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Fünf Jahre Europäische Säule sozialer Rechte

Wie wichtig den Menschen ein sozialeres Europa ist, zeigen nicht zuletzt Erhebungen der EU-Kommission, bei denen knapp 90% der EuropäerInnen ein soziales Europa als „wichtig“ erachten. Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben daher zurecht auf dem Göteborger Gipfel 2017 die Europäische Säule sozialer Rechte (EPSR – European Pillar of Social Rights) proklamiert. Diese umfasst 20 Grundsätze und Rechte, die gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme in Europa ermöglichen sollen. Zum Jahresende 2022 werfen wir einen Blick auf die Ergebnisse und Auswirkungen, die die EPSR in den letzten fünf Jahren für die Beschäftigten in Europa gebracht hat.

Europäische Gewerkschaftsbewegung für konkrete und koordinierte Umsetzung der EPSR

Die EPSR ist in drei Kapitel strukturiert: (1) Chancengleichheit und Zugang zum Arbeitsmarkt; (2) faire Arbeitsbedingungen; (3) Sozialschutz und soziale Inklusion. Vorerst waren die darin festgeschriebenen Prinzipien und Rechte unverbindlich.

Konkrete politische Handlungen zur Verwirklichung der vereinbarten Grundsätze wurden weitgehend den Mitgliedstaaten überlassen. Insbesondere die europäische Gewerkschaftsbewegung setzte sich seit Proklamation der EPSR für konkrete und europaweit koordinierte Initiativen zur Umsetzung dieser Prinzipien und Rechte ein.

EU-Kommission legt 2021 Aktionsplan zur Erreichung sozialpolitischer Kernziele vor

Anfang 2021 präsentierte die EU-Kommission den lange ersehnten Aktionsplan zur Umsetzung der EPSR. Beim EU-Sozialgipfel in Porto Mitte 2021 haben sich die EU-Institutionen, Sozialpartner und zivilgesellschaftliche Organisationen auf die Erreichung folgender verpflichtender Kernziele bis 2030 geeinigt:

  1. Mindestens 78% der 20-64-Jährigen sollen einer Beschäftigung nachgehen
  2. Mindestens 60% aller Erwachsener sollen jährlich an Fortbildungen teilnehmen
  3. Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll um mindestens 15 Millionen verringert werden

Die Mitgliedstaaten wurden aufgerufen, eigene nationale Ziele festzulegen, um die gemeinsamen Vorgaben zu erreichen. Ein überarbeitetes sozialpolitisches Scoreboard, welches Trends und Entwicklungen in allen EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung der EPSR verfolgt, soll der Kommission ermöglichen, die Fortschritte der Länder im Rahmen des Europäischen Semesters zu überwachen.

Kommission präsentiert Gesetzesvorlagen zu Mindestlöhnen, Arbeitsbedingungen und Lohntransparenz

Gleichzeitig legte die EU-Kommission selbst mehrere Initiativen im Sinne der Europäischen Säule sozialer Rechte vor. Insbesondere folgende Maßnahmen sind aus gewerkschaftlicher Sicht besonders erwähnenswert:

EPSR: wichtiger sozialpolitischer Meilenstein, aber nicht weitgehend genug

Aus gewerkschaftlicher Sicht ist die Proklamation der Europäischen Säule sozialer Rechte und insbesondere der Aktionsplan mit konkreten Zielvorgaben und Maßnahmen prinzipiell unterstützenswert. Was eindeutig fehlt, sind konkrete Maßnahmen, die das Bekenntnis zur Stärkung des sozialen Dialoges auch glaubhaft untermauern. Initiativen zur Verbesserung der Mitwirkungsrechte von Beschäftigten in Unternehmen fehlen sogar gänzlich.

Dennoch sind die bereits verabschiedeten Richtlinien über angemessene Mindestlöhne in der EU oder für mehr Lohntransparenz wichtige gewerkschaftspolitische Errungenschaften, die positive Effekte für Millionen von Beschäftigten in Europa haben werden. Diese Entwicklungen deuten durchaus auf einen Paradigmenwechsel in der EU hin, was Beschäftigungs- und Sozialpolitik betrifft.