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Europäischer Betriebsrat

 

Der EBR fußt auf einer EU-Richtlinie und ist in Österreich im Rahmen des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) verankert. Die Richtlinie betrifft Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen in grenzübergreifend tätigen Unternehmungen, die insgesamt mehr als 1.000 Beschäftigte überschreiten und an mindestens zwei Standorten in unterschiedlichen europäischen Ländern jeweils mehr als 150 Beschäftigte haben.

 

Ziel Europäischer Betriebsräte (EBR) ist es, dass die Beschäftigten in europaweit operierenden Konzernen über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens informiert und zu bestimmten Entwicklungen, die für die Beschäftigten von Auswirkung sind, angehört werden.

 

Bislang wurde in fast 1.200 von ca. 2.500 der Unternehmensgruppen, die von den Bestimmungen betroffen sind, ein EBR eingerichtet. Jährlich kommen etwa 25-40 neue dazu, die in Kooperation mit den zuständigen nationalen und europäischen Gewerkschaftsverbänden verhandelt werden.

News zum Europäischen Betriebsrat

Service für Europäische Betriebsräte

Deine AnsprechpartnerInnen in der GPA

Sophia Reisecker
Abteilungsleiterin / Head of department
Manuel Stolz
politischer Mitarbeiter / Policy Officer