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Ich mache ein Praktikum | einen Ferialjob

Adobe Stock/GPA

Deine Rechte im Praktikum | Ferialjob

Viele Schüler:innen und Studierende nutzen die Sommermonate, um durch einen Ferialjob Geld zu verdienen oder im Rahmen ihrer Ausbildung ein Pflichtpraktikum zu absolvieren. Dabei ist es wichtig, die Unterschiede zwischen den verschiedenen Beschäftigungsformen zu kennen und sich über Rechte und Pflichten im Klaren zu sein! 

Nicht alles, was „Praktikum“ genannt wird, ist auch ein Praktikum, sondern oft einfach ein ganz normaler Job, der auch wie ein solcher bezahlt werden muss. Ein (Pflicht)-Praktikum ist Teil einer schulischen oder universitären Ausbildung und muss absolviert werden. Zweck des Praktikus ist der Erwerb von Wissen. 

Ein Ferialjob ist im Gegensatz dazu ein befristetes Arbeitsverhältnis, das den Bestimmungen des Arbeitsrechts und des anzuwendenden Kollektivvertrags unterliegt. Hier geht es vor allem ums Geld verdienen.

Du bist dir nicht sicher, ob deine Bezahlung passt? Dann wende dich an unsere Beratung. Alle Kontakte findest du HIER

Ein Praktikum ist ein Ausbildungsverhältnis, das im Rahmen eines Schul- oder Hochschullehrplans vorgeschrieben ist. Es dient dazu, theoretische Kenntnisse in der Praxis zu erproben. Bei einem Ausbildungspraktikum steht der Wissenserwerb im Vordergrund. Man ist dabei nicht in den betrieblichen Ablauf eingebunden, steht in keinem hierarchischen Verhältnis und ist nicht leistungsverpflichtet.

Achtung: Wenn du ein "Praktikum" außerhalb einer Ausbildung machst, handelt es sich rechtlich um ein reguläres Arbeitsverhältnis mit entsprechenden Rechten und Pflichten. Wende dich unbedingt an unsere Beratung! Alle Kontakte findest du HIER

Es muss für dich eine Ansprechperson geben, der du Fragen stellen und von der du lernen kannst. Du sollst das, was du in deiner Ausbildung lernst, in der Praxis erproben können und unter Anleitung möglichst viele unterschiedliche Dinge ausprobieren dürfen. Im Vordergrund steht also der Ausbildungszweck, nicht das Erbringen einer bestimmten Arbeitsleistung.

Du bist zwar als Praktikant:in gemeldet, arbeitest aber regulär mit, bist wie angestellte Kolleg:innen in die betriebliche Hierarchie eingebunden und musst Weisungen befolgen? Dann handelt es sich um ein (befristetes) Arbeitsverhältnis mit entsprechenden Rechten!

Das heißt, du hast unter anderem Anspruch auf Entlohnung gemäß Kollektivvertrag, sowie auf aliquotes Urlaubs- und Weihnachtsgeld und eine Urlaubsentschädigung für nicht konsumierten Urlaub

Mehr zum Thema befristetes Arbeitsverhältnis erfährst du HIER

 

Am besten hältst du gemeinsam mit dem:der Arbeitgeber:in noch vor Antritt des Praktikums  in einer schriftlichen Vereinbarung alle Rahmebedingungen für dein Praktikum fest - dann kannst du dich darauf berufen, wenn es zu einem Konflikt kommen sollte..

Während des Prakikums solltest du unbedingt darauf achten, dass deine Arbeitszeiten korrekt aufgezeichnet werden. Du bist dir nicht sicher, ob die erfasste Zeit stimmt? Dann notierst du sie am besten selbst! Ganz wichtig: Unterschreibe niemals unrichtigen Arbeitszeitaufzeichnungen. Du bist unter 18 Jahren? Dann gelten besondere Schutzbestimmungen, wie das Verbot von Überstunden, für dich.

Mehr Infos zum Thema Arbeitszeit findest du HIER

Ein Ferialjob ist in der Regel ein befristetes Arbeitsverhältnis, das den Bestimmungen des Arbeitsrechts und des anzuwendenden Kollektivvertrags unterliegt. Hier geht es vor allem ums Geld verdienen. Ferialarbeitnehmer:innen sind in die betriebliche Hierarchie eingebunden, müssen Weisungen befolgen und unterliegen bestimmten Arbeitszeitvorgaben.

Ganz Wichtig: Auch bei einem Ferialjob haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall., ein kollektivvertraglich festgelegtes Mindestentgelt sowie auf aliquotes Urlaubs- und Weihnachtsgeld und eine Urlaubsentschädigung für nicht konsumierten Urlaub.

Vor Antritt des (Ferial-)Praktikums sollten genaue Festlegungen in einer schriftlichen Vereinbarung getroffen werden:

  • Was ist Inhalt der Tätigkeit?
  • Welche Arbeitszeiten sind zu beachten und wie ist die Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage verteilt?
  • Welcher Kollektivvertrag ist anzuwenden?
  • Wie hoch ist die Entlohnung und entspricht die vereinbarte Höhe auch den Mindestvorgaben des Kollektivvertrages?

Während des Ferialjobs solltest du dich laufend vergewissern, dass deine Arbeitszeiten richtig aufgezeichnet werden, gegebenenfalls selbst Aufzeichnungen führen und keinesfalls unrichtige Arbeitszeitaufzeichnungen unterschreiben. 

Bist du außerdem unter 18 Jahren, darfst du keine Überstunden machen! Eine wichtige Anlaufstelle für deine Fragen während des Ferialjobs kann der Betriebsrat sein – dieser ist für alle Arbeitnehmer:innen im Betrieb zuständig, auch für Ferialpraktikant:innen.