Rechtliche Fragen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Hier findest du eine Sammlung von Fragen, die im Zusammenhang mit dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld häufig gestellt werden
Das 13. Und 14. Gehalt sind Sonderzahlungen, auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld genannt. 98 Prozent der Beschäftigten in Österreich haben Anspruch auf das 13. Und 14. Gehalt.
Nein, ein 13. und 14. Gehalt gibt es nur dort, wo das auch im Kollektivvertrag steht. Freie Dienstnehmer:nnen oder Werkvertragnehmer:innen bekommen keine Sonderzahlungen. Wenn du geringfügig beschäftigt bist, bekommst du Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn für dich ein Kollektivvertrag gilt.
Alle Kollektivverträge, die die GPA verhandelt, findest du HIER
Wie hoch dein Weihnachts- und Urlaubsgeld ist und wann du dein Weihnachts- und Urlaubsgeld ausbezahlt bekommst, steht in deinem Kollektivvertrag. Welcher Kollektivvertrag für dich gilt, erfährst du bei deiner Gewerkschaft GPA.
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Wann Urlaubs- und Weihnachtsgeld fällig sind, wann du das Urlaubs- und Weihnachtsgeld also aufs Konto bekommen musst, regelt dein Kollektivvertrag. Häufig wird das Urlaubsgeld mit dem Juni-Gehalt Ende Juni und das Weihnachtsgeld mit dem November-Gehalt Ende November ausbezahlt. In einigen Kollektivverträgen ist auch festgelegt, dass das Urlaubs- und Weihnachtsgeld in vier statt in zwei Teilbeträgen ausgezahlt wird.
Wie hoch dein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ist, hängt vom Kollektivvertrag ab, der für dich gilt. Meistens beträgt das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ein Monatsgehalt oder einen Monatslohn. Es gibt aber auch Branchen, in denen weniger gezahlt wird. Regelmäßig geleistete Überstunden und Prämien müssen nur dann im Urlaubs- oder Weihnachtsgeld enthalten sein, wenn das so im Kollektivvertrag steht oder vereinbart ist.
Du arbeitest Teilzeit? Dann müssen regelmäßige Mehrstunden (nicht Überstunden!) bei deinem Urlaubs-/Weihnachtsgeld berücksichtigt werden. Für die Zeiten von Karenz, Präsenz- oder Zivildienst steht dir kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu.
Ob du Anspruch auf ein 13. Und 14. Monatsgehalt hast, kannst du im Kollektivvertrag nachlesen, der für dich gilt. Du hast keinen Kollektivvertrag, der für dich gilt? Dann kannst du Sonderzahlungen auch im Arbeitsvertrag mit deinem Chef oder deiner Chefin vereinbaren und festhalten.
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Mehr zum Thema Teilzeit findest du HIER
Sonstige Bezüge wie die Sonderzahlungen werden im Ausmaß von zwei durchschnittlichen Monatsbezügen mit einem festen Steuersatz begünstigt versteuert.
Dieser Steuersatz beträgt:
- für die ersten € 620,00 >> 0 %
- für die nächsten € 24.380,00 >> 6 %
- für die nächsten € 25.000,00 >> 27 %
- für die nächsten € 33.333,00 >> 35,75 %
Auch in diesen Fällen hast du grundsätzlich Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Das volle Urlaubs-/Weihnachtsgeld erhältst du aber meist nur, wenn du während des ganzen Kalenderjahres im Betrieb beschäftigt warst. Wenn du kein ganzes Jahr in der Firma beschäftigt warst, wird das Urlaubs- und Weihnachtsgeld meist nur anteilig, also aliquot, ausbezahlt.
Du hast bereits das ganze Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld ausbezahlt bekommen und das Dienstverhältnis wird durch eine Arbeitgeberkündigung beendet?
- Manche Kollektivverträge regeln in so einem Fall, dass du das gesamte Urlaubs-/Weihnachtsgeld bekommst.
- Viele Kollektivverträge regeln aber auch, dass du Weihnachts- und Urlaubsgeld anteilig zurückzahlen musst.
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Mehr zur Beendigung des Dienstverhältnisses findest du HIER
Grundsätzlich hast du auch dann Anspruch auf Weihnachtsgeld. Dieses steht dir aber nur anteilig (= aliquot) zu. Je nachdem, wie lange du im Unternehmen arbeitest und was der Kollektivvertrag, der für dich gültig ist, genau vorsieht, kann dein Weihnachtsgeld unterschiedlich hoch ausfallen.
Ja, auch wenn du Teilzeitbeschäftigte oder Teilzeitbeschäftigter bist, hast du Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Bei Teilzeitbeschäftigten allerdings müssen regelmäßige Mehrstunden (nicht Überstunden!) beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt werden.
Für Zeiten von Karenz, Präsenz- oder Zivildienst steht dir kein 13. Und 14. Gehalt zu.
Ja, auch geringfügig Beschäftigte bekommen Weihnachtsgeld. Auch wenn du einer geringfügigen Beschäftigung nachgehst, hast du Anspruch aufs Weihnachtsgeld. Auch hier gelten wieder die gleichen Regeln wie weiter oben schon erklärt: Alles orientiert sich an den Regelungen in deinem Kollektivvertrag.
Mehr zum Thema geringfügige Beschäftigung erfährst du HIER
Ja, auch Pensionist:innen bekommen Weihnachtsgeld. Für Pensionist:innen heißt es Pensionssonderzahlung. Diese wird normalerweise im April und im Oktober ausbezahlt.
Ja, du bekommst dein Weihnachtsgeld ganz normal in gleicher Höhe, wie wenn du nicht in Kurzarbeit wärst.
Mehr zum Thema Kurzarbeit findest du HIER
Nein, leider nicht. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind im Kollektivvertrag geregelt. Deswegen hast du als freie:r Dienstnehmer:in keinen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Freie Dienstnehmer:innen haben auch keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Mehr zu deinen Rechten als freie:r Dienstnehmer:in erfährst du HIER
Das hängt vom Kollektivvertrag der jeweiligen Branche ab, in der du dein Ferialprakikum absolvierst. In den allermeisten Fällen steht dir Urlaubs- oder Weihnachtsgeld aber anteilig, also aliquot, zu.
Mehr zum Thema Ferialjob und Praktikum erfährst du HIER