Corona-Kurzarbeit IV
Kurzarbeit wird bis Ende Juni verlängert
ÖGB hat sich mit Sozialpartnern und Bundesregierung auf Verlängerung geeinigt – Einkommen und Arbeitsplätze hunderttausender ArbeitnehmerInnen gesichert - Nettoersatzrate bleibt bei 80 bis 90 Prozent.
Die Arbeitsmarktsituation ist aufgrund der Corona-Pandemie nach wie vor angespannt. Zuletzt waren noch immer 465.000 Menschen in Kurzarbeit, mehr als 500.000 sind arbeitslos. Der ÖGB hat sich daher heute mit den Sozialpartnern und der Bundesregierung auf eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeit bis Ende Juni 2021 geeinigt. Damit werden hunderttausende ArbeitnehmerInnen vor Arbeitslosigkeit geschützt und erhalten in Kurzarbeit weiterhin 80 bis 90 Prozent ihres letzten Einkommens.
Fortführung der Kurzarbeit ohne Alternative
ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian sieht die „Fortführung der Kurzarbeit in der aktuellen Situation ohne Alternative. Das Kriseninstrument rettet knapp ein Jahr nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie in Österreich immer noch hunderttausende Arbeitsplätze und damit die Einkommen der Betroffenen auf dem relativ hohen Niveau von weiterhin 80 bis 90 Prozent des letzten Lohns oder Gehalts.“ ArbeitnehmerInnen brauchen diese Sicherheit, denn sie seien völlig unverschuldet in diese Situation gekommen. Dieser Gefahr des Jobverlusts begegnet die Kurzarbeit - sie sichert Arbeitsplätze und ist daher ein wichtiges Instrument.
Das Besondere an der Kurzarbeit IV ist, dass die Nettoersatzrate auf einem sehr hohen Niveau bleibt.
Das gilt für die Corona-Kurzarbeit Phase IV
Im Wesentlichen gelten für die Kurzarbeit IV dieselben Regeln wie schon in der Kurzarbeit III. Aber: „Das Besondere an der Kurzarbeit IV ist, dass die Nettoersatzrate auf einem sehr hohen Niveau bleibt”, erklärt der ÖGB-Präsident. „Ein weiterer Schwerpunkt ist, dass wir Fortbildung verstärkt forcieren wollen, um die ArbeitnehmerInnen für die Zeit nach der Krise fit zu machen.” Die von den Sozialpartnern verhandelte Kurzarbeit war eine der ersten Corona-Maßnahmen, die im März letzten Jahres beschlossen wurden – massenhaft Kündigungen und Entlassungen wurden damit verhindert.
Die Eckdaten im Überblick:
- Kurzarbeit IV gilt von 1. April bis 30. Juni 2021
- ArbeitnehmerInnen bekommen weiterhin zwischen 80 und 90 Prozent
- Behaltepflicht und Kündigungsschutz
- KV-Erhöhungen werden berücksichtigt
- Die Arbeitszeit zwischen 30 und 80 Prozent (in Einzelfällen darunter)
- Stärkerer Fokus auf Aus- und Weiterbildung durch Bewerbung der Sozialpartner und des AMS
- Urlaubsverbrauch in der KUA IV tunlichst eine Woche
- Lehrlingsausbildung sicherstellen
Antworten auf weitere Fragen rund um die Arbeit in der Corona-Krise sind auf oegb.at/fragen-antworten-zur-corona-kurzarbeit und auf www.jobundcorona.at zu finden.
Die positive Fortsetzung der Kurzarbeit darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schon längere Zeit in Kurzarbeit sind und empfindliche Einkommensverluste hinnehmen müssen, so Katzian: „Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Fixkosten, die sich nicht reduzieren.“
Corona-Kurzarbeit V für Sommer in Planung
Planbarkeit sei für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genau wie für Unternehmen immens wichtig, die Sozialpartner haben sich deswegen darauf verständigt, zeitnah auch über die Fortsetzung der Kurzarbeit im Sommer Gespräche aufzunehmen, so der ÖGB-Präsident. „Über ein Auslaufen der Kurzarbeit können wir uns dann unterhalten, wenn die Entwicklung der Pandemie das auch tatsächlich zulässt und der Arbeitsmarkt sich erholt.”
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