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EU-Kommission präsentiert Arbeitsprogramm 2024

Initiative zu Richtlinie über Europäische Betriebsräte in Aussicht gestellt

pixelio.de

Die Europäische Kommission erstellt jährlich ein Arbeitsprogramm, in dem die politischen Prioritäten für die kommenden 12 Monate durch konkrete Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Unter dem Titel „Heute liefern und für morgen vorsorgen“ hat die Kommission Ende Oktober 18 neue politische Initiativen sowie 26 Vorschläge zur Rationalisierung der Berichtspflichten in verschiedensten Politikbereichen vorgestellt. In Anbetracht der Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2024 enthält dieses Arbeitsprogramm nur eine begrenzte Anzahl neuer Aktivitäten.

Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau im Fokus

Aus Sicht der EU-Kommission ist die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen eng mit einer Verringerung des Verwaltungsaufwandes verbunden. Mit Berichtspflichten verbundene Aufwände für Unternehmen sollen daher um 25% reduziert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, kündigt die Kommission 26 zusätzliche Vorschläge zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes an.

Die Kommission verweist immerhin darauf, dass die politischen Ziele betroffener (Gesetzes-) Initiativen dadurch nicht untergraben werden dürfen und keine Senkungen der Standards in den Bereichen Soziales, Sicherheit, Verbraucher:innenschutz, Umwelt und Wirtschaft zur Folge haben werden. 

In der Vergangenheit war mit der Verringerung des Verwaltungsaufwandes für Unternehmen weitgehend ein neoliberaler Ansatz verbunden, bei dem die Partikularinteressen der Wirtschaft im Vordergrund standen. Aus gewerkschaftlicher Sicht dürfen wichtige Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, im Bereich des Lieferkettengesetzes und darüber hinaus dadurch nicht abgebaut werden.

Initiative zu Richtlinie über Europäische Betriebsräte angekündigt

Im Herbst dieses Jahres wurde die von der Kommission eingeleitete zweistufige Konsultationsphase der Sozialpartner rund um eine mögliche Überarbeitung der EBR-Richtlinie abgeschlossen. Der zuständige EU-Kommissar Schmit (Beschäftigung und soziale Rechte) hat dazu für den Herbst 2023, bzw. das Frühjahr 2024 konkrete Folgemaßnahmen in Aussicht gestellt.

Anhand des Arbeitsprogrammes der Kommission für 2024 bleibt jedoch unklar, ob es sich dabei um eine wie von den Gewerkschaften geforderte Überarbeitung der Richtlinie handelt, oder ob es lediglich bei Begleitmaßnahmen zur besseren Umsetzung der aktuellen Richtlinie bleiben wird. 

Die europäische Gewerkschaftsbewegung kämpft weiterhin für eine Überarbeitung der EBR-Richtlinie, durch die bestehende Rechte klarer definiert und deren Durchsetzbarkeit verbessert werden würde.

Sozialer Dialog um Herausforderungen am Arbeitsmarkt zu bewältigen

Positiv zu erwähnen ist das Bekenntnis der EU-Kommission zum sozialen Dialog. Die Herausforderungen am europäischen Arbeitsmarkt, insbesondere der Fachkräftemangel sowie der Einsatz künstlicher Intelligenz, sollen in Abstimmung mit den Sozialpartnern angegangen werden. Zu diesem Zweck wird in Zusammenarbeit mit der belgischen Ratspräsidentschaft 2024 ein Sozialpartnergipfel stattfinden.

Rund um die Herausforderungen am europäischen Arbeitsmarkt und den Mangel an Fachkräften spielen aus gewerkschaftlicher Sicht die Arbeitsbedingungen eine wesentliche Rolle. Wie eine aktuelle Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstitutes ETUI belegt, hat der Arbeitskräftemangel besonders in jenen Bereichen zugenommen, die von niedrigen Einkommen und schlechten Arbeitsbedingungen gekennzeichnet sind. Die wesentlichsten Maßnahmen zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels müssen daher höhere Standards bei Einkommens- und Arbeitsbedingungen sein.