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All-In-Vereinbarungen

Bei einer All In Vereinbarung erhält der/die Arbeitnehmer:in ein Gesamtgehalt für seine/ihre Arbeitsleistung. Alle umfassenden Informationen zu All-In-Verträgen findest du hier.

In der Regel sollen mit dem All In Gehalt sämtliche Mehrleistungen des/der Arbeitnehmer:in, wie beispielsweise Mehr-und Überstunden, diverse Zulage usw. abgedeckt werden. Es ist auf die dienstvertragliche Formulierung zu achten, welche Mehrleistungen aus dem Dienstverhältnis dadurch abgedeckt werden sollen. Insgesamt darf aber das monatliche kollektivvertragliche Mindestgehalt nicht unterschritten werden und der/die Arbeitnehmer:in darf finanziell nicht schlecht gestellt werden als bei Einzelbrechungen der anfallenden Leistungen. Hierfür ist jährlich durch den/die Arbeitgeber:in eine sogenannte Deckungsprüfung zu machen. Für den Fall, dass das Gesamtgehalt in der Summe nicht alle erbrachten Leistungen abgedeckt hat, sind die noch offene Ansprüche durch den/die Arbeitgeber:in auszugleichen. Bei einer Pauschalentgeltvereinbarung muss der/die Arbeitgeber:in das der/dem Arbeitnehmer:in zustehenden Grundgehalt samt weiteren Entgeltbestandteile im Dienstvertrag oder im Dienstzettel betragsmäßig ausweisen.