Auch in diesen Fällen hast du grundsätzlich Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Das volle Urlaubs-/Weihnachtsgeld erhältst du aber meist nur, wenn du während des ganzen Kalenderjahres im Betrieb beschäftigt warst. Wenn du kein ganzes Jahr in der Firma beschäftigt warst, wird das Urlaubs- und Weihnachtsgeld meist nur anteilig, also aliquot, ausbezahlt.
Du hast bereits das ganze Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld ausbezahlt bekommen und das Dienstverhältnis wird durch eine Arbeitgeberkündigung beendet?
- Manche Kollektivverträge regeln in so einem Fall, dass du das gesamte Urlaubs-/Weihnachtsgeld bekommst.
- Viele Kollektivverträge regeln aber auch, dass du Weihnachts- und Urlaubsgeld anteilig zurückzahlen musst.
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