Kollektivvertrag 2025 für öffentliche Flughäfen abgeschlossen
Löhne und Gehälter der Flughafen-Beschäftigten steigen rückwirkend ab 1. Mai 2025 um 3,3 Prozent
Die Gewerkschaften GPA, vida und die Berufsgruppe Luftfahrt des Fachverbands der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) einigten sich am 27. Mai 2025 auf einen neuen Kollektivvertrag.
„Es ist uns nicht nur gelungen, im Sinne einer guten sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit ohne gröbere Auseinandersetzungen eine rasche Einigung zu erzielen, sondern auch ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis zu erreichen.“
„Es ist uns nicht nur gelungen, im Sinne einer guten sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit ohne gröbere Auseinandersetzungen eine rasche Einigung zu erzielen, sondern auch ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis zu erreichen,“ hält Thomas Schäffer, Chefverhandler der Gewerkschaft GPA, fest.
Aufgrund des positiven Geschäftsgangs im letzten Jahr war es möglich, die Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten an den Flughäfen um 3,3 Prozent zu erhöhen. „Es zeigt sich einmal mehr, dass ein partnerschaftlicher Stil und ein beidseitiges, pragmatisches Aufeinander-Zugehen essenzielle Bestandteile einer lebendigen Sozialpartnerschaft sind,“ so die Verhandlungsparteien.
„Es zeigt sich einmal mehr, dass ein partnerschaftlicher Stil und ein beidseitiges, pragmatisches Aufeinander-Zugehen essenzielle Bestandteile einer lebendigen Sozialpartnerschaft sind.“
Der Kollektivvertragsabschluss gilt für 6.500 Arbeiter:innen und Angestellte rückwirkend ab 1. Mai 2025 mit einer Laufzeit von einem Jahr.
Der Abschluss im Detail:
- Die Erhöhung der Mindest- und Ist-Gehälter, der Lehrlingseinkommen, der Sonntags- und Nachtzulage beträgt ab 1. Mai 2025 3,3 Prozent
- Die Lehrlingseinkommen werden mit einem Wert für das 4. Lehrjahr erweitert.
- Die Umstufung für Airside Controller erfolgt nach 4 Jahren automatisch in die Verwendungsgruppe IV.
- Vereinbart wird die Gründung einer Arbeitsgruppe, die sich bis zu den nächsten Kollektivvertragsverhandlungen mit den Themen auseinander setzt:
- Umwandlung von Ist-Erhöhungen zur Gänze oder in Teilen in Freizeit
- Flexibilisierung von Arbeitszeit im Hinblick auf die steigende Saisonalität
- Die Laufzeit des entgeltrechtlichen Teils des Kollektivvertrages beträgt 12 Monate.
- Als Basis für die nächstfolgenden Kollektivvertragsverhandlungen im Jahr 2026 wird vereinbart, dass der Begriff „Inflation“ die rollierende Inflation des Zeitraums April 2025 – März 2026 auf Basis des von der Statistik Austria veröffentlichten VPI 2020 bedeutet.