Ich möchte einen Jugendvertrauensrat gründen
Alles über Aufgaben, Rechte und Wahl des Jugendvertrauensrats
Für Lehrlinge und jugendliche Arbeitnehmer:innen sind Jugendvertrauensrät:innen die ersten Ansprechpartner:innen für alle Fragen rund um die Themen Arbeiten und Ausbildung.
Aufgaben des Jugendvertrauensrats
So wie Betriebsrät:innen die Interessen aller Arbeitnehmer:innen des Betriebes vertreten, sind Jugendvertrauensrät:innen speziell für die Anliegen der Lehrlinge und der jugendlichen Arbeitnehmer:innen da. Sie kümmern sich darum, dass du gehört wirst und sind deine betriebliche Interessenvertretung mit Biss.
Wichtig: Jugendliche Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge dürfen auch während ihrer Arbeitsszeit mit Problemen und Anregungen zu ihrem Jugendvertrauensrat oder zur Jugendvertrauensrätin gehen.
Jugendvertrauensrät:innen sind meist selbst mitten in der Ausbildung oder haben diese gerade erst abgeschlossen. Genau darum wissen sie auch wo der Schuh drückt und können deine Interessen bestens vertreten.
Jugendvertrauensrät:innen sorgen dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie zB. das Berufsausbildungsgesetz (BAG), das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG) oder das Berufsbild eingehalten werden und, dass du zu deinem Recht kommst. Sie helfen dir weiter wenn du Fragen Fragen oder ein Problem mit der Chefin oder dem Chef hast.
Mit einem Jugendvertrauensrat oder -rätin an deiner Seite wird vieles einfacher. Sie sorgen dafür, dass dein Berufsbild eingehalten wird und die Qualität in der Berufsausbildung passt. Sie können auch Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildung machen.
Der Jugendvertrauensrat kann auch dazu beitragen, dass deine Bezahlung passt. Dein Betrieb muss sich an den für die Branche gültigen Kollektivertrag halten. Damit du wirklich bekommst was dir zusteht, passen Jugendvertrauensrät:innen sehr genau darauf auf, dass dieser auch wirklich eingehalten wird. Außerdem setzen sie sich dafür ein, dass du Prämien, zum Beispiel für gute Erfolge in der Berufsschule oder bei der Lehrabschlussprüfung, bekommst.
Wichtig: Damit Jugendvertrauensrät:innen ihr Aufgaben erfüllen können, muss der Dienstgeber über alle wesentlichen Fragen, die Lehrlinge und jugendliche Arbeitnehmer:innen betreffen, Auskunft erteilen.
Gemeinsam mit den Betriebsrät:innen sorgen Jugendvertrauensrät:innen dafür, dass die Schutzbestimmungen im Betrieb eingehalten werden. Sie nehmen an den Unterweisungen über den Unfallschutz teil und können so überprüfen, ob der/die DienstgeberIn der Pflicht nachkommt, die Lehrlinge und jugendlichen Arbeitnehmer:innen zB. über Unfallgefahren und den richtigen Umgang mit Geräten und Maschinen zu informieren.
JVRs organisieren Jugendversammlungen bei denen sich die Lehrlinge austauschen können und wichtige Infos erhalten. Natürlich darf auch der Spaß nicht zu kurz kommen, darum veranstalten sie auch immer wieder gemeinsame Aktivitäten wie Sommersportfeste, Ausflüge und vieles mehr.
Im Jugendvertrauensrat aktiv zu sein, das heißt sich als Interessenvertretung für die Anliegen der Lehrlinge und der jugendlichen Arbeitnehmer:innen im Betrieb einzusetzen. Als JVR kämpfst du für die Qualität der Ausbildung (Abteilungswechsel, Einhaltung des Berufsbildes,…) und nimmst für dich und andere die Zukunft selbst in die Hand. Egal ob es dabei um die Übernahme nach der Lehrzeit, ein Prämiensystem für Lehrlinge oder eine gute Ausbildung geht, als Jugendvertrauensrät:in setzt du dich für deine Rechte und die von anderen ein.
Du siehst: Es zahlt sich aus eine Jugendvertrauensrätin oder einen Jugendvertrauensrat im Betrieb zu haben. Wenn auch du Lust bekommen hast einen Jugendvertrauensrat zu gründen, dann melde dich einfach der Gewerkschaft GPA Jugend
Rechte von Jugendvertrauensrät:innen (JVR)
Als Jugendvertrauensrätin oder Jugendvertrauensrat hast du neben deinen Aufgaben auch spezielle Rechte (und Pflichten). Hier findest du einen ein kleinen Überblick.
Nein. Jugendvertrauensrätin oder Jugendvertrauensrat zu sein, ist ein Ehrenamt. Das bist du freiwillig und bekommst dafür nichts zusätzlich bezahlt. Dein/e Arbeitgeber:in muss dir allerdings die notwendige Zeit für deine Tätigkeit als Jugendvertrauensrätin oder Jugendvertrauensrat zur Verfügung stellen.
Nein. Bei deiner Tätigkeit als Jugendvertrauensrätin oder Jugendvertrauensrat bist du an keine Weisungen gebunden. Du musst dich nur gegenüber der Jugendversammlung verantworten und in dieser Bericht erstatten.
Nein. Du darfst in deiner Tätigkeit als Jugendvertrauensrätin oder Jugendvertrauensrat von deinem/deiner Arbeitgeber:in nicht beschränkt werden und musst die gleichen Aufstiegschancen wie andere haben. Dein Entgelt (Gehalt oder Lehrlingsentschädigung) darf nicht gekürzt werden, nur weil du JugendvertrauensrätIn bist.
Als Mitglied oder Ersatzmitglied im Jugendvertrauensrat bist du verpflichtet Betriebs- & Geschäftsgeheimnisse zu bewahren. Brichst du diese Verschwiegenheitspflicht, kann dies unter Umständen ein Entlassungsgrund sein!
Ja. Als Jugendvertrauensrätin oder Jugendvertrauensrat hast du einen speziellen Schutz vor Kündigung und Entlassung. Wichtig ist, dass du nichts unterschreibst und immer zuerst von uns beraten lässt.
Ja. Als Mitglied des Jugendvertrauensrats hast du Anspruch auf zwei Wochen Bildungsfreistellung pro Funktionsperiode, damit du Kurse, Schulungen, Seminare der Gewerkschaft besuchen kannst.
Wie werde ich Jugendvertrauensrätin oder Jugendvertrauensrat (JVR)?
Du bist unter 23 Jahre alt und möchtest dich in deinem Betrieb aktiv für die Interessen der Lehrlinge und der jugendlichen Arbeitnehmer:innen einsetzen? Dann lass dich für die nächsten JVR Wahlen aufstellen oder gründe einen Jugendvertrauensrat in deinem Betrieb.
In allen Betrieben in denen dauerhaft mindestens fünf jugendliche Arbeitnehmer:innen - also Arbeitnehmer:innen, die das 18. Lebensjahr sowie Lehrlinge, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - beschäftigt sind.
Der Jugendvertrauensrat wird alle zwei Jahre von den im Betrieb beschäftigten jugendlichen Arbeitnehmer:innen - also Personen die das 18. Lebensjahr sowie Lehrlinge die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - gewählt.
Kandidieren können alle Arbeitnehmer:innen des Betriebs, die am Tag der Wahlausschreibung das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und am Tag der Wahl seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind.
Wahl der Jugendvertrauensrät:innen
Hier findest du alle Informationen zur Wahl von Jugendvertrauensräten und Jugendvertrauensrätinnen.
Jugendvertrauensrät:innen sind immer für zwei Jahre gewählt (ab dem Tag der Konstituierung gerechnet). In diesen zwei Jahren vertreten sie die Interessen der Lehrlinge und der jugendlichen Arbeitnehmer:innen. Aber wie funktioniert so eine Wahl eigentlich?
