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Die ganze Palette...

Vom Gespräch bis zum Streik

 

Für bessere Arbeitsbedingungen im Gesundheits- und Sozialbereich, höhere Entlohnung und mehr Freizeit setzen sich Betriebsrät:innen, Gewerkschafter:innen und Beschäftigte unermüdlich ein.

 

Verbesserungen werden am Verhandlungstisch, durch aktive (gewerkschaftliche) Mobilisierung sowie betriebliche und kollektivvertragliche Konflikte erzielt. 

 

Unter dem Titel "Die ganze Palette - Vom Gespräch bis zum Streik" dokumentiert die IG Social zahlreiche Konflikte, gibt Tipps zur Interessendurchsetzung und zeigt, wie sich (über)betriebliche Aktivitäten organisieren lassen.

 

Es gilt, die Interessen der Beschäftigten gegen wiederkehrende Einsparungen zu schützen, deren Handlungsspielräume zu erweitern und gesundes Arbeiten in der Branche zu ermöglichen. Viele Herausforderungen sind nur gemeinsam zu bewältigen, im Vordergrund stehen gemeinsames solidarisches Denken und Handeln.

Kommunikation unter den Beschäftigten als Basis für kollektive Aktion

 

Die Basis erfolgreicher Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit zur Durchsetzung unserer Interessen als Lohnabhängige ist ein lebendiger, offener Austausch der Kolleg:innen selbst über alles, was ihre Arbeits- und Lebensbedingungen betrifft. Solidarität, Verständnis und Empathie sind die Voraussetzungen eines solchen Austausches. Sonst kann es zu Konflikten zwischen den Interessen einzelner Berufsgruppen oder Abteilungen mit denen der gesamten Belegschaft kommen. Es gilt also unterschiedliche Anliegen einzelner Teile der Belegschaft so zu respektieren, dass dabei der Blick auf die gemeinsamen Interessen aller Beschäftigten nicht verstellt wird und gleichzeitig solidarisch mit jenen Anliegen zu sein, die eine:n selbst nicht betreffen.

 

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Aktionen und Kampagnen

 

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Kampfmaßnahmen und Streik

 

Streik und die Teilnahme an einem Streik sind in Österreich verfassungsrechtlich geschützt!

 

Artikel 11 der Menschenrechtskonvention garantiert das Recht, Gewerkschaften zu bilden. Zu diesem Recht gehört es auch, in wichtigen Fällen Kampfmaßnahmen zu setzen.

 

Artikel 8 des Internationalen Paktes über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, dem Österreich beigetreten ist, gewährleistet sogar ausdrücklich ein Streikrecht.

 

Daraus folgt klar, dass die Teilnahme an einem kollektiv organisierten Streik nicht zu einer Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten führt. Eine aus diesem Grund ausgesprochene Entlassung wäre daher rechtswidrig. Dass ein Betrieb tatsächlich eine Entlassung oder Kündigung ausspricht, ist unwahrscheinlich, auch wenn es immer wieder Versuche in diese Richtung gibt, die allerdings im Regelfall durch die jeweiligen Fachgewerkschaften für ihre Mitglieder erfolgreich bekämpft werden können.

 

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Best-of Demos

 

Zahlreiche betriebliche, überbetriebliche und kollektivvertragliche Auseinandersetzungen um Gehalt, Rahmenbedingungen und Anerkennung der geleisteten Arbeit wurden und werden im Gesundheits- und Sozialbereich geführt.

 

Eine Auswahl an Eigeninitiativen sowie gewerkschaftlich getragenen Protestmaßnahmen zeigt, wie wichtig es ist, sichtbar für die eigenen Arbeitsbedingungen einzustehen. Es gibt in der Branche auch weiterhin viel zu tun, zu verteidigen und zu erreichen.

 

Am besten gemeinsam!

 

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