Zum Hauptinhalt wechseln

Wiener Rechtsanwälte gehen mit gutem Beispiel voran

Gute Nachrichten für die rund 15.000 AssistentInnen von Rechtsanwälten in Wien: Ihr kollektivvertragliches Mindestgrundgehalt wird ab 1. Oktober 2017 auf 1500 Euro erhöht, darauf haben sich die Rechtsanwaltskammer Wien und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) geeinigt. Die Lehrlingsentschädigung wird auf 700 Euro im ersten Lehrjahr erhöht, außerdem einigten sich die Verhandlungspartner auf die Anrechnung von Karenzzeiten.

Ziel bleibt ein bundesweiter Kollektivvertrag

"Wir haben heuer schon in einigen/vielen Branchen ein Mindestgrundgehalt von 1500 Euro erreicht, aber dieser aktuelle Abschluss ist ein Meilenstein, der mich im Sinne der Betroffenen besonders freut: diese Einigung bedeutet eine Valorisierung des Mindestlohns nach fast 10 Jahren", kommentiert Karl Dürtscher, stv. Bundesgeschäftsführer der GPA-djp. Diese Wertschätzung der Beschäftigten ist in anderen Bundesländern noch ausständig, so Dürtscher weiter: "Unser Ziel bleibt ein bundesweiter Kollektivvertag, um dieses Mindestgrundgehalt flächendeckend zu erreichen - die Wiener haben hier absolute Vorbildwirkung."

Rechtsanwaltskammer Wien über die Einigung erfreut

Auch Rechtsanwaltskammer Wien Präsident Michael Enzinger zeigt sich über die Einigung und die ausverhandelten Verbesserungen sowohl für Dienstgeber als auch Dienstnehmer erfreut: "Es ist ein wichtiger Schritt, dass der bestehende Kollektivvertrag auf den von der Regierung geforderten Mindestlohn erhöht wurde."

 

Ein guter Kollektivvertrag ist keine Selbstverständlichkeit!
JETZT DIE GEWERKSCHAFT STÄRKEN UND MITGLIED WERDEN!

Kosten der Mitgliedschaft

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1% des Bruttogehaltes/-lohnes (mit einem Maximalbeitrag von EUR 31,65 für 2017). Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar. Mehr zu den Vorteilen und den Kosten einer Mitgliedschaft erfahren Sie unter:
www.gpa-djp.at/service