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EU-Kommission präsentiert Arbeitsprogramm 2023

Die Europäische Kommission erstellt jährlich ein Arbeitsprogramm, in dem die politischen Prioritäten für die kommenden 12 Monate durch konkrete Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Unter dem Titel „Eine entschlossen und geeint vorgehende Union“ hat die Kommission Ende Oktober 43 Initiativen in verschiedensten Politikbereichen vorgestellt. Im Mittelpunkt steht der schreckliche Krieg gegen die Ukraine und dessen Auswirkungen auf Mensch und Wirtschaft.

Gabi Schoenemann / pixelio.de

Reform des EU-Strommarktes soll Energiepreise senken

Aufgrund des explodierenden Preisanstieges hat die Kommission die Senkung der Energiekosten als oberste Priorität im Arbeitsprogramm angeführt. Für Anfang 2023 ist daher eine umfassende Reform des EU-Strommarktes geplant. Diese soll auch ein Abkoppeln des Gaspreises von den Strompreisen beinhalten.

Kommissionspräsidentin von der Leyen hat diese Initiative bereits im Juni 2022 angekündigt. Es ist also höchst an der Zeit, diese Maßnahmen nun auch endlich umzusetzen.

Querschnittsmaterie Digitalisierung: Neue Rohstoffpolitik und Erleichterungen bei Unternehmensexpansionen

Um den grünen und digitalen Wandel der europäischen Wirtschaft voranzutreiben, sollen gesetzliche Maßnahmen folgen, um einen angemessenen und diversifizierten Zugang zu kritischen Rohstoffen sicherzustellen. Wiederverwendung und Recycling werden dabei vordergründig erwähnt.

Geplant ist ebenfalls eine Richtlinie zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (positives Unternehmensumfeld durch Harmonisierung der nationalen Gesetzgebungen zum Unternehmensrecht). Diese soll darauf abzielen, die Unternehmenstransparenz am Binnenmarkt zu erhöhen, Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu vereinfachen und grenzüberschreitende Expansionen von Unternehmen zu erleichtern.

Wenn die EU-Kommission dem Ruf der Wirtschaft nach mehr Freizügigkeit bei transnationalen Aktivitäten von Konzernen Folge leistet, sollte sie zumindest der Aufforderung des EU-Parlaments nach mehr Demokratie am Arbeitsplatz nachkommen. Zusätzliche unternehmerische Freiheiten müssen mit gewerkschaftlichen Forderungen wie einer neuen Rahmenrichtlinie zur Unternehmensmitbestimmung bzw. einer Überarbeitung der Richtlinie zum europäischen Betriebsrat einhergehen.

Überarbeitung fiskalpolitischer Rahmenbedingungen und neue Eigenmittel durch Regelwerk für Unternehmensbesteuerung

Im Arbeitsprogramm kündigt die EU-Kommission für das erste Quartal eine Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung an, um herauszufinden, ob diese noch den aktuellen Herausforderungen entspricht.

Eine solide Investitionspolitik und vor allem die Herstellung sozialer Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten sollte im Mittelpunkt dieses Steuerungselementes stehen. Hier wird sich zeigen, ob die einzelnen Mitgliedstaaten wieder zu den strengen Haushaltsregeln zurückkehren wollen, oder ob sie weiterhin den notwendigen Spielraum für öffentliche Investitionen beibehalten möchten.

Die Kommission plant für 2023 auch die Einführung neuer Eigenmittel, insbesondere um die teilweise notwendige Rückzahlung des Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ in Folge der Corona-Pandemie zu finanzieren. Konkret vorgesehen ist hierzu ein einheitliches Regelwerk zur Unternehmensbesteuerung (BEFIT). Ziele dieser Initiative sind die Einführung eines gemeinsamen Rahmens für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage der Unternehmen in der EU und die Gewährleistung einer effektiveren, formelbasierten Verteilung der Gewinne zwischen den EU-Staaten.

Die Unternehmenssteuern haben sich in Europa in den letzten 40 Jahren nahezu halbiert. Die Kommission muss schädlichen Dumping-Wettbewerb zwischen den EU-Staaten, der letztlich in einer steuerpolitischen Abwärtsspirale mündet, daher konsequent bekämpfen. Eine Nivellierung der nationalen Körperschaftssteuersätze nach oben muss das Ziel sein, verbindliche Mindeststeuersätze müssen ebenso eingeführt werden.

Wenig Ambitionen in der Sozialpolitik: Europäischer Sozialversicherungspass und Empfehlungen für Sozialwirtschaft angekündigt

Zur Förderung der Arbeitskräftemobilität will die EU-Kommission eine Initiative zur Digitalisierung des geplanten europäischen Sozialversicherungspasses vorlegen.

Für das zweite Quartal 2023 plant die Kommission eine Empfehlung des Rates zur Entwicklung von Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft. Die Nationalstaaten sollen dadurch ihre Politik und die Gesetzgebung stärker an die spezifischen Bedürfnisse sozialwirtschaftlicher Einrichtungen anpassen.

2023 ist das Europäische Jahr der Aus- und Weiterbildung: Die Kommission will daher die von den Beschäftigten geforderten Qualifikationen fördern. Umschulungen und Höherqualifizierungen sollen unterstützt und die Attraktivität des EU-Arbeitsmarktes für ausländische Fachkräfte soll erhöht werden, insbesondere durch die Anerkennung von Qualifikationen Drittstaatsangehöriger.

Vor diesem Hintergrund will die Kommission auch den Qualitätsrahmen für Praktika überarbeiten. Problemstellungen wie faire Entlohnung und Zugang zur Sozialversicherung sollen gelöst werden.

Die Umsetzung des Aktionsplanes zur europäischen Säule sozialer Rechte soll von der Kommission zwar weiter vorangetrieben werden, konkrete Vorhaben oder Initiativen werden jedoch nicht genannt.