KV-Elektro- und Elektronikindustrie: Löhne und -Gehälter in der steigen um 3 Prozent
Erfolgreicher Abschluss erst nach Betriebsversammlungen und Streikdrohung möglich
Es war die längste Kollektivvertragsverhandlung in der heurigen industriellen Frühjahrslohnrunde. Ganze elf Wochen dauerten die Lohn- und Gehaltsverhandlungen für die rund 60.000 Beschäftigten Die gegensätzlichen Positionen waren diesmal besonders groß. Trotz aller Schwierigkeiten konnten eine faire Lohn- und Gehaltserhöhung durchgesetzt werden. Vor allem die niedrigen und mittleren Einkommensgruppen profitieren von einem dauerhaften Teