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Ich bin krank

Deine Rechte und Pflichten im Krankenstand einfach erklärt und auf den Punkt gebracht

Ein plötzlicher Krankheitsfall kann jede:n treffen. Umso wichtiger ist es, dass du deine Rechte und Pflichten im Krankenstand genau kennst.Hier findest du alle wichtigen Informationen – einfach erklärt und auf den Punkt gebracht in Frage- und Antwort-Form.

  1. Informiere deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin unverzüglich, am besten noch vor Dienstbeginn. Melde die Arbeitsunfähigkeit persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Kläre ab, welche Form dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin bevorzugt.
  2. Anschließend solltest du unverzüglich zu deinem Arzt oder deiner Ärztin und dich krankschreiben lassen.

Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin darf immer eine Krankenstandsbestätigung von dir verlangen. 

Es kann in deinem Betrieb andere Regelungen geben, aber: Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin hat immer das Recht, eine Krankenstandsbestätigung von dir zu verlangen. Diese muss rechtzeitig und in der vereinbarten Form vorgelegt werden. Auch für einen eintägigen Krankenstand.

Wichtig: Solange du die Krankenstandsbestätigung nicht vorlegst, verlierst du für die Dauer der Säumnis deinen Anspruch auf Entgelt. Das heißt, dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin muss dir den Lohn bzw. das Entgelt nicht bezahlen, solange du dich nicht krankgemeldet und/oder die nötigen Krankmeldungen gebracht hast. Eine verspätete Krankmeldung bei einem berechtigten Krankenstand ist in der Regel jedoch kein Entlassungsgrund.

  • Der Beginn deiner Arbeitsunfähigkeit.
  • Ursache der Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit). Mit der Ursache ist nicht die Diagnose gemeint, diese ist privat und du musst sie deinem Arbeitgeber bzw deiner Arbeitgeberin nicht bekanntgeben.
  • Die Dauer bzw die voraussichtliche Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit

Tipp: Achte darauf, dass du die Krankenstandsbestätigung unaufgefordert vorlegst, sobald du sie erhalten hast.

Verhalte dich so, dass du schnellstmöglich gesund wirst. Im Krankenstand darfst du nichts tun, was das Gesundwerden verzögert. Je nach Erkrankung kannst du dich innerhalb der Grenzen deines Gesundheitszustands bewegen – beispielsweise darfst du bei Depressionen einen Spaziergang unternehmen. Im Zweifelsfall frage deinen Arzt oder deine Ärztin.

Wichtig: Du hast eine Meldepflicht, wenn du im Krankenstand einen Ortswechsel vornimmst.

Du bist verpflichtet, deiner Sozialversicherung Änderungen deines Aufenthaltsortes mitzuteilen. Bei einem Ortswechsel in das Ausland musst du vorab die Zustimmung deiner Sozialversicherung einholen.

Ausnahmen gibt es nur bei medizinisch notwendigen Reisen, etwa in eine Reha.

Du darfst während eines Krankenstands finanziell nicht schlechter gestellt werden. Du musst von deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin das Entgelt erhalten, das du bekommen hättest, wenn du nicht krank geworden wärst (= Ausfallsprinzip).

Die Dauer der gesetzlichen Entgeltfortzahlung hängt davon ab, wie lange du schon für diesen Arbeitgeber oder diese Arbeitgeberin arbeitest, wie lange also dein Dienstverhältnis schon dauert:

Der Anspruch besteht pro Arbeitsjahr. Dein erstes Arbeitsjahr beginnt mit deinem ersten Arbeitstag bei deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin, die weiteren Arbeitsjahre mit dem jeweiligen Jahrestag.

 

Dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung beträgt

  • im ersten Jahr: 6 Wochen volles Entgelt, 4 Wochen halbes Entgelt
  • im 2. bis 15. Jahr: 8 Wochen volles Entgelt, 4 Wochen halbes Entgelt
  • im 16. bis 25. Jahr: 10 Wochen volles Entgelt, 4 Wochen halbes Entgelt
  • ab dem 26. Jahr: 12 Wochen volles Entgelt, 4 Wochen halbes Entgelt

Zusätzlich (also ohne Berücksichtigung anderer Zeiten einer Dienstverhinderung) gibt es je Arbeitsunfall/Berufskrankheit 8 Wochen (ab 15 ununterbrochenen Dienstjahren: 10 Wochen) volle Entgeltfortzahlung.

