Zum Hauptinhalt wechseln

EVU 2018: Erfolgreicher KV-Abschluss

KV und Ist-Gehälter steigen um 3 %

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 20.000 Beschäftigten in den Elektrizitätsversorgungsunternehmungen (EVU) erreichten die Gewerkschaften GPA-djp und PRO-GE am 18. Jänner 2018 in der zweiten Verhandlungsrunde einen erfolgreichen Abschluss.

KV-Gehälter und Ist-Gehälter steigen mit 1. Februar 2018 um 3,00 Prozent.

Diesem Ergebnis steht eine Inflationsrate von aktuell 2,1 Prozent gegenüber. Somit ergibt der diesjährige Abschluss auch einen guten Reallohnzuwachs für die Beschäftigten welcher auch für eine Steigerung der Kaufkraft sorgen wird.

Das Ergebnis im Überblick:

  • Erhöhung der KV-Mindestgehälter: 3,00 %
  • Erhöhung der IST-Gehälter: 3,00 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen: 3,00 %
  • Erhöhung der Zulagen: 2,50 % (2. und 3. Schicht 3,00 %)
  • Erhöhung der Aufwandsentschädigungen: 1,00 %
  • Erhöhung der Kinderzulage auf 57,01 Euro

PAPAMONAT
Nimmt ein Arbeitnehmer das Papamonat in Anspruch, so bleibt der Anspruch auf die Sonderzahlungen und auf Urlaub in voller Höhe erhalten. Es kommt zu keiner Aliquotierung dieser Ansprüche. Auch wird das Papamonat für alle Ansprüche, die von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängen, zu Gänze angerechnet, sofern das Arbeitsverhältnis bei Beginn des Papamonats bereits ein Jahr gedauert hat.
Es konnte zwar (noch) kein Rechtsanspruch auf das Papamonat erreicht werden, allerdings wurde dieses betreffend die Anrechnung von Ansprüchen bereits den Karenzzeiten gleichgestellt.

GETEILTE KARENZ
Wenn die Eltern die Karenz teilen, kommt es bis zum 14. Lebensmonat des Kindes zu keiner Aliquotierung des Urlaubsanspruches.

Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema Frauenanteil
Die Kollektivvertragspartner vereinbaren die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema Frauenanteil in den Unternehmen und in den Arbeitnehmervertretungen.

Einrichtung einer weiteren Arbeitsgruppe
Die Kollektivvertragspartner vereinbaren zu Arbeitszeitthemen, lebensphasengerechtem Arbeiten, Schicht- und Schwerarbeit sowie Arbeiten bei extremen Verhältnissen Hitze/Kälte eine weitere Arbeitsgruppe einzurichten.

EMPFEHLUNG DER KOLLEKTIVVERTRAGSPARTEIEN
Die Kollektivvertragspartner empfehlen die Abhaltung betrieblicher Audits zum Thema Vielfalt betreffend ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen, unterschiedlicher ethnischer Zugehörigkeit und Männer und Frauen. Weiters die wechselseitige jährliche Information über die zu diesen Themen gesetzten Maßnahmen und Initiativen.

Geltungsbeginn: 1. Februar 2018

Die Laufzeit der Gehaltstabellen beträgt 12 Monate

Eingeloggte Mitglieder können die Gehaltstafeln 2018, das Abschlussprotokoll und den EVU-Abschlussbrief downloaden

 

11.01.2018: EVU KV-Verhandlungen 2018

Bei der Verhandlung am 11. Jänner 2018 wurden die einzelnen Punkte des Rahmenrechtes unseres Forderungsprogrammes mit den Arbeitgebern detailliert behandelt:

  • Verbesserung der Anrechnungsbestimmungen für Urlaubsanspruch
  • Regelungen zu „Lebensphasengerechtes Arbeiten“ (zB Sabbatical und Altersteilzeit)
  • Regelungen zu „Schicht-, Nacht- und Schwerarbeit“
  • Ermöglichung der „Freizeitoption“
  • Regelungen für Arbeiten bei extremen Verhältnissen Hitze/Kälte/Lärm/Sturm/Arbeiten in Kavernen etc.
  • Regelungen für Menschen mit Behinderung
  • Regelungen zum Familienzeitbonus (Papamonat)
  • Recht auf Bildung - Regelungen zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung 
  • Mitbestimmung bei der Bestellung von Datenschutzbeauftragten
  • Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Erhöhung des Frauenanteils in den Unternehmen“
  • Höhere Freizeitgewährung bei Niederkunft der Ehegattin oder Lebensgefährtin

Danach wurden die Verhandlungen im Entgeltbereich begonnen, wobei auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erneut diskutiert wurden. Trotz konstruktiver Gespräche konnte noch kein Ergebnis erreicht werden.

Die Verhandlungen im Rahmenrecht und im Entgeltbereich werden bei der nächsten Runde am 18. Jänner 2018 fortgesetzt.

Eingeloggte Mitglieder können die KV-Info2 downloaden.

 

19.12.2017: EVU KV-Verhandlungen 2018 gestartet

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten in den Elektrizitätsversorgungsunternehmungen Österreichs haben am
19. Dezember 2017 mit dem traditionellen Wirtschaftsgespräch begonnen.

Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und die Produktionsgewerkschaft (PRO-GE) übergaben an diesem Tag auch das Forderungsprogramm 2018 an die Arbeitgeber.
Zu Beginn erörterte der neue Präsident von Österreichs Energie, Dr. Leonhard Schitter, die gesamtwirtschaftliche Situation der Branche und wies auf die nach wie vor schwierige Lage hin. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, fordert er einen sehr moderaten Abschluss bei den Kollektivvertragsverhandlungen.

Von Seiten der Gewerkschaften GPA-djp und PRO-GE wurde auf das sehr gute allgemeine Wirtschaftswachstum, die gute Ertragslage der Unternehmen und auf die grundsätzlich stabilen Zukunftsaussichten verwiesen. Außerdem wurde einerseits auf die hohe Qualifikation der ArbeitnehmerInnen in der Branche sowie deren enorme Leistungsbereitschaft hingewiesen, andererseits wurden die sehr hohen Kosten für Fremdleistungen kritisch angemerkt.

Daher fordern GPA-djp und PRO-GE einen entsprechenden Reallohn- und Gehaltszuwachs für die Beschäftigten in der Branche. Außerdem ist es an der Zeit, die rahmenrechtlichen Forderungen umzusetzen.

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 11. Jänner 2018 statt.

Eingeloggte Mitglieder können das Forderungsprogramm und die KV Info1 downloaden.