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KV-Verhandlungen 2026 für Beschäftigte in der Telekommunikation erfolgreich abgeschlossen

Mindestgehälter steigen um 3,2 Prozent

Adobe Stock

Nach einem langen Verhandlungstag konnte am 10. November 2025 in der dritten Runde ein Ergebnis für die Beschäftigten der Telekom-Branche erzielt werden. Nach zehn Stunden intensiver Gespräche steht der Kollektivvertragsabschluss für 2026 fest.

Überblick über die vereinbarten Änderungen

Mindestgehälter:
Mit 1. September 2026 steigen die Mindestgehälter um 3,2 Prozent.

IST-Gehälter:
Die tatsächlichen Monatsgehälter werden ebenfalls ab 1. September 2026 angehoben – um 2,5 Prozent, maximal um 150 Euro. Der Höchstbetrag kommt ab einem Monatsverdienst von 6.000 Euro zur Anwendung.

KV-Zulagen:
Auch sämtliche kollektivvertraglichen Zulagen erhöhen sich um 3,2 Prozent.

Einmalzahlung / Mitarbeiterprämie:
Zwischen Dezember 2025 und Juni 2026 wird eine Prämie ausbezahlt:

  • 600 Euro bei steuerfreier Auszahlung
  • 700 Euro bei regulärer Besteuerung

Anspruch besteht, wenn das Dienstverhältnis am 31. Dezember 2025 oder am Monatsersten des Auszahlungsmonats aufrecht ist.

Lehrlingseinkommen:
Die Vergütungen für Lehrlinge steigen ab dem 1. Jänner 2026 wie folgt:

  • 1. Lehrjahr: 1.000 Euro
  • 2. Lehrjahr: 1.230 Euro
  • 3. Lehrjahr: 1.530 Euro
  • 4. Lehrjahr: 1.600 Euro

Damit ergeben sich Steigerungen zwischen 3,4 und 4,2 Prozent.

Freizeitoption:
Die Erhöhung der IST-Gehälter kann ab 1. September 2026 auch in zusätzliche freie Zeit umgewandelt werden.

Ein Abschluss mit nachhaltiger Wirkung

Ein früherer Wirksamkeitsbeginn – etwa wie im öffentlichen Dienst mit 1. Juli – hätte niedrigere prozentuelle Erhöhungen mit sich gebracht. Durch die spätere Anpassung konnte eine stärkere Anhebung erreicht und die Basis für kommende Abschlüsse besser abgesichert werden. Die einmalige Zahlung stellt eine finanzielle Überbrückung bis zum 1. September 2026 dar.