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Wir haben einen Abschluss! Kollektivvertrag Kur & Reha 2022

Die Kollektivvertragsverhandlungen vom 02.03.2022 konnten positiv abgeschlossen werden.

gewitterkind - Fotolia

1. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne /-gehälter sowie die KV-Zulagen werden mit 1. April 2022 um 3,6 % erhöht und die sich daraus ergebenden Beträge auf ganze Euro aufgerundet. 

2. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne /-gehälter der medizinischen Masseure und Heilmasseure in Kurbetrieben und Mischbetrieben werden auf Basis des KV-Abschlusses 2021 in einem weiteren Schritt an die kollektivvertraglichen Mindestlöhne /-gehälter der medizinischen Masseure und Heilmasseure in Rehabilitationseinrichtungen angeglichen, indem sie zusätzlich um 1,754 % angehoben werden.

3. Im September 2022 wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der Gespräche über eine Anpassung der bestehenden Verwendungsgruppen an die Lohn- und Gehaltsgruppen des Kollektivvertrages für die Privatkrankenanstalten Österreichs sowie über eine Neugestaltung der Erhöhungen der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgehälter aufgrund der angerechneten und im Betrieb zurückgelegten Dienstjahre geführt werden.

Die Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder ist ein wichtiger Faktor bei Kollektivvertragsverhandlungen. Stärken wir uns, werden wir mehr!