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Rechtliche Fragen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Hier findest du eine Sammlung von Fragen, die im Zusammenhang mit dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld häufig gestellt werden

Das 13. Und 14. Gehalt sind Sonderzahlungen, auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld genannt. 98 Prozent der Beschäftigten in Österreich haben Anspruch auf das 13. Und 14. Gehalt.

Nein, ein 13. und 14. Gehalt gibt es nur dort, wo das auch im Kollektivvertrag steht. Freie Dienstnehmer:nnen oder Werkvertragnehmer:innen bekommen keine Sonderzahlungen. Wenn du geringfügig beschäftigt bist, bekommst du Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn für dich ein Kollektivvertrag gilt.

Wie hoch dein Weihnachts- und Urlaubsgeld ist und wann du dein Weihnachts- und Urlaubsgeld ausbezahlt bekommst, steht in deinem Kollektivvertrag. Welcher Kollektivvertrag für dich gilt, erfährst du bei deiner Gewerkschaft GPA. Wir beraten dich gerne in allen Fragen, die dein Arbeitsverhältnis betreffen. Klicke hier und kontaktiere uns für einen gratis Erstberatungstermin bei unseren Arbeitsrecht-Profis. 

Wann Urlaubs- und Weihnachtsgeld fällig sind, wann du das Urlaubs- und Weihnachtsgeld also aufs Konto bekommen musst, regelt dein Kollektivvertrag. Häufig wird das Urlaubsgeld mit dem Juni-Gehalt Ende Juni und das Weihnachtsgeld mit dem November-Gehalt Ende November ausbezahlt. In einigen Kollektivverträgen ist auch festgelegt, dass das Urlaubs- und Weihnachtsgeld in vier statt in zwei Teilbeträgen ausgezahlt wird. Auch hier gilt wieder: Wenn du unsicher bist, kannst du unsere Profis für Arbeitsrecht kontaktieren. Sie können mit dir in der gratis Erstberatung einiges klären. Hier geht´s zu den Kontaktdaten.

Wie hoch dein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ist, hängt vom Kollektivvertrag ab, der für dich gilt. Meistens beträgt das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ein Monatsgehalt oder einen Monatslohn. Es gibt aber auch Branchen, in denen weniger gezahlt wird. Regelmäßig geleistete Überstunden und Prämien müssen nur dann im Urlaubs- oder Weihnachtsgeld enthalten sein, wenn das so im Kollektivvertrag steht oder vereinbart ist.

Du arbeitest Teilzeit? Dann müssen regelmäßige Mehrstunden (nicht Überstunden!) bei deinem Urlaubs-/Weihnachtsgeld berücksichtigt werden. Für die Zeiten von Karenzurlaub, Präsenz- oder Zivildienst steht dir kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu.

 

Ob du Anspruch auf ein 13. Und 14. Monatsgehalt hast, kannst du im Kollektivvertrag nachlesen, der für dich gilt. Du hast keinen Kollektivvertrag, der für dich gilt? Dann kannst du Sonderzahlungen auch im Arbeitsvertrag mit deinem Chef oder deiner Chefin vereinbaren und festhalten

Sonstige Bezüge wie die Sonderzahlungen werden im Ausmaß von zwei durchschnittlichen Monatsbezügen mit einem festen Steuersatz begünstigt versteuert.

Dieser Steuersatz beträgt:

- für die ersten € 620,00 >> 0 %

- für die nächsten € 24.380,00 >> 6 %

- für die nächsten € 25.000,00 >> 27 %

- für die nächsten € 33.333,00 >> 35,75 %

Auch in diesen Fällen hast du grundsätzlich Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Das volle Urlaubs-/Weihnachtsgeld erhältst du aber meist nur, wenn du während des ganzen Kalenderjahres im Betrieb beschäftigt warst. Wenn du kein ganzes Jahr in der Firma beschäftigt warst, wird das Urlaubs- und Weihnachtsgeld meist nur anteilig, also aliquot, ausbezahlt.

 

Du hast bereits das ganze Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld ausbezahlt bekommen und das Dienstverhältnis wird durch eine Arbeitgeberkündigung beendet?

 

- Manche Kollektivverträge regeln in so einem Fall, dass du das gesamte Urlaubs-/Weihnachtsgeld bekommst.

- Viele Kollektivverträge regeln aber auch, dass du Weihnachts- und Urlaubsgeld anteilig zurückzahlen musst.

 

Du bist unsicher, wie viel Weihnachts- oder Urlaubsgeld dir nach deiner Kündigung wirklich zusteht? Komm in unsere gratis arbeitsrechtliche Erstberatung. Unsere Profis für Arbeitsrecht können mit dir gemeinsam deine Ansprüche prüfen. Klicke hier und melde dich bei uns

Grundsätzlich hast du auch dann Anspruch auf Weihnachtsgeld. Dieses steht dir aber nur anteilig (= aliquot) zu. Je nachdem, wie lange du im Unternehmen arbeitest und was der Kollektivvertrag, der für dich gültig ist, genau vorsieht, kann dein Weihnachtsgeld unterschiedlich hoch ausfallen. Auch hier helfen dir unsere Expertinnen und Experten für Arbeitsrecht gerne weiter. Klicke hier und kontaktiere uns für einen gratis Erstberatungstermin bei unseren Arbeitsrecht-Profis. 

Ja, auch wenn du Teilzeitbeschäftigte oder Teilzeitbeschäftigter bist, hast du Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Bei Teilzeitbeschäftigten allerdings müssen regelmäßige Mehrstunden (nicht Überstunden!) beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt werden.

Für Zeiten von Karenzurlaub, Präsenz- oder Zivildienst steht dir kein 13. Und 14. Gehalt zu.

Ja, auch geringfügig Beschäftigte bekommen Weihnachtsgeld. Auch wenn du einer geringfügigen Beschäftigung nachgehst, hast du Anspruch aufs Weihnachtsgeld. Auch hier gelten wieder die gleichen Regeln wie weiter oben schon erklärt: Alles orientiert sich an den Regelungen in deinem Kollektivvertrag. Auch hier kannst du dich bei Unsicherheiten gerne an unsere Arbeitsrecht-Profis wenden. Klicke dazu einfach hier.

Ja, auch Pensionist:innen bekommen Weihnachtsgeld. Für Pensionist:innen heißt es Pensionssonderzahlung. Diese wird normalerweise im April und im Oktober ausbezahlt.

Ja, du bekommst dein Weihnachtsgeld ganz normal in gleicher Höhe, wie wenn du nicht in Kurzarbeit wärst.

Nein, leider nicht. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind im Kollektivvertrag geregelt. Deswegen hast du als freie:r Dienstnehmer:in keinen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Freie Dienstnehmer:innen haben auch keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub. 

Wir organisieren als Gewerkschaft GPA auch Beschäftigte, die in atypischen Beschäftigungsverhältnissen – wie in freien Dienstverträgen – sind. Wenn du mehr Infos dazu willst, klicke hier.

Das hängt vom Kollektivvertrag der jeweiligen Branche ab, in der du dein Ferialprakikum absolvierst. In den allermeisten Fällen steht dir Urlaubs- oder Weihnachts­geld aber anteilig, also aliquot, zu.