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Beendigung des Dienstverhältnisses

Kündigung, einvernehmliche Auflösung, Entlassung, vorzeitiger Austritt und deine Ansprüche

Ein Jobwechsel gehört für viele Menschen zum Berufsleben. Hier bekommst du einen verständlichen Überblick darüber, wie ein Dienstverhältnis enden kann und worauf du unbedingt achten solltest.

Arbeitgeberkündigung

Bei der Arbeitgeberkündigung beendet der/die Arbeitgeber:in das Arbeitsverhältnis einseitig unter Einhaltung von bestimmten Fristen und Terminen. 

Bei der Arbeitgeberkündigung beendet der/die Arbeitgeber:in das Arbeitsverhältnis einseitig unter Einhaltung von bestimmten Fristen und Terminen. 

Die Kündigungsfrist hängt von deiner Betriebszugehörigkeit ab:

  • 1. bis 2. Dienstjahr: 6 Wochen
  • ab vollendetem 2. Dienstjahr: 2 Monate
  • ab vollendetem 5. Dienstjahr: 3 Monate
  • ab vollendetem 15. Dienstjahr: 4 Monate
  • ab vollendetem 25. Dienstjahr: 5 Monate

Der Kündigungstermin, also der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis endet, ist grundsätzlich das Quartalsende. Es kann jedoch, zB: im Arbeitsvertrag, vereinbart werden, dass der Kündigungstermin der 15. und/oder Monatsletzte ist. 

Ja. Zwischen der Kündigung und dem Ende des Dienstverhältnisses hast du Anspruch auf dein volles Entgelt, auch wenn du vom Dienst von deinem Arbeitgeber freigestellt wirst.

Ja, insbesondere bei Sozialwidrigkeit (die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt und beeinträchtigt wesentlich Interessen von dir)) oder bei bei verpönten Motiven (z. B. wegen der Einforderung offenbar nicht unberechtigter Ansprüche, wegen deiner Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Betriebsratstätigkeit) kannst du die Kündigung anfechten. 

Tipp: Für die Kündigungsanfechtung gelten sehr kurze Fristen (oft nur zwei Wochen). Wende dich am besten sofort an unsere Beratung!

Arbeitnehmerkündigung

Eine Arbeitnehmer:innen-Kündigung ist die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den/die Arbeitnehmer:in.

Grundsätzlich ist die Kündigung mündlich, per E-Mail oder WhatsApp möglich. Wenn der Arbeitsvertrag oder der Kollektivvertrag aber eine Schriftform oder beispielsweise einen eingeschriebenen Brief verlangen, musst du diese Vorgaben einhalten (andernfalls ist die Kündigung nicht rechtswirksam). 

Tipp: Schriftlich zu kündigen ist unabhängig von einem Formgebot aus Beweisgründen jedenfalls immer empfehlenswert.

Die Kündigung ist zugegangen, sobald dein Arbeitgeber von der Kündigung erfährt. Die Kündigungsfrist läuft ab dem folgenden Tag. Ein Grund muss nicht angegeben werden.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat, der Kündigungstermin ist der Monatsletzte.

Einvernehmliche Auflösung

Im Unterschied zur Kündigung ist eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses kein einseitiger Vorgang, sondern Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber einigen sich darauf, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. 

Auch bei der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist die Schriftform aus Beweisgründen zu empfehlen, aber auch eine mündliche einvernehmliche Auflösung ist rechtswirksam. Bestimmte Fristen oder Kündigungstermine müssen bei der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht eingehalten werden. 

Beide Seiten müssen zustimmen. Du kannst also nicht dazu gezwungen werden.

Tipp: Wird dir eine einvernehmliche Lösung von deinem Arbeitgeber vorgelegt und du bist dir unsicher, ob du diese annehmen möchtest, kannst du diese in unserer Rechtsberatung überprüfen lassen. 

Oft enthält die Vereinbarung eine Generalklausel („Mit Abschluss dieser Vereinbarung sind sämtliche wechselseitigen Rechte und Pflichten bereinigt und verglichen.“). Dabei darfst du keine offenen Ansprüche übersehen, zum Beispiel Überstunden, offene Urlaubsansprüche oder auch Sonderzahlungen. Achte auch auf mögliche Vertragsklauseln, wie Konkurrenzklauseln, oder Ausbildungskostenrückersatzvereinbarungen. Diese Klauseln gelten weiterhin, wenn nicht in der einvernehmlichen Lösung vereinbart wird, dass der Arbeitgeber darauf verzichtet. 

Tipp: Wenn dein Arbeitgeber dir anbietet das Dienstverhältnis einvernehmlich aufzulösen, hast du die Möglichkeit, eine Beratung mit deinem Betriebsrat zu verlangen. Äußerst du dieses Verlangen gegenüber dem Arbeitgeber, tritt eine zweitägige Sperrfrist in Kraft. Innerhalb dieser Frist kann eine einvernehmliche Auflösung nicht rechtswirksam vereinbart werden. Das verschafft dir Bedenkzeit und die Chance dich beraten zu lassen. 

Entlassung 

Die Entlassung ist die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Im Unterschied zur Kündigung gibt es keine Kündigungsfrist und keinen Kündigungstermin. Das Arbeitsverhältnis endet sofort. 

Eine Entlassung ist nur zulässig, wenn ein Entlassungsgrund vorliegt. Typische Entlassungsgründe sind schwere Pflichtverletzungen, zum Beispiel:

  • beharrliche Arbeitsverweigerung
  • Vertrauensunwürdigkeit
  • Untreue, wie zb: vorsätzliche Straftaten gegen den Arbeitgeber, wie Diebstahl, Körperverletzung
  • grobe Pflichtverletzungen
  • erhebliche Ehrenbeleidigungen

Ja,eine Entlassung kann beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden, wenn  ein Anfechtungstatbestand (zB: Sozialwidrigkeit, verpöntes Motiv, Diskriminierung usw) vorliegt und der Entlassungsgrund nicht vorliegt. 

Auch hier gelten sehr kurze Fristen. Du solltest daher sofort handeln.

In Betrieben mit Betriebsrat muss der Arbeitgeber den Betriebsrat unverzüglich über die Entlassung informieren.

Der Betriebsrat kann innerhalb von 3 Arbeitstagen eine Stellungnahme abgeben.

Vorzeitiger Austritt

Ein vorzeitiger Austritt ist die sofortige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch den/die Arbeitnehmer:in. Liegt ein Austrittsgrund vor, ist der Austritt berechtigt erfolgt. 

Der häufigste Austrittsgrund ist das Nichtbezahlen von deinen Ansprüchen durch den Arbeitgeber (die Firma zahlt beispielsweise dein Gehalt nicht), wenn diese bereits fällig sind. Liegt aber kein Austrittsgrund vor, ist dein Austritt unberechtigt. 

Bei einem unberechtigten Austritt drohen gravierende negative Konsequenzen - vom Verlust der Abfertigung alt bis hin zu möglichen Schadenersatzforderungen durch den Arbeitgeber (Arbeitsverträge können beispielsweise eine Vertragsstrafe für diesen Fall vorsehen) Lass dich daher vorher von uns beraten! 

Dienstzeugnis

Du kannst bei Beendigung – und auch während des laufenden Dienstverhältnisses – ein schriftliches Dienstzeugnis verlangen.

Das Gesetz sieht ein Dienstzeugnis vor, das Folgendes enthält: 

  • allgemeine Angaben zur Person des/der Arbeitnehmer:in
  • genaue Bezeichnung des Arbeitgebers
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Art der Tätigkeit.

Aus der Beschreibung deiner Tätigkeit muss man sich ein klares Bild von deinem Aufgabenbereich machen können.

Du hast jedoch keinen Anspruch auf ein Zeugnis, das Angaben über die Qualität der deiner Leistungen enthält ("qualifiziertes Dienstzeugnis").

Der Zeugnisaussteller muss das Zeugnis unterschreiben.

Ein Dienstzeugnis darf in Inhalt und Form nichts enthalten, das es dir erschwert eine das neuen Stelle zu finden. Allerdings sind Aufbau und Formulierung Sache deines Arbeitgebers, natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. 

Gerade in qualifizierten Zeugnissen können sich aber - hinter auf den ersten Blick positiven Formulierungen – Botschaften verstecken, die für dich negativ sind.

Tipp: Lass dein Dienstzeugnis deshalb von uns überprüfen! 

Ansprüche, Entschädigungen, Dienstfreistellung und Kündigungsschutz

Eine Kündigung wirft für viele Arbeitnehmer:innen wichtige Fragen auf. Welche Ansprüche bestehen während der Kündigungsfrist? Gibt es eine Dienstfreistellung für die Arbeitssuche? Wann steht eine Kündigungsentschädigung zu und wer ist besonders vor Kündigungen geschützt? Dieser Abschnitt erklärt die wichtigsten Ansprüche und Schutzbestimmungen.

Wenn Kündigungsfristen oder -termine vom Arbeitgeber nicht eingehalten werden, eine unberechtigte Entlassung des Arbeitgebers oder ein berechtigter vorzeitiger Austritt von dir vorliegt, hast du einen Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung.

Die Kündigungsentschädigung ist ein Schadenersatzanspruch und umfasst alle Ansprüche, welche dir bei einer ordnungsgemäßen Kündigung deines Arbeitgebers zustehen. Diese beinhaltet unter anderem den Gehalt, die Sonderzahlungen und die Urlaubsersatzleistung (diese bekommst du für einen offenen Urlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses) bis zum korrekten Beendigungsdatum.

Beispiel: Die Kündigung des Arbeitgebers erfolgt zum 18.03. statt zum 31.03. Die Kündigungsentschädigung steht dir von 19.03. bis 31.03. zu. 

Achtung: Der Anspruch muss binnen 6 Monaten nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht werden.

Wenn du gekündigt wirst, hast du Anspruch auf Freizeit während der Kündigungsfrist - die sogenannten "Postensuchtage", und zwar im Ausmaß von 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit (zB: Deine Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden und du arbeitest an 5 Tagen pro Woche. Du hast einen Anspruch auf 8 Stunden pro Woche Freizeit während der Kündigungsfrist). Diese Freizeit musst du von deinem Arbeitgeber verlangen. 

Wenn du selbst kündigst, besteht kein Anspruch darauf. Durch den Kollektivvertrag können aber abweichende Regelungen getroffen werden.

Dienstfreistellung bedeutet, dass dein Arbeitgeber während einer bestimmten Dauer (meist während der Kündigungsfrist) auf deine Arbeitsleistung verzichtet. Er muss jedoch das volle Entgelt weiterbezahlen!

Tipp: Du musst während der Freistellung keinem Urlaubsverbrauch zustimmen! Urlaub ist immer Vereinbarungssache, es bedarf somit deiner Zustimmung. 

Wer hat einen besonderen Kündigungsschutz?

Bestimmte Gruppen können nur erschwerten Voraussetzungen (beispielsweise der Zustimmung des Gerichts oder des Sozialministeriumservices) gekündigt werden, zum Beispiel

   

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