ÖGB-Berufsschutz
Als Mitglied der Gewerkschaft GPA hast du über den Gewerkschaft GPA-Rechtsschutz hinaus auch Anspruch auf den ÖGB-Berufsschutz, sofern du zumindest seit sechs Monaten Gewerkscahaftsmitglied bist. Diese zusätzliche Versicherung umfasst eine Berufshaftpflicht- sowie eine Berufsschutzversicherung.
Der ÖGB-Berufsschutz deckt keine Schäden ab, die du deinem eigenen Dienstgeber zugefügt hast (hier gilt grundsätzlich das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz mit richterlichem Mäßigungsrecht.
Mehr zum Thema Berufshaftpflichtgesetz und Haftung im Job kannst du HIER nachlesen.
Du hast dazu eine Frage, dann wende dich an dein GPA-Regionalteam in deinem Bundesland. Alle Kontakte findest du HIER
Der ÖGB-Berufsschutz gilt übrigens auch dann auch nicht, wenn du selbst ein KFZ lenkst (zB PKW, LKW, Bus, Zug, Straßenbahn).
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung (mit einem Versicherungsschutz bis zu 100.000 Euro) kommt zum Tragen, wenn du in Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit eine dritte Person fahrlässig schädigst. Hierbei kann es sich sowohl um einen Personen- als auch um einen Sachschaden handeln. Gedeckt sind nicht nur die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, sondern auch allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Beispiele:
- Kellner schüttet versehentlich Rotwein über Gast - Putzereikosten werden ersetzt,
- eine mobile Altenpflegerin beschädigt durch einen herunterfallenden Gegenstand eine Fliese im Bad eines Pflegebedürftigen - Fliesenleger tauscht beschädigte Fliese aus - bezahlte Rechnung wird mit Schadensmeldung an Versicherung übermittelt, die dann den ausgewiesenen Betrag bezahlt,
- beim Ausladen aus dem stehenden Rettungswagen rasten die ausklappbaren Rollen an der Bahre nicht ordnungsgemäß ein, der Kranke fällt zu Boden und wird dabei verletzt - Versicherung zahlt Schmerzensgeld.
Berufsrechtsschutzversicherung
Die Berufsrechtsschutzversicherung (mit einem Versicherungsschutz bis zu 20.000 Euro) hilft, wenn du Schadenersatzansprüche wegen eines Schadens geltend machst, die du in Ausübung deiner beruflichen Tätigkeit erlitten hast.
Darüber hinaus werden die Verteidigerkosten in Strafverfahren wegen des Vorwurfs fahrlässiger Handlungen und/oder Unterlassungen in Zusammenhang mit deiner Berufsausübung getragen.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer schaltet eine große Maschine ein, die sich über eine ganze Halle erstreckt, in Unkenntnis, dass am anderen Ende der Halle (und für ihn nicht sichtbar) gerade Reinigungsarbeiten vorgenommen werden. Dabei wird einem Kollegen die Hand gequetscht und ein Finger abgetrennt. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Vertretung im Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Vorsatzdelikte
Vorsatzdelikte (zB Betrug, Diebstahl) sind vom ÖGB-Berufsschutz nur bedingt umfasst. Du hast Anspruch auf ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin in Höhe von maximal 350 Euro an Honorar. Lediglich im Fall eines Freispruchs kansnt du weitere Vertretungskosten geltend machen.
Beispiel:
Einer Kassierin wird vorgeworfen, Geld aus der Kasse entwendet zu haben. Sie hat Anspruch auf ein anwaltliches Beratungsgespräch. Sofern sie freigesprochen (oder das Verfahren eingestellt) wird, kann sie weitere Rechtsanwaltskosten geltend machen.
Strafen, die in einem Straf- oder Verwaltungsstrafverfahren verhängt werden, musst du selbstverständlich stets selbst tragen.
Wo sind Versicherungsfälle geltend zu machen?
Bei deinem zuständigen GPA-Regionalteam. Alle Kontakte findest du HIER