Ein neuer Anspruch besteht bei jedem weiteren Arbeitsunfall bzw jeder weiteren Berufskrankheit, auch im selben Arbeitsjahr.

Wichtig: In deinem Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung kann es abweichende Regelungen zur Entgeltfortzahlung geben.

Wenn dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung endet, bekommst du Krankengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Während der halben Entgeltfortzahlung bekommst du das halbe Krankengeld.

Wichtig: Krankengeld muss aktiv beantragt werden!

Hierfür brauchst du:

  • Deine Krankenstandsbestätigung (oft elektronisch übermittelt).
  • Eine Arbeits- und Entgeltbestätigung deines:deiner Arbeitgebers:in.
  • Deine Bankverbindung.

Die Höhe des Krankengelds beträgt 

  • in den ersten 42 Tagen: 50 Prozent der Bemessungsgrundlage
  • ab dem 43. Tag: 60 Prozent der Bemessungsgrundlage

Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin darf dich im Krankenstand kündigen, muss aber die Kündigungsfrist bzw den Kündigungstermin einhalten.

Deine Ansprüche auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld bleiben bestehen.

Deine Krankheit kann allerdings dazu führen, dass folgendes Szenario für dich relevant wird: Wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall länger dauert als die Kündigungsfrist, dann erhältst du den Entgeltfortzahlungsanspruch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus. Aber das ist selten der Fall.

Dieser Anspruch bleibt auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis während eines Krankenstandes/Arbeitsunfalles oder im Hinblick auf einen Krankenstand/Arbeitsunfall einvernehmlich beendet wird.

Achtung bei einvernehmlicher Lösung:

Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin schlägt dir vor, dein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu lösen? Unterschreibe zuerst mal nichts! Lasse dich vorab bei deiner Gewerkschaft GPA beraten, um keine Ansprüche zu verlieren.

HIER geht´s zu unseren Kontaktdaten.

Mehr Infos zur Beendigung des Dienstverhältnisses findest du HIER 

 

Tritt die Erkrankung während des Urlaubs für mehr als 3 Kalendertage ein, gelten die während des Urlaubs liegenden Krankenstandstage nicht als Urlaubstage, wenn die Erkrankung weder vorsätzlich noch grobfahrlässig von dir herbeigeführt wurde. Melde die Krankheit deinem Arbeitgeber bzw deiner Arbeitgeberin sofort (spätestens innerhalb von 3 Tagen) und übermittle ihm bzw ihr eine Krankenstandsbestätigung.

Wichtig: Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert den Urlaub jedoch nicht – nach dem Ende deines Urlaubs bist du wieder verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen.

Mehr Infos zum Thema Urlaub findest du HIER 

Wichtige Regeln bei Krankheit im Ausland:

  • Melde die Krankheit unverzüglich deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin
  • Zusätzlich zur Krankenstandsbestätigung brauchst du oft eine behördliche Bestätigung, dass der Arzt im Ausland zugelassen ist.
  • Für EU-Länder reicht meist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite deiner E-Card.

Tipp: Prüfe vor dem Urlaub, ob deine E-Card noch gültig ist und erkundige dich über die Regelungen in deinem Reiseland.

Mehr Infos zum Thema Urlaub findest du HIER 

Wenn du durchgehend länger als 6 Wochen krank warst, kannst du Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen. Es gibt keinen Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Du brauchst eine einvernehmliche und schriftliche Vereinbarung. Der Einstieg muss spätestens einen Monat nach Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Mehr dazu erfährst du HIER

Ein Krankenstand bringt viele Regelungen mit sich, die für Arbeitnehmer:innen wichtig sind. Informiere dich rechtzeitig, damit du im Ernstfall alle Ansprüche geltend machen kannst.

Hast du noch Fragen? Kontaktiere uns – wir beraten dich gerne!

    

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