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KV-Abschluss 2017 für die Angestellten der Straßengesellschaften in Österreich

Wir stellen den aktuellen Kollektivvertrag für die Straßengesellschaften Österreichs (ASFINAG) als Download zur Verfügung!

Im Zuge des Abschlusses des Projektes zur Gestaltung eines neuen Entgeltsystems und einer 2 Jahres Vereinbarung  wurde nach der bereits erfolgten Umreihung  im Sommer 2016 in die neue Gehaltstabelle im Kollektivvertrag diese mit 01.01.2017 um 0,8 % angehoben. Die Lehrlingsentschädigungssätze werden um 1,5 % erhöht! Auch wurde erreicht, dass die Abgeltung für Rufbereitschaft gleichgestellt wurde und einheitlich vom Ist – Gehalt berechnet wird!

Das Projekt Gehaltssystem  - NEU kam also zu einem erfolgreichen Abschluss und brachte in einigen Bereichen nachhaltige Verbesserungen!

Generell muss man festhalten, dass dieses Projekt keinem anderen in der Geschichte der Kollektivvertragsreformen der GPA-djp ähnelt, und dabei noch so erfolgreich umgesetzt wurde! Noch nie wurden 5 historisch gewachsene Gehaltstabellen eines bestehenden Kollektivvertrages mit unterschiedlicher Seniorität von 0 – 24 Jahren  in einer Tabelle verschmolzen. Im Wesentlichen wurde bei anderen Systemen im Zuge von Reformen Seniorität schlicht gekürzt, also eine Einkommenskurve abgeflacht, wodurch eine relativ schnelle Kompensation aller zusätzlichen Kosten für die Arbeitgeber innerhalb von 10 Jahren vollständig erreicht wurde! Daher waren andere Reformen niemals als „Gehaltszuwachsprogramm“ zu verstehen, sondern bloß als eine „systemische“ Umstellung mit „Nullsummenspiel“! Bei der ASFINAG ist dies anders! Es wurde, entgegen dem aktuellen Trend in Europa und in Österreich, die Seniorität in 90 % der Fälle sogar ausgebaut, was eine eher ansteigende Kurve bei der Einkommensentwicklung darstellt!

Wertvoll sind bei der Reform vor allem:

  • Kontinuierliche systemische Weiterentwicklung des Erfahrungszuwachses durch regelmäßige Vorrückungen für alle Beschäftigten bis zu 18 Dienstjahren mit Biennien, Triennien und einem Quadrennium in Bereichen, wo es bisher wenige (z.B. Mautner), oder gar keine Vorrückung gab (z.B. Handwerker)!
  • „Echte“ Vorrückungen (Ist – Wirksam)
  • Ist – Gehaltserhöhungen
  • Aufrechterhaltung der vollen Überzahlung bei der Umreihung in das neue System (Außer leitende Angestellte mit hohen Überzahlungen im alten System)
  • Einreihung bei Umreihung in das nächst höhere Mindestgrundgehalt der, der Tätigkeit entsprechenden Verwendungsgruppe, welches der Höhe nach jedenfalls die heuer abgeschlossenen 1,5 % KV – Erhöhung darstellen muss!
  • Sicherung von mindestens einer weiteren Vorrückung nach der Umreihung
  • Kollektivvertragliches Mindestgehalt Angestelltentätigkeit € 1770,- (Reinigungskräfte € 1600,-)
  • Verbesserungen, nicht nur für künftig Beschäftigte, sondern auch für eine Großteil aller aktuell Beschäftigten.
  • ALLE Beschäftigten haben einen sofortigen, spürbaren Effekt nach der Umreihung, entweder in Geld, oder in Zeit* (*alt Tafel I/II)

Nicht unerwähnt möchten wir bei der Gelegenheit lassen, dass wir im Zuge der ordentlichen Kollektivvertragsverhandlungen für dieses und das letzte Jahr auch den 24. und 31. Dezember (ab 01.01.2017) arbeitsfrei unter Fortzahlung des Entgelts, sowie einen Kündigungsschutz im Krankheitsfall für ältere Angestellte erreichen konnten und weitere Anhebungen im Bereich der Zulagen!

Aus unserer Sicht ist das Erreichte einzigartig in der Geschichte der Kollektivvertrags – Reformen!

Dies wird auch von Experten so argumentiert, wie Johannes Gärtner, Fa. XIMES – Spezialisten für Entgeltmanagement, sowie Arbeitsorganisation: „So etwas habe ich, vor allem in der kurzen Zeit, in meiner ganzen Karriere in der ich KV – Reformen begleite, noch nicht erlebt!“

Es gibt vieles, für das es sich lohnt organisiert zu sein!