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Europäische Betriebsräte während der COVID-19-Krise

Die Folgen des COVID-19-Ausbruchs für unser Leben, unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft sind beispiellos. Die europäischen Gewerkschaften handeln geschlossen, wenn es um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer*innen geht und sprechen mit einer Stimme: Die COVID-19-Krise darf nicht zu einer Gefährdung der Arbeitsplätze und Einkommen führen!

Praktische Empfehlungen

Die europäischen Branchengewerkschaften haben gemeinsam sieben Empfehlungen für Europäische Betriebsräte (EBR) ausgearbeitet. Ziel ist es, EBR während der Krise funktionsfähig zu halten, aber auch einen außerordentlichen Informations- und Konsultationsprozess zu den COVID-19 Maßnahmen zu erreichen.

Die Empfehlungen beinhalten Erläuterungen, weshalb diese Maßnahmen sinnvoll sind, aber auch Tipps, wie sie erreicht werden können. Außerdem wurden bereits konkrete Beispiele aus bestehenden EBR gesammelt, wie sie mit der Situation umgegangen sind.

Außerordentliche COVID-19 Information

Auch wenn EBR-Sitzungen normalerweise physisch stattzufinden haben, gilt es in dieser Situation, flexibel zu sein. Europäische Betriebsräte sollen eine außerordentliche online-Sitzung zu COVID-19 einberufen, um vom Unternehmen über die Maßnahmen unterrichtet zu werden. Den Empfehlungen liegt eine Mustervereinbarung über die Rahmenbedingungen dieser online-Sitzungen bei, die mit dem Konzern abgeschlossen werden soll.

Das Gesicht der Krise verändert sich ständig. Deswegen ist es wichtig, dass EBR laufend von der Unternehmensleitung aktuelle Informationen zu COVID-19 einfordern. Welche Informationen das beinhalten kann, ist in den Empfehlungen aufgeführt.

Gemeinsame Lösungen und Solidarität

Die Stärke von EBR liegt unter anderem darin, dass die Mitglieder untereinander vernetzt sind. Es ist gerade in dieser herausfordernden Zeit wichtig, dass sich die Arbeitnehmer*innenvertreter*innen untereinander austauschen und über die jeweiligen Ländersituationen berichten.

Dem Unternehmen muss klargemacht werden, dass die besten und nachhaltigsten Lösungen nur durch einen sozialen Dialog entstehen. Insbesondere in Ländern, in denen die Sozialpartnerschaft nicht ausgeprägt ist, sollen die Geschäftsleitungen ermuntert werden, in Verhandlungen mit den lokalen Interessenvertretungen zu treten.

Sobald die Reisebeschränkungen aufgehoben werden, soll eine außerordentliche physische Sitzung stattfinden. Denn auch wenn die COVID-19-Krise im ersten Schritt überwunden ist, wird es wirtschaftliche und soziale Auswirkungen geben, die das Unternehmen noch länger beschäftigen werden. Auch das muss im EBR berichtet und diskutiert werden.