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Werde jetzt Mitglied bei deiner Gewerkschaft GPA!

Über 290.000 Mitglieder profitieren von den Vorteilen einer Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft GPA. Das willst du auch? Für maximal 1 Prozent deines Bruttoeinkommens bekommst du alle Vorteile!

Deinen Mitgliedsbeitrag kannst du bei der Arbeitnehmer:veranlagung als Werbungskosten geltend machen. Dadurch sparst du zusätzlich. Mehr Infos zum Mitgliedsbeitrag findest du in unseren oft gestellten Fragen (FAQs).

Du kannst deine Mitgliedschaft außerdem jederzeit ganz einfach kündigen: Fülle dazu einfach dieses Formular aus.

Mach es wie unsere über 290.000 Mitglieder – tritt jetzt gleich hier bei und hol dir alle Vorteile!

Get information on Your Union Membership in English right here.

Das bewirkst du mit deiner Mitgliedschaft

 

Gemeinsam mit über 290.000 weiteren Mitgliedern der Gewerkschaft GPA bist du das Herzstück der Gewerkschaft 💓

Je mehr Mitglieder die Gewerkschaft hat, umso stärker ist sie und umso besser kann sie für deine Interessen kämpfen 💪

Mit deiner Mitgliedschaft sicherst du ab: 

 

  • Jährliche Gehaltserhöhungen
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Regelungen für gute Arbeitszeit
  • Einsatz für ein gutes Leben für alle
  • Kampf gegen Ungerechtigkeiten in der Arbeitswelt

Das bekommst du mit deiner Mitgliedschaft

 

Unsere über 290.000 Mitglieder profitieren von vielen exklusiven Leistungen. Die meisten schätzen besonders, dass Gewerkschaftsmitglieder sicherer im Arbeitsleben sind. Tritt auch du jetzt bei und hol dir alle Vorteile für Mitglieder: 

  • Rechtsschutz – Vertretung gegenüber Arbeitgebern sowie vor Gerichten und Behörden
  • Berufshaftpflicht-Versicherung bis 100.000 Euro
  • Beratung zu Pension, Sozialversicherung, Weiterbildung und mehr. Vereinbare einen Termin unter: 

So kannst du deiner Gewerkschaft GPA beitreten

Digital 

 

Du willst lieber online bei deiner Gewerkschaft Mitglied werden? Dann findest du hier dein online Mitglieds-Formular.  

Hand füllt Formular aus

Analog

 

Du willst dein Mitglieds-Formular ausdrucken und ausfüllen? Kein Problem. Hier kannst du es herunterladen. 

Oft gestellte Fragen (FAQs) zur GPA-Mitgliedschaft

Du zahlst maximal 1 % deines Bruttoeinkommens oder deines Bruttolehrlingseinkommens.

Wir stehen für Fairness. Deswegen hängt die Höhe des Mitgliedsbeitrags vom Einkommen ab.

Normalerweise beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 1 % des Bruttoeinkommens. Du kannst aber noch mehr sparen! Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin berücksichtigt deinen Mitgliedsbeitrag noch nicht in der Lohnverrechnung? Dann kannst du deinen Mitgliedsbeitrag von der Lohnsteuer absetzen!

Ein Rechenbeispiel dazu: Wenn du bei uns zum Beispiel 42,30 Euro, also den maximalen monatlichen Beitrag im Monat bezahlst, bekommst du rund 16,92 Euro bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung zurück. Dein monatlicher Mitgliedsbeitrag verringert sich dadurch auf rund 25,40 Euro. 

Du musst im Jahr 2026 maximal 42,30 Euro im Monat zahlen. (Durch die steuerliche Berücksichtigung reduziert sich die tatsächliche Belastung auf rund 25,40 Euro.) Der maximale Beitrag wird jedes Jahr angepasst.
Bestimmte Gruppen wie Schüler:innen oder Pensionist:innen zahlen noch weniger.

Monatliche Fixbeiträge:

  • Arbeitslose
  • Zweitmitgliedschaft
  • unbezahlte Freistellung
  • vorzeitiger Mutterschutz
  • Präsenzdiener/Zivildiener ohne Vormitgliedschaft
  • Kindergeldbezieher:innen ohne Vormitgliedschaft
  • geringfügig Beschäftigte

>> bezahlen 3 Euro pro Monat

  • Pensionist:innen

>> bezahlen 5 Euro pro Monat

Jährliche Fixbeiträge: 

  • Schüler:innen und Studierende: 12 Euro pro Jahr
  • Außerordentliche Mitgliedschaft: 36 Euro pro Jahr

Sonstige Beiträge:

Für atypisch Beschäftigte, Werkvertragsnehmer:innen, freie Dienstnehmer:innen, Crowdworker:innen sowie freie Journalist:innen mit Presseausweis beträgt der monatliche Beitrag 1 % des Bruttogehalts, mindestens jedoch 10 Euro pro Monat.

