Detail:

  • Die IST- und KV-Gehälter der Verwendungsgruppe I bis IV, IVa steigen um 3%!
  • Die IST- und KV-Gehälter der Verwendungsgruppe VVa & VI steigen um 2,6%!
  • Die IST- und KV-Gehälter der Meistergruppe I & II (Vorarlberg I bis IV) steigen um 3 %!
  • Die IST- und KV-Gehälter der Meistergruppe III (Vorarlberg V, VI) steigen um 2,6 %!
  • Die Lehrlingsentschädigung (Tabelle I und II) wird um jeweils 50 Euro erhöht und steigt damit um bis zu 8%!
  • Die kollektivvertragliche Reisekosten- und Trennungsentschädigung sowie die Messegelder steigen um 2%.

Rahmenrecht

Auch beim Rahmenrecht des Kollektivvertrags wurden zahlreiche Verbesserungen erzielt.

Die wichtigsten Punkte:

  • 100%-Zuschläge für die 11. und 12. tägliche Arbeitsstunde, sowie ab der 51. Arbeitsstunde wöchentlich für angeordnete Überstunden ab 1.1.2020!
  • 22 Monate Karenzzeitenanrechnung pro Kind für Karenzen ab 1.4.2019 gem. MSchG & VKG für die Vorrückung nach den Verwendungsgruppenjahren!
  • Zusätzliche bezahlte Pause von 10 Minuten bei über 11 Stunden Arbeitszeit!
  • Verbesserungen beim Verbrauch von erworbenen Zeitguthaben: einseitiger Antritt von Zeitausgleich bei Nichteinigung über den Verbrauch.

Geltungsbeginn. 1.4.2019

Laufzeit: 12 Monate