Ich möchte einen Betriebsrat gründen
Warum eine Betriebsratsgründung Beschäftigten und Unternehmen nützt und wie du eine Betriebsratswahl starten kannst
Ein Betriebsrat bringt für Beschäftigte viele konkrete Vorteile.
- Ein Betriebsrat verbessert die Mitbestimmung im Betrieb: Bei wichtigen Themen wie Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen oder betrieblichen Veränderungen hat der Betriebsrat Mitwirkungsrechte und vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber der Geschäftsführung.
- Ein Betriebsrat bietet Schutz und Unterstützung bei Konflikten, Kündigungen oder Versetzungen, indem er berät, vermittelt und auf die Einhaltung von Gesetzen und Vereinbarungen achtet.
- Ein Betriebsrat trägt zu besseren und faireren Arbeitsbedingungen bei, etwa durch Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeitregelungen, Gesundheitsschutz oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Dadurch profitieren nicht nur einzelne Beschäftigte, sondern die gesamte Belegschaft.
- Betriebsrät:innen sind bei den Verhandlungen von Kollektivverträgen für einzelne Branchen federführend.
Du findest einen Betriebsrat wichtig, bist aber unsicher, ob du dir eine Betriebsratsgründung zutraust? Damit bist du nicht alleine. So geht es vielen Beschäftigten, die in unsere Beratung kommen. Der Grund dafür sind meist hartnäckige Irrtümer, die rund um die Gründung eines Betriebsrates kursieren. Genau deshalb ist es uns wichtig, nicht nur zu erklären, was ein Betriebsrat ist, sondern auch mit diesen Mythen aufzuräumen.
Du bist bereits Betriebsrat? Dann findest du HIER alle wichtigen Infos für dich.
Drei häufige Irrtümer rund um die Betriebsratsgründung
Diese Behauptung hält einer Realität nicht stand. Ein Betriebsrat hat bei vielen Themen echte Mitspracherechte – und bei manchen Entscheidungen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat sogar einbeziehen, etwa bei Kündigungen oder Versetzungen. Gemeinsam mit der Gewerkschaft können diese Entscheidungen auch rechtlich überprüft und vor Gericht angefochten werden.
Ein Betriebsrat kann außerdem Betriebsvereinbarungen abschließen. Damit lassen sich Arbeitsbedingungen konkret verbessern – zum Beispiel bei Arbeitszeitregelungen, beim Umgang mit Kontrolle und Überwachung oder beim Schutz von Beschäftigtendaten.
Eine Betriebsratswahl passiert nicht über Nacht – aber sie ist gut machbar. Mit Unterstützung der Gewerkschaft GPA wird der Prozess überschaubar und rechtlich sauber begleitet. Von der ersten Idee bis zur Wahl stehen wir an deiner Seite. Niemand muss eine Betriebsratsgründung allein organisieren oder sich durch komplizierte Vorschriften kämpfen.
HIER findest du alle wichtigen Infos rund um die Betriebsratswahl.
Das ist schlicht falsch. In jedem Betrieb mit mindestens fünf Beschäftigten ist die Gründung eines Betriebsrates gesetzlich vorgesehen. Der Arbeitgeber kann dagegen sein – verbieten kann er die Wahl aber nicht.
Ähnlich wie beim Arbeitszeit-, Homeoffice- oder Datenschutzgesetz gilt: Auch wenn es nicht gefällt, es ist einzuhalten. Der Arbeitgeber ist sogar verpflichtet, die Wahl organisatorisch zu unterstützen, etwa durch die Bereitstellung eines Beschäftigtenverzeichnisses.
Die meisten Chefs stehen übrigens einer Betriebsratswahl sehr offen gegenüber. Von einem Betriebsrat profitieren nämlich nicht nur die Beschäftigten sondern auch das Unternehmen.
Was ist ein Betriebsrat – wie wird er gewählt?
Der Betriebsrat ist die demokratisch gewählte Vertretung der Arbeitnehmer:innen im Betrieb. Er setzt sich für die Interessen der Belegschaft ein, achtet auf die Einhaltung von Gesetzen, Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen und ist erste Anlaufstelle bei Problemen im Arbeitsalltag.
Ein Betriebsrat sorgt dafür, dass Beschäftigte mitreden können – bei Veränderungen im Betrieb, bei Arbeitszeiten, bei Kündigungen, Versetzungen, Weiterbildung oder Gesundheitsschutz. Statt allein dazustehen, handeln Arbeitnehmer:innen gemeinsam und auf Augenhöhe mit der Unternehmensleitung.
Sobald in deinem Betrieb mindestens fünf Arbeitnehmer:innen dauerhaft beschäftigt sind, kann ein Betriebsrat gewählt werden. Das Wahlverfahren beginnt mit der Wahl eines Wahlvorstands durch die Betriebsversammlung. Diese kann von der:dem ältesten Kolleg:in oder von einer Gruppe von Beschäftigten einberufen werden – wie viele das sein müssen, hängt von der späteren Anzahl der Betriebsratsmitglieder ab. Ab einer Betriebsgröße von 20 Personen kann auch die Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer die Betriebsversammlung einberufen.
Der Betriebsrat wird von den Beschäftigten selbst gewählt – demokratisch und geheim. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer:innen im Betrieb, wählbar jene Kolleg:innen, die schon eine gewisse Zeit dort arbeiten.
Die Wahl wird vorbereitet und durchgeführt, aber niemand muss diesen Weg allein gehen. Die Gewerkschaft GPA unterstützt von Anfang an: bei der Planung, bei rechtlichen Fragen, bei der Durchführung der Wahl und später auch mit Schulungen und Beratung für die gewählten Betriebsrät:innen.
Du möchtest mehr Infos zur Betriebsratswahl? HIER findest du rechtliche Infos und Fristen.
Nein. Betriebsratsmitglieder sind gesetzlich vor Kündigung geschützt, damit sie sich ohne Bedenken für ihre Kolleg:innen stark machen können.
Was sollte dein nächster Schritt sein?
Melde dich bei uns, wir begleiten dich in jeder Phase der Betriebsratsgründung! So kannst du sichergehen, dass du alles richtig machst und von den Erfahrungen unserer Kolleg:innen profitieren kannst. Alle Kontakte findest du HIER
Du willst noch mehr zur Vorbereitung, den Fristen und zum genauen Ablauf der Betriebsratswahl wissen? All das findest du HIER