Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin darf dich im Krankenstand kündigen, muss aber die Kündigungsfrist bzw den Kündigungstermin einhalten.
Deine Ansprüche auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld bleiben bestehen.
Deine Krankheit kann allerdings dazu führen, dass folgendes Szenario für dich relevant wird: Wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall länger dauert als die Kündigungsfrist, dann erhältst du den Entgeltfortzahlungsanspruch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus. Aber das ist selten der Fall.
Dieser Anspruch bleibt auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis während eines Krankenstandes/Arbeitsunfalles oder im Hinblick auf einen Krankenstand/Arbeitsunfall einvernehmlich beendet wird.
Achtung bei einvernehmlicher Lösung:
Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin schlägt dir vor, dein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu lösen? Unterschreibe zuerst mal nichts! Lasse dich vorab bei deiner Gewerkschaft GPA beraten, um keine Ansprüche zu verlieren.
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