Damit die JVR-Wahl durchgeführt werden kann, muss zuerst eine Jugendversammlung abgehalten werden. Gibt es im Betrieb keinen JVR so darf auch die Gewerkschaft eine Jugendversammlung einberufen: wende dich dazu einfach an uns Die Jugendversammlung muss spätestens zwei Wochen zuvor durch den/die JVR-Vorsitzende/n einberufen werden. Zum Beispiel durch einen Anschlag am schwarzen Brett. Die Jugendversammlung besteht aus allen Arbeitnehmer:innen im Betrieb, die das 18. Lebensjahr und aus allen Lehrlingen die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie aus den Mitgliedern des Jugendvertrauensrates. Außerdem sind je ein/e Vertreter:in der Arbeiterkammer, der zuständigen Gewerkschaft und des Betriebsrats teilnahmeberechtigt. Geht es um die Wahl von Jugendvertrauensrät:innen, so ist die wichtigste Aufgabe der Jugendversammlung einen Wahlvorstand zu wählen.
Die Wahl des JVR wird von einem Wahlvorstand vorbereitet, durchgeführt und geleitet. Dieser besteht aus drei Mitgliedern, von denen zwei von der Jugendversammlung gewählt und ein Mitglied vom Betriebsrat entsandt wird. Die Aufgabe des Wahlvorstandes ist es, den Ablauf der Wahl zu überwachen und auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu achten
Die Anzahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder im Jugendvertrauensrat, richtet sich nach der Anzahl der im Betrieb beschäftigten jugendlichen Arbeitnehmer:innen. In Betrieben mit:
- 5 bis 10 jugendlichen Arbeitnehmer:innen wird 1 Jugendvertreter
- 11 bis 30 jugendlichen Arbeitnehmer:innen werden 2 Mitglieder
- 31 bis 50 jugendlichen Arbeitnehmer:innen werden 3 Mitglieder
- 51 bis 100 jugendlichen Arbeitnehmer:innen werden 4 Mitglieder
in den Jugendvertrauensrat gewählt.
In Betrieben mit mehr als 100 jugendlichen Arbeitnehmer:innen erhöht sich je weiteren hundert jugendlichen Arbeitnehmer:innen die Zahl der Mitglieder um eins. In Betrieben mit mehr als 1000 jugendlichen Arbeitnehmer:innen erhöht sich die Zahl der Mitglieder für je weitere 500 jugendliche ArbeitnehmerInnen um eins. Bruchteile von hundert bzw. fünfhundert werden für voll gerechnet.
Damit du als Jugendvertrauensrätin oder Jugendvertrauensrat kandidieren kannst musst du, am besten gemeinsam mit anderen Kolleg:innen, einen Wahlvorschlag einbringen. Dieser muss spätestens zwei Wochen vor dem Wahltag beim Wahlvorstand eingereicht werden. Außerdem muss er die nötigen Unterstützungsunterschriften (für jede/n zu wählende/n JVR zwei Unterschriften von wahlberechtigten Jugendlichen) aufweisen und mindestens eine/n wählbare/n Kandidat:in und höchstens die doppelte Anzahl der zu wählenden JVR-Mitglieder enthalten.
Die Wahl findet vier Wochen nach der Jugendversammlung statt. Deine Stimme kannst du direkt im Wahllokal oder per Briefwahl (Achtung: Dies musst du zuvor beim Wahlvorstand beantragen) abgeben. Nachdem die Wahl abgeschlossen wurde, ermittelt der Wahlvorstand das Wahlergebnis und gibt es im Betrieb durch Aushang bekannt. Jetzt muss sich nur noch der neue Jugendvertrauensrat konstituieren und einer erfolgreichen JVR-Arbeit steht nichts mehr im Wege.
Achtung: Dein Arbeitgeber hat ein Monat Zeit, die Wahl anzufechten. Also unbedingt alle Fristen einhalten und immer die benötigten Formulare ausfüllen. Lasst dich am besten von deiner Gewerkschaft GPA Jugend beraten bevor du mit der Organsiation der Wahl beginnst!