Corona-Kurzarbeit
Kurzarbeit wird mit zwei Modellen ab 1. Juli weitergeführt
Arbeitsplätze in besonders hart getroffenen Branchen werden gerettet. Sozialpartner und Bundesregierung einigen sich auf Änderungen bei Corona-Kurzarbeitsmodell.
Die Corona-Kurzarbeit geht erneut in die Verlängerung. Darauf haben sich Sozialpartner und Bundesregierung heute geeinigt. Das Wichtigste: Für von der Pandemie besonders getroffene Unternehmen, die etwa aufgrund langer Lockdowns hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, soll eine eigene Variante Arbeitsplätze sichern - zum Beispiel in der Nachtgastronomie. Für alle anderen gibt es eine Übergangsvariante. Alle ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit erhalten weiterhin 80-90 Prozent Nettoersatzrate.
Weiter 80 bis 90 Prozent Nettoersatzrate für ArbeitnehmerInnen
Als besonders betroffene Betriebe gelten jene Betriebe, die entweder von Lockdown oder behördlichen Maßnahmen betroffen sind oder im 3. Quartal 2020 einen Umsatzrückgang von 50 Prozent im Vergleich zum 3. Quartal 2019 verzeichnen. In dieser Variante bleiben die Eckpunkte ähnlich der Corona-Kurzarbeit IV: ArbeitnehmerInnen können in Kurzarbeit gehen und bekommen dafür weiterhin 80 bis 90 Prozent des letzten Nettogehalts bzw. -lohns. Diese Corona-Kurzarbeitsvariante soll jedenfalls bis Ende des Jahres gelten.
Uns war es wichtig, eine Lösung zu finden, die möglichst vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern möglichst lange ihren Arbeitsplatz sichert.
Neu: 15 Prozent Selbstbehalt für Unternehmen im Übergangsmodell der Kurzarbeit V
Für das Übergangsmodell wird die Mindestarbeitszeit 50 Prozent betragen, in Ausnahmefällen gelten weiter 30 Prozent. Für ArbeitnehmerInnen bleibt es bei einer Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent. Neu an diesem Modell ist der Selbstbehalt für Unternehmen als Weg in Richtung des alten (vor der Coronakrise geltenden) Kurzarbeitsmodells. Diese müssen künftig für 15 Prozent der Fördersumme selbst aufkommen. Gelten wird dieses Modell bis Sommer 2022.
Katzian: Möglichst vielen ArbeitnehmerInnen den Arbeitsplatz sichern
„Uns war es wichtig, eine Lösung zu finden, die möglichst vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern möglichst lange ihren Arbeitsplatz sichert. Das ist mit der Verlängerung und den Änderungen zur Kurzarbeit IV jetzt gelungen“, zeigt sich ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis.
Auch wenn sich der Arbeitsmarkt jetzt erfreulicherweise langsam erholt, kann noch lange nicht von einer Entspannung in allen Branchen die Rede sein. Die Verlängerung der Kurzarbeit IV für besonders hart getroffene Branchen und strengere Regelungen für alle anderen Betriebe, werden dieser Entwicklung gerecht, sagt Katzian: „Auch die erneute Verlängerung der Kurzarbeit wird laufend evaluiert werden. Die Sozialpartner arbeiten außerdem mit vereinten Kräften an weiteren Maßnahmen, um die Wirtschaft anzukurbeln und damit Arbeitsplätze zu sichern zu schaffen.“
Antworten auf weitere Fragen rund um die Arbeit in der Corona-Krise sind auf www.jobundcorona.at zu finden.
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