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Kollektivvertragsabschluss für Beschäftigte in der IT-Branche 2019

Lange, letztendlich konstruktive Verhandlungen bringen neuen Kollektivvertrag für über 50.000 Beschäftigte ab 1. Jänner 2019

Nach schwierigen, aber letztendlich konstruktiven Verhandlungen haben sich die GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier) und der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT) in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) gestern Montag, am 10. Dezember nach fünf Gesprächsterminen auf einen neuen Kollektivvertrag für über 50.000 Beschäftigte in der IT-Branche geeinigt. Die Mindestgrundgehälter werden um durchschnittlich 2,85 Prozent und die Ist-Gehaltssumme im Durchschnitt um 2,8 Prozent angehoben. Kollektivvertragliche Zulagen werden um 2,85 Prozent erhöht.

Lehrlingsentschädigung steigen um durchschnittlich 6,82 Prozent

Um die Branche für junge Menschen attraktiver zu machen, einigten sich die Verhandlungspartner auf eine durchschnittliche Erhöhung der Lehrlingsentschädigung von 6,82 Prozent. Im Rahmenrecht konnten Einigungen bei der Anrechnung von Karenzzeiten sowie bei Vordienstzeiten gefunden werden. Der Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

Verhandlungen auf Augenhöhe und mit Augenmaß

Trotz eines schwierigen Umfelds betonen Martin Zandonella, Verhandlungsleiter auf Arbeitgeberseite und Berufsgruppensprecher IT sowie Obmann-Stv. im Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, und GPA-djp-Wirtschaftsbereichsekretär Bernhard Hirnschrodt, dass Verhandlungen auf Augenhöhe und mit Augenmaß geführt wurden.

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Verhandlungsverlauf des KV´s:

 

13.11.2018: 3. KV-Verhandlung in der IT-Branche

Am 13. November 2018 fand die dritte Verhandlungsrunde für die IT-Branche statt. Unsere berechtigte Forderung nach einem Zuschlag für die 11. und 12. Stunde wurde von den Arbeitgebern kategorisch abgelehnt. Ebenso gibt es von Seiten der Arbeitgeber keine Gesprächsbereitschaft bezüglich der Reform des IST-Modells. Absolut undenkbar ist für sie die Einführung eines Mindestbetrages für alle IST-Bezieher oder eine Reform der Ausnahmebestimmungen.

Für einen Abschluss deutlich über der Inflationsrate fordern sie zum Beispiel Zugeständnisse bei den derzeitigen Arbeitszeitmodellen. So beharren sie auf die Öffnung der Gleitzeit auf 12 Stunden ohne jegliche Abgeltung.


Aufgrund dieser ablehnenden Haltung der Arbeitgeber wurde in der BetriebsrätInnenkonferenz am 20.11.2018 folgendes beschlossen:

 

  1. Sollten die Verhandlungen am 23.11.2018 ohne wesentliche Annäherung unterbrochen werden, so werden die Kolleginnen durch die Betriebsrätin-nen umfangreich informiert. Dies wird vor allem in der ersten Dezember-woche erfolgen.
  2. Am 10.12.2018 ist der letzte Verhandlungstermin mit den Arbeitgebern vereinbart. Sollte an diesem Tag noch immer kein akzeptables Verhand-lungsergebnis vorliegen, so wird die parallel stattfindende BRK über die weiteren Schritte beraten.

     

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    Die nächsten Termine:


    23.11.2018  4. Verhandlungsrunde

    10.12.2018  5. Verhandlungsrunde

    10.12.2018  BetriebsrätInnenkonferenz in der GPA-djp

     

    27.09.2018: 2. KV-Verhandlung in der IT-Branche

    Am 27.09.2018 fand die zweite Runde der heurigen KV-Verhandlungen für die IT-Branche statt.

