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KV IT 2025: Kein Fortschritt in zweiter Verhandlungsrunde

Gewerkschaft GPA fordert verbessertes Angebot

Bei der heutigen Verhandlungsrunde des Kollektivvertrags für die über 90.000 Beschäftigten der IT-Branche wurden keine Fortschritte erzielt. Das Verhandlungsteam der Arbeitgeber:innen der IT-Branche hat ihr Angebot vorgelegt. Demnach soll es für die Beschäftigten heuer keine Erhöhung der IST-Gehälter geben und die Mindestgehälter sollen um 1,6% steigen.

Die Verhandlungsleiterin der Gewerkschaft GPA Sandra Steiner kritisiert die Wirtschaftsvertreter:innen für das Angebot und mahnt zu Verhandlungsbereitschaft: „Die Idee, die IST-Gehälter nicht zu erhöhen und die Mindestgehälter nur um 1,6% zu steigern, ist komplett unangemessen. Wir stellen uns auf langwierige und schwierige Verhandlungen ein, wenn der besseren wirtschaftlichen Situation der IT-Branche nicht Rechnung getragen wird“.

Konkret fordert die Gewerkschaft GPA die Erhöhung der Mindestgehälter, der IST-Gehaltssumme sowie der Lehrlingseinkommen und Zulagen über der Inflationsrate.

Die den Verhandlungen zugrunde gelegte Inflationsrate ist die von WIFO und IHS geschätzte jährliche Inflationsrate von 3,5% für 2025. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 3. Dezember statt.

Die Forderungen im Detail:

  • Erhöhung der Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen über der I-Rate
  • Erhöhung der IST-Gehaltssumme über der I-Rate
  • Erhöhung der Zulagen sowie Anpassung der Reiseaufwandsentschädigung über der I-Rate und des Kilometergeldes an die Steuerfreigrenzen des EStG
  • Evolution des IST-Erhöhungsmodels in Richtung mehr Gerechtigkeit für alle durch beispielsweise 
    • Reduktion der Ausnahmemöglichkeiten
    • Mindesterhöhung
    • Begründete schriftliche Mitteilung an Arbeitnehmer:in über Ausnahme von der IST-Erhöhung
  • Kein Nachteil durch höherwertige Verwendung: Mindestgehalt darf nach Umstufung von Regelstufe in Einstiegsstufe der höherwertigen Verwendung nie weniger als ohne Umreihung betragen.
  • Teilzeit: Recht der Arbeitnehmer:in auf Aufstockung bei regelmäßigen Mehrstunden