Zum Hauptinhalt wechseln

Kollektivvertrag 2024 in der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft

Für die die Angestellten und Lehrlinge in der Gemeinnützigen Wohnungswirtschaft konnte ein Kollektivvertragsabschluss für 2024 erzielt werden

Adobestock, Roman Babakin

Die Gehälter werden in den

  • Beschäftigungsgruppen II bis IV um 8,3 Prozent,
  • in der Beschäftigungsgruppe V um 8,0 Prozent,
  • und in der Beschäftigungsgruppe VI um 7,8 Prozent erhöht.
  • Die Lehrlingseinkommen werden um 8,3 Prozent erhöht.
  • Nicht aus den Tafelgehältern ableitbare Nebenleistungen werden um 8,18 Prozent erhöht

Inkrafttreten mit 1.4.2024