Zum Hauptinhalt wechseln

Ferialjob und Praktikum

Was du unbedingt beachten solltest, damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt

Robert Kneschke - stock.adobe.com

Viele Schüler:innen und Studierende nutzen die Sommermonate, um durch einen Ferialjob Geld zu verdienen oder im Rahmen ihrer Ausbildung ein Pflichtpraktikum zu absolvieren. Dabei ist es wichtig, die Unterschiede zwischen den verschiedenen Beschäftigungsformen zu kennen und sich über Rechte und Pflichten im Klaren zu sein! 

Was ist ein Ferialjob?

Ein Ferialjob ist in der Regel ein befristetes Arbeitsverhältnis, das den Bestimmungen des Arbeitsrechts und des anzuwendenden Kollektivvertrags unterliegt. Hier geht es vor allem ums Geld verdienen. Ferialarbeitnehmer:innen sind in die betriebliche Hierarchie eingebunden, müssen Weisungen befolgen und unterliegen bestimmten Arbeitszeitvorgaben.

Ganz Wichtig: Auch bei einem Ferialjob haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall., ein kollektivvertraglich festgelegtes Mindestentgelt sowie auf aliquotes Urlaubs- und Weihnachtsgeld und eine Urlaubsentschädigung für nicht konsumierten Urlaub.

Was ist ein Praktikum?

Das Praktikum (Pflichtpraktikum) ist Teil einer schulischen oder universitären Ausbildung und muss absolviert werden, um die Ausbildung abschließen zu können. Bei einem Ausbildungspraktikum steht der Wissenserwerb im Vordergrund. Man ist dabei nicht in den betrieblichen Ablauf eingebunden, steht in keinem hierarchischen Verhältnis und ist nicht leistungsverpflichtet.

Die Entlohnung eines Ausbildungsverhältnisses kann der:die Praktikumsgeber:in selbst entscheiden, auch ein kompletter Verzicht auf Entlohnung ist rechtlich erlaubt. Geht es jedoch in der Realität weniger um die Ausbildung als um die Arbeitsleistung, so handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis und nicht um ein Volontariat.

Worauf solltest du achten?

Vor Antritt des (Ferial-)Praktikums sollten genaue Festlegungen in einer schriftlichen Vereinbarung getroffen werden:

  • Was ist Inhalt der Tätigkeit?
  • Welche Arbeitszeiten sind zu beachten und wie ist die Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage verteilt?
  • Welcher Kollektivvertrag ist anzuwenden?
  • Wie hoch ist die Entlohnung und entspricht die vereinbarte Höhe auch den Mindestvorgaben des Kollektivvertrages?

Während des Ferialjobs solltest du dich laufend vergewissern, dass deine Arbeitszeiten richtig aufgezeichnet werden, gegebenenfalls selbst Aufzeichnungen führen und keinesfalls unrichtige Arbeitszeitaufzeichnungen unterschreiben. 

Bist du außerdem unter 18 Jahren, darfst du keine Überstunden machen! Eine wichtige Anlaufstelle für deine Fragen während des Ferialjobs kann der Betriebsrat sein – dieser ist für alle Arbeitnehmer:innen im Betrieb zuständig, auch für Ferialpraktikant:innen.