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Wie wird der Kollektivvertrag verhandelt?

Ein Kollektivvertrag fällt nicht vom Himmel. Wir erklären dir, wie die Verhandlungen ablaufen. 

Wer verhandelt den Kollektivvertrag?

Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber- und der Beschäftigtenseite verhandeln deinen Kollektivvertrag.
In unseren Verhandlungsteams der Beschäftigtenseite sind vor allem Betriebsrätinnen und Betriebsräte aus der Branche.
Die Arbeitgeberseite schickt meist UnternehmerInnen oder ManagerInnen aus den Betrieben der Branche.

Werden die Verhandlerinnen und Verhandler gewählt?

Bei uns in der Gewerkschaft GPA werden die Vertreterinnen und Vertreter gewählt.

Bei sogenannten Bundesausschüssen kommen die Betriebsräte der jeweiligen Branche zusammen. Dort wählen sie geheim, wer die Beschäftigten bei den Verhandlungen zum Kollektivvertrag der jeweiligen Branche vertritt.
Die Verhandlungsteams bekommen durch hauptamtliche Beschäftigte der Gewerkschaft GPA Unterstützung.

Wie kommen die Forderungen bei den Verhandlungen zustande?

Kollektivverträge müssen immer wieder geändert werden. Die wirtschaftliche Entwicklung in einer Branche verlangt das. Oft müssen auch Neuerungen im Arbeitsrecht in den Kollektivvertrag aufgenommen werden.
Vor Beginn von Kollektivvertragsverhandlungen werden die BetriebsrätInnen befragt, welche Änderungswünsche die Beschäftigten für den Kollektivvertrag haben.

Der Branchenkollektivvertrag wird vor allem von den betroffenen Beschäftigten selbst verhandelt. Sie haben die berufliche Erfahrung und kennen den Wirtschaftszweig.

Die Vorschläge und Anregungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden gesammelt und zusammengefasst.

Außerdem führt die Gewerkschaft GPA Branchenanalysen durch. Damit beurteilen wir die wirtschaftliche Lage der Branche und der gesamten Wirtschaft. Diese Analysen bilden eine wichtige Grundlage für die Forderung nach Gehaltserhöhungen.
Die zuständigen Gremien der Gewerkschaft GPA diskutieren dann die Wünsche und die Daten. In diesen Gremien sind BetriebsrätInnen der jeweiligen Branche. Das Ergebnis des Diskussionsprozesses ist ein Forderungsprogramm zur Änderung des Kollektivvertrages.

Wird mein Kollektivvertrag jährlich verhandelt?

Nein, nicht unbedingt. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ob, wie oft und wann verhandelt wird, ist von z.B. von folgenden Fragen abhängig:

  • Um welchen Kollektivvertrag handelt es sich?
  • Wie viele Beschäftigte der Branche sind in der Gewerkschaft organisiert?
  • Wie lange gilt der letzte Abschluss (z.B. 2-Jahres-Abschluss).
  • Sind beide Seiten (Arbeitgeber- und Beschäftigtenvertreter) bereit, zu verhandeln?
  • Wie schaut die wirtschaftliche Situation aus?

Wir als Gewerkschaft GPA wollen grundsätzlich regelmäßig die Kollektivverträge der Branchen verhandeln. Das ist wichtig, damit die Beschäftigten eine jährliche Teuerungsabgeltung bekommen.

Wie lange dauern solche Kollektivvertrags-Verhandlungen?

Das ist sehr unterschiedlich. Es gibt Verhandlungen, die rasch zu einem Ergebnis kommen. Andere Verhandlungen dauern scheinbar ewig. Oft berufen die Betriebsrätinnen und Betriebsräte dann Betriebsversammlungen ein. Wenn die Arbeitgeber sich weigern, den Forderungen der Beschäftigten nachzukommen, organisieren Betriebsrätinnen und Betriebsräte auch Streiks. Die Gewerkschaft GPA unterstützt sie dabei.

Je mehr Beschäftigte einer Branche in der Gewerkschaft Mitglied sind, desto besser sind auch die Ergebnisse der Verhandlungen zum Kollektivvertrag.

Wie lange Verhandlungen dauern, hängt vom Verhandlungsthema, der Zusammensetzung der Verhandlungsteams, den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Branche und den Maßnahmen, die getroffen werden, ab.

Führt jede Verhandlung zu einem Abschluss?

Nein. Es kommt vor, dass die VerhandlungspartnerInnen der Meinung sind, dass weitere Gespräche keinen Sinn haben. Dann werden Verhandlungen unterbrochen oder sogar abgebrochen.

Wann ist der neue Kollektivvertrag abgeschlossen?

Wenn die VertreterInnen der Arbeitgeber und die VertreterInnen der Beschäftigten sich in den wesentlichen Verhandlungspunkten geeinigt haben. Sie tun das, wenn sie ihrer Meinung nach das Ergebnis gegenüber ihren Mitgliedern vertreten können.

Beide Seiten unterschreiben dann ein Abschlussprotokoll. Dort halten sie schriftlich fest, auf welche Regelungen sie sich geeinigt haben. Entsprechend dieses Protokolls wird der Kollektivvertragstext in den einzelnen Punkten abgeändert bzw. wird der neue Kollektivvertrag ausformuliert.