All-In Vereinbarungen
Bei einer All-In Vereinbarung erhält der/die Arbeitnehmer:in ein Gesamtgehalt für seine/ihre Arbeitsleistung. Alle umfassenden Informationen zu All-In Verträgen findest du hier.
In der Regel sollen mit dem All-In Gehalt sämtliche Mehrleistungen des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin, wie beispielsweise Mehr-und Überstunden, diverse Zulagen usw. abgedeckt werden. Es ist auf die dienstvertragliche Formulierung zu achten, welche Mehrleistungen aus dem Dienstverhältnis dadurch abgedeckt werden sollen. Insgesamt darf aber das monatliche kollektivvertragliche Mindestgehalt nicht unterschritten werden und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf finanziell nicht schlechter gestellt werden als bei Einzelberechungen der anfallenden Leistungen. Hierfür ist jährlich durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin eine sogenannte Deckungsprüfung zu machen. Für den Fall, dass das Gesamtgehalt in der Summe nicht alle erbrachten Leistungen abgedeckt hat, sind die noch offene Ansprüche durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin auszugleichen. Bei einer Pauschalentgeltvereinbarung muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin das dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin zustehende Grundgehalt samt weiteren Entgeltbestandteilen im Dienstvertrag oder im Dienstzettel betragsmäßig ausweisen.