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KV-Abschluss für Beschäftigte in der IT-Branche 2020

Neuer Kollektivvertrag für über 50.000 Beschäftigte ab 1. Jänner 2020

Am 11. Dezember 2019 einigten sich die GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier) und der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT) in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) auf einen neuen Kollektivvertrag.

  • Die Mindestgrundgehälter werden um durchschnittlich 2,3 Prozent angehoben
  • Die IST-Gehaltssumme wird mit spätestens 1.7.2020 um 2,2 Prozent erhöht
  • Kollektivvertragliche Zulagen werden um 2,3 Prozent erhöht
  • die Lehrlingsentschädigung wird um durchschnittlich 6 Prozent erhöht

 

Martin Zandonella, Verhandlungsleiter auf Arbeitgeberseite und Berufsgruppensprecher IT sowie Obmann-Stv. im Fachverband UBIT, bezeichnet den Abschluss als wirtschaftlich tragbare Lösung und unterstreicht, dass die deutliche Erhöhung der Lehrlingsentschädigung ein wichtiges Signal sei, um die überdurchschnittlichen Verdienstmöglichkeiten in der Branche bereits für Menschen in Ausbildung zugänglich zu machen. 

Jürgen Hannesschläger, Verhandlungsleiter der Arbeitnehmerseite (GPA-djp), betont dass dieser Abschluss bei einer Inflationsrate von 1,6%, ein deutliches Plus bei den Realeinkommen bedeutet. Bei der Erhöhung der Lehrlinge ist man in den letzten beiden Jahren in die richtige Richtung gegangen. Doch wird es wichtig sein, diesen Weg fortzusetzen.  

Beide Verhandlungspartner sprechen von intensiven, aber letztlich konstruktiven Verhandlungen.

 

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06.11.2019: Start der KV Verhandlungen in der IT-Branche

Am 6. November 2019 fand die 1. Kollektivvertragsverhandlungsrunde in der IT-Branche statt. Dabei präsentierte das Verhandlungsteam der GPA-djp ihr heuriges Forderungsprogramm.

Neben der Erhöhung der IST- und Mindestgehälter wurden Punkte zu den Themen work life balance und Aus- und Weiterbildung präsentiert.
Für die entgeltrechtlichen Ansprüche fordert das Verhandlungsteam eine Erhöhung von 3,6%.
Die Gespräche verliefen sehr intensiv auf einer konstruktiven Basis, obwohl die Vorstellungen der beiden Verhandlungsparteien derzeit noch sehr weit auseinander liegen.

Unsere Forderungen im Detail: 
              
1. Work-life Balance
a. In Betrieben mit Betriebsrat kann auf Basis einer Betriebs-vereinbarung, im Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die IST-Erhöhung in Freizeit umgewandelt werden. 
b. Drei zusätzliche Tage Freizeit, wenn die Pflegefreistellung schon verbraucht ist
c. Jubiläumszuwendung – nach 10 Jahren einmalig drei zusätzliche Urlaubstage gewährt werden. Nach 15 Jahren einmalig fünf zusätzliche Urlaubstage. Nach 20 Jahren 10 Tage – nach 25 Jahre 15 Tage
d. Anrechnung aller Vordienstzeiten auf den Urlaubsanspruch

2. Aus- und Weiterbildung
a. Zeiten von vorbereitenden Kursen zur Absolvierung der Berufsreifeprüfung im Ausmaß vier Stunden pro Woche der Arbeitszeit sind anzurechnen. In kursfreien Zeiten werden die vier Stunden pro Woche einem Zeitguthaben gutgeschrieben, welches beliebig verteilt für die vorbereitenden Kurse verwendet werden kann.
b. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen für Lehrlinge mit Matura um 15% pro Lehrjahr
c. Prüfungszeit ist gleich Arbeitszeit (siehe §13 Abs. 3 Telekom-KV)

3. Gehaltsrechtlicher Teil
a. Erhöhung der Mindestgrundgehälter über der durchschnittlichen Inflationsrate
b. Erhöhung der IST-Gehälter über der durchschnittlichen Inflationsrate
c. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen über der durchschnittlichen Inflationsrate
d. Erhöhung der KV-Zulagen über der durchschnittlichen Inflationsrate

Geltungstermin: 1.1.2020

Der nächste Verhandlung findet am 11.12.2019 statt