    Bei dieser Verhandlungsrunde präzisierten die Arbeitgeber ihre Forderungen:
     

    1. Arbeitszeit:

    Volle Öffnung des Kollektivvertrages auf das neue Arbeitszeitgesetz

    1. Bei Arbeitsbereitschaft soll die Normalarbeitszeit auf 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche ausgedehnt werden
    2. Wochenarbeitszeiten von 48 Stunden soll statt 17 Wochen nun 52 Wochen erlaubt sein

     
    2. Dienstreisen:

    1. Erhöhung der Kilometergrenze von 12 auf 25 km beim Umkreis des Dienstortes
    2. Ausdehnung des Begriffes Betriebstätte auf mehrere Dienstorte

       

      3. Sonstiges:

      1. Reduzierung der Vordienstzeiten bei Einstufungen
      2. Kündigungsmöglichkeiten auf den 15 und Monatsletzten für beide Seiten
      3. Öffnung von Gehaltsumwandlungen auf betriebliche Kollektivversicherungen

       

      Ad I:   Arbeitszeit

      Derzeit ist im IT-KV die Höchstarbeitszeit in der Normalarbeitszeit auf 10 Stunden beschränkt. Die Arbeitgeber fordern die Öffnung der Normalarbeitszeit auf 12 Stunden bei der Gleitzeit. Überstundenzuschläge für die 11. und 12. Stunde fallen dadurch weg.

      Bei Arbeitsbereitschaft soll die Normalarbeitszeit auf 12 Stunden und die wöchentliche auf 60 Stunden ausgedehnt werden.

      Das Arbeitszeitgesetz erlaubt dem Kollektivvertrag, den Durchrechnungszeitraum bei der Höchstarbeitszeit von 48 Stunden bis auf 52 Wochen zu erhöhen.

       

      Ad II: Dienstreisen

      Der Umkreis, der die Mindestgröße des Dienstortes definiert, soll mehr als verdoppelt werden.

      Zukünftig soll der Dienstort mehrere Betriebsstätten umfassen können. Derzeit gibt es nur eine ständige Betriebsstätte am Dienstort.

      Diese beiden Forderungen führen zu deutlichen Einkommensverlusten für AN mit Reisetätigkeiten.
       

      Ad III: Sonstiges

      Weniger Anrechnung an Vordienstzeiten bedeutet ein niedriges Mindestgrundgehalt.

      Die Notwendigkeiten, die Kündigungsfristen in den Kollektivvertrag festzuschreiben, konnte von den Arbeitgebern nicht schlüssig erklärt werden. Derzeit werden diese einzelvertraglich vereinbart.

      Die Öffnung der betrieblichen Kollektivversicherung analog der Pensionskassaregelung verhindert nachhaltige Gehaltserhöhungen.


      Im Anschluss an die Ausführungen der Arbeitgeber, gaben die Arbeitnehmervertreter der GPA-djp ihre Vorstellung für die Erhöhung der Mindest- und IST-Gehälter bekannt.
      Die Mindest- und Ist-Gehälter sollen per 1.1.2019 um 5% angehoben werden.

      Die Verhandlungen wurden ohne Ergebnis unterbrochen.
      Die nächste Verhandlung findet am 13.11.2018 statt.

       

       

      12.09.2018: Forderungsübergabe in der IT-Branche 2018

      Am 12. September 2018 begann mit der Forderungsübergabe, die heurigen Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten in der IT-Branche.

      Der Schwerpunkt der diesjährigen Verhandlungen liegt neben der Abgeltung des wirtschaftlichen Erfolges der Branche, bei den gesundheitlichen Ausgleichsmaßnahmen aufgrund der AZG-Reform.

      Von Seiten der Arbeitgeber wird vor allem die Streichung der Begrenzung, der Normalarbeitszeit von 10 Stunden gefordert.

      Auch im Dienstreiserecht soll es aus Sicht der Arbeitgeber wesentliche Änderungen geben.

      Nähere Erläuterungen zu den Forderungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden in Kürze veröffentlicht.