Journalist:innen in Pension mit Presseausweis: 10 Euro pro Monat.

Beitragspflichtig sind monatliche regelmäßige Bezüge wie:

  • Gehalt/Lohn/Lehrlingseinkommen
  • Leistungszulagen, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Treuezulagen, Bildschirmzulagen
  • Prämien/Provisionen
  • Kündigungs- und Urlaubsentschädigung
  • vermindertes Gehalt bzw. verminderter Lohn bei Teilkarenz & Gleitpension
  • vermindertes Gehalt bzw. verminderter Lohn bei Altersteilzeit
  • Altersteilzeitgeld vom AMS

Nicht beitragspflichtig:

  • Überstunden (auch Pauschalien)
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Aufwandsentschädigungen
  • Mankogelder
  • Bauzulagen
  • Trennungsgelder
  • Bilanzgelder
  • Remunerationen
  • Naturalbezüge
  • Geldablösen von Naturalbezügen

Zeiten, in denen du keinen Beitrag zahlen musst:

(Diese Zeiten werden als Mitgliedszeiten angerechnet, wenn du davor mindestens sechs Monate Mitglied warst.)

  • Gesetzlicher Mutterschutz
  • Elternkarenzurlaub im gesetzlichen bzw. betrieblichen Ausmaß
  • Krankheit ohne Gehaltsbezug
  • Präsenz- bzw. Zivildienst

Das gilt auch für:

  • Entwicklungshilfe
  • Weiterbildungszeit
  • Familienhospizkarenz (bei völliger Freistellung)

Deine Gewerkschaft GPA verhandelt rund 170 verschiedene Kollektivverträge. Wir sind vor allem für Angestellte zuständig.

Wir sind für dich zuständig, wenn du zum Beispiel im Handel, im Sozialbereich, in der Pflege, in der Betreuung, bei der Sozialversicherung, im IT-Bereich oder im EDV-Bereich, in der Metallindustrie, in der chemischen Industrie, bei einer Bank, bei einer Versicherung, im Kinderbetreuungs- und Kinderbildungsbereich und in vielen Bereichen mehr arbeitest.

Du bist nicht sicher, ob deine Gewerkschaft GPA für dich zuständig ist? Unsere Kolleg:innen am Service-Telefon helfen dir gerne. Ruf uns an: 050301.

Eine Auflistung der Branchen, die wir vertreten, findest du außerdem hier.

Ja, natürlich. Du kannst auch der Gewerkschaft GPA beitreten, wenn du gerade deine Lehre machst.

Lehrlinge können bei der Gewerkschaft GPA Mitglied werden und profitieren von besonderen Angeboten und Vorteilen.

Außerdem kannst du deinen Mitgliedsbeitrag bei der Gewerkschaft GPA von der Steuer absetzen. Dadurch sparst du zusätzlich. 

Ja, natürlich. Du kannst auch der Gewerkschaft GPA beitreten, wenn du in die Schule gehst oder studierst. Deine Gewerkschaft setzt sich in diesem Bereich zum Beispiel für gute, bezahlte Praktika und gute Lernbedingungen ein. Du zahlst nur 12 Euro im Jahr und profitierst von vielen exklusiven Vorteilen. 

Nein, weil wir deine Daten selbstverständlich schützen.

Du willst, dass dein Mitgliedsbeitrag direkt von deinem Gehalt abgezogen wird? Kein Problem – dann erfährt aber die Personalabteilung/das Lohnbüro deines Betriebs davon. Du willst das nicht? Du kannst stattdessen auch per Bankeinzug zahlen.

Wie es für dich am angenehmsten ist: 

Grundsätzlich gilt: Du kannst deine Mitgliedschaft jederzeit kündigen. 

Unser Team meldet sich dann bei dir. Du zahlst ab dem Folgemonat deiner Kündigung keinen Mitgliedsbeitrag mehr.

ABER ACHTUNG:

Natürlich respektieren wir die Entscheidung, eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft GPA zu kündigen. Bevor du diesen Schritt machst, möchten wir dich aber darauf hinweisen, was ein Austritt bedeutet:

  1. Deine Gewerkschaft ist nur stark, wenn sie viele Mitglieder hat. Je mehr Mitglieder wir in den einzelnen Bereichen haben, desto stärker können wir für jährliche Gehaltserhöhungen kämpfen. Eine Kündigung der Mitgliedschaft wirkt diesem Ziel entgegen und erschwert Verhandlungen mit den Arbeitgebern.
  2. Auch du persönlich profitierst von einigen Leistungen der Gewerkschaft GPA, die es exklusiv für unsere Mitglieder gibt. Dazu zählen zum Beispiel Rechtsschutz, Berufshaftpflicht-Versicherung und finanzielle Unterstützungsleistungen, zum Beispiel im Falle eines Streiks. Diese Vorteile gelten aber nur bei einer aktiven Mitgliedschaft. Nach Beendigung deiner Mitgliedschaft hast du keinen Anspruch mehr auf diese Leistungen.

Wir hoffen sehr, dass wir dich mit unserer Arbeit davon überzeugen können, Mitglied in deiner Gewerkschaft GPA zu bleiben! Melde dich bei uns, wenn du noch weitere Fragen hast: www.gpa.at/kontakt

Du willst deine Mitgliedschaft trotzdem kündigen? Fülle dazu einfach dieses Formular aus.

Du kannst den Mitgliedsbeitrag in voller Höhe von der Lohnsteuer absetzen. Er wirkt daher steuermindernd. 

Wird der Mitgliedsbeitrag direkt vom Gehalt einbehalten, so wird die Steuerminderung bereits bei deiner Gehaltsverrechnung berücksichtigt.

Wenn du den Mitgliedsbeitrag per Lastschrift bezahlst, bekommst du von uns eine Bestätigung über alle bezahlten Mitgliedsbeiträge. Das ist eine Bestätigung fürs Finanzamt. Diese brauchst du, wenn du die Arbeitnehmerveranlagung machst.

Dann schreib uns eine formlose E-Mail an service@gpa.at und teile uns mit, was sich geändert hat.

 

Das ist wichtig, damit du einen Mitgliedsbeitrag zahlst, der auch deinem aktuellen Einkommen entspricht.

Verständige uns deshalb bitte:

  • Wenn du deinen Job/die Branche wechselst und nicht sicher bist, ob die Gewerkschaft GPA noch für dich zuständig ist
  • Wenn du deine Pension antrittst
  • Wenn du deine Arbeit verlierst
  • Wenn du in gesetzlichem Mutterschutz bist
  • Wenn du in Elternkarenz im gesetzlichen bzw. betrieblichen Ausmaß bist
  • Wenn du krank bist und kein Gehalt beziehst
  • Wenn du in Präsenz- bzw. Zivildienst bist
  • Wenn du Entwicklungshilfe leistest
  • Wenn du in Weiterbildungszeit bist
  • Wenn du in Familienhospizkarenz bist (bei völliger Freistellung)

Ganz ohne Stress:

  • Entweder, indem der Beitrag direkt von deinem Gehalt, Lohn oder Lehrlingseinkommen abgezogen wird.
  • Oder, indem du einen automatischen Bankeinzug einrichtest. Dein Mitgliedsbeitrag wird dann monatlich von deinem Konto eingezogen.

Alle Details findest du sowohl in der Online-Anmeldung als auch im PDF-Mitgliedsformular.

Deine Staatsangehörigkeit spielt für die Mitgliedschaft keine Rolle. Du kannst beispielsweise Mitglied werden, wenn du in Österreich:

  • in Österreich arbeitest;
  • in Österreich arbeitslos gemeldet bist;
  • in Österreich unbezahlt freigestellt bist;
  • in Österreich im (vorzeitigen) Mutterschutz bist;
  • in Österreich Kindergeld beziehst;
  • in Österreich geringfügig beschäftigt bist;
  • in Österreich Schülerin oder Schüler bist;
  • in Österreich studierst;
  • in Österreich in Pension bist;
  • in Österreich atypisch beschäftigt bist;
  • in Österreich einen Werkvertrag hast;
  • in Österreich freier Dienstnehmer oder freie Dienstnehmerin bist;
  • in Österreich als Crowdworkerin oder als Crowdworker arbeitest oder
  • in Österreich als freie Journalistin oder als freier Journalist mit Presseausweis arbeitest,

 

Melde dich hier bei uns, wenn du unsicher bist, ob wir die richtige Gewerkschaft für dich sind oder wenn du sonstige Fragen hast. 

 

Und warum bist du Mitglied?

Ich bin Pflegerin. Und ich bin nur ein Mensch. Sollte mir irgendwann mal ein Fehler in der Arbeit passieren, weiß ich, dass ich GPA-Mitglied bin. Und das heißt, dass ich eine Berufshaftpflicht- und eine Berufsrechtsschutz-Versicherung habe. Wenn mir in der Arbeit mal ein Missgeschick passiert, bin ich gut versichert.
Rita, Pflegerin, 40
Mein Ex-Chef wollte mir wirklich viele Überstunden nicht auszahlen. Zum Glück bin ich schon seit meiner Studienzeit GPA-Mitglied. Die Rechtsexpertin von der GPA hat zuerst versucht, eine Einigung mit meinem Chef zu finden. Als das nicht geklappt hat, sind wir vor Gericht gegangen. Ich habe Recht bekommen – und 4.000 Euro.
Anil, IT-Techniker, 28