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KV-Abschluss 2026 für den Außen- und Innendienst der Versicherungen

Plus 3,3 Prozent auf Mindestentgelte, plus 3,6 Prozent auf alle kollektivvertraglichen Zulagen

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In der dritten Verhandlungsrunde haben wir uns mit den Vertretern der Arbeitgeberseite auf einen Kollektivvertragsabschluss für die Angestellten der Versicherungen geeinigt. Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter im Außendienst steigen um 3,3 Prozent. Im Innendienst erfolgt eine durchschnittliche Erhöhung von 3,1 Prozent. Durch die monatliche Anhebung von 2,6 Prozent plus 20 Euro erreichen wir eine soziale Staffelung bei der Anhebung. Zusätzlich konnten zentrale Verbesserungen im Rahmenrecht erreicht werden: eine neue Gehaltsstufe sowie zwei zusätzliche Sonderurlaubstage stärken die Anerkennung von Berufserfahrung und durch die Erweiterung der Pflegefreistellung stärken wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. 

Dieses Gesamtpaket hat einen schwierigen Kompromiss für beide Seiten ermöglicht. Mit zusätzlichen Perspektiven für langjährige Kolleg:innen und der neuen Regelungen zur Pflegefreistellung machen wir die Versicherungsbranche als Arbeitgeber attraktiver und sorgen dafür, dass die Erfahrung und der Einsatz der Beschäftigten sichtbar wird. 

Der Abschluss im Detail

Außendienst

  • Plus 3,3 Prozent auf die kollektivvertraglichen Mindestentgelte
  • Plus 3,6 Prozent auf alle kollektivvertraglichen Zulagen
  • Einführung einer neuen Gehaltsstufe 8 ab dem 28. Dienstjahr
  • Anhebung der Werbungskosten auf 81 Euro
  • Empfehlung zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Elternkarenz

Innendienst

  • Plus 2,6 Prozent und 20 Euro, ergibt im Durchschnitt eine Erhöhung von 3,1 Prozent
  • Plus 3,6 Prozent auf alle kollektivvertraglichen Zulagen
  • Plus 3,6 Prozent für Lehrlinge
  • Einführung einer neuen Gehaltsstufe 9 nach 5 Jahren Verweildauer in der Stufe 8 sowie nach Vollendung von 25 Dienstjahren beim selben Arbeitgeber

Rahmenrecht

Im Rahmenrecht konnten wir für beide Kollektivverträge folgende Verbesserungen durchsetzen:

  • Erweiterung der Pflegefreistellung
    Zusätzlich zu den gesetzlichen Ansprüchen gibt es einen neuen Anspruch auf Freistellung zur Pflege/Betreuung/Begleitung für Kinder über 12 Jahre bzw. zu pflegende Angehörige.
  • Zwei zusätzliche Sonderurlaubstage ab Vollendung des 60. Lebensjahres
    Angestellte, die im Laufe des Urlaubsjahres das 60. Lebensjahr vollenden und die beim Arbeitgeber mindestens 15 Dienstjahre zurückgelegt haben, erhalten für dieses Urlaubsjahr zusätzlich zum regulären Jahresurlaubsanspruch zwei weitere Tage.

Alle Änderungen treten mit 1. März 2026 in Kraft.