Zum Hauptinhalt wechseln

Betriebsvereinbarung

Alles über Abschluss, Inhalte, Gültigkeit und die Rechte von Arbeitnehmer:innen und Betriebsrat.

Eine Betriebsvereinbarung regelt wichtige Fragen des Arbeitsalltags und wird zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen. Sie kann beispielsweise Arbeitszeiten, Gleitzeitregelungen oder betriebliche Sozialleistungen betreffen. Doch welche Arten von Betriebsvereinbarungen gibt es, was darf darin geregelt werden und für wen gelten sie? Hier erfährst du alles Wichtige über Betriebsvereinbarungen in Österreich.

Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem/der Arbeitgeber:in. Sie gilt verbindlich für alle von der Betriebsvereinbarung umfassten Arbeitnehmer:innen im jeweiligen Betrieb.

Wichtig: Eine Betriebsvereinbarung muss schriftlich sein und sie muss im Betrieb kundgemacht werden.

Rechtsgrundlage sind gesetzliche Regelungen, wie z. B. im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), oder kollektivvertragliche Bestimmungen. Eine Betriebsvereinbarung wirkt unmittelbar und zwingend – das bedeutet: Die darin enthaltenen Regelungen gelten automatisch für die davon umfassten Beschäftigten, ohne dass sie einzeln zustimmen müssen.

In Betriebsvereinbarungen können viele wichtige Fragen des Arbeitsalltags festgelegt werden – vor allem dort, wo das Gesetz Mitbestimmung des Betriebsrats vorsieht.

Typische Inhalte sind zum Beispiel:

  • Arbeitszeitregelungen z. B. Gleitzeit, Schichtpläne, Pausen
  • Homeoffice und mobiles Arbeiten
  • Kontrolle und Überwachung im Betrieb
  • Datenschutz und Mitarbeiter:innendaten
  • Ordnungsvorschriften im Betrieb
  • Nutzung von IT-Systemen und E-Mail
  • Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Weiterbildung und Qualifizierung
  • Prämien- und Bonussysteme 
  • Jubiläumsgelder
  • Sozialpläne (bei Abbau einer gewissen Anzahl von Mitarbeiter:innen)

 

Wichtig: Eine Betriebsvereinbarung darf gesetzliche oder kollektivvertragliche Mindeststandards nicht verschlechtern.

Grundsätzlich unterscheidet man:

  • Erzwingbare Betriebsvereinbarungen: Hier hat der Betriebsrat ein echtes Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber darf in diesen Bereichen keine Maßnahmen ohne Zustimmung des Betriebsrates setzen (z. B. Videoüberwachung, Taschenkontrollen). Kommt keine Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat zustande, entscheidet auf Antrag des Arbeitgebers oder des Betriebsrates eine Schlichtungsstelle.
  • Freiwillige Betriebsvereinbarungen: Diese können nur abgeschlossen werden, wenn sich Betriebsrat und Arbeitgeber einigen (z. B. Prämiensysteme, Frauenförderpläne, betriebliche Wohlfahrtseinrichtungen, wie beispielsweise eine Betriebsküche, Sport- und Freizeiteinrichtungen). Der Abschluss kann nicht gegenüber dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat erzwungen werden.

Eine Betriebsvereinbarung kann immer dann abgeschlossen werden, wenn es eine gesetzliche oder kollektivvertragliche Ermächtigung hierfür gibt und ein gewählter Betriebsrat besteht.

Ohne Betriebsrat ist somit keine Betriebsvereinbarung möglich. 

Betriebsvereinbarungen schaffen klare, transparente und faire Regeln für alle Beschäftigten. Sie sorgen dafür, dass wichtige Fragen nicht einseitig vom Arbeitgeber entschieden werden.

Für dich bedeutet das unter anderem:

  • mehr Schutz im Arbeitsalltag
  • bessere Planbarkeit der Arbeitszeit
  • klare Regeln bei Homeoffice und Digitalisierung
  • stärkere Mitbestimmung im Betrieb

 

Gemeinsam mit deiner Gewerkschaft GPA unterstützt der Betriebsrat dabei, gute und faire Lösungen für die Beschäftigten durchzusetzen.

 

Wenn du wissen willst, welche Betriebsvereinbarungen in deinem Betrieb gelten oder ob eine neue sinnvoll wäre, wende dich an deinen Betriebsrat oder an die Gewerkschaft GPA.

   

Das könnte dich auch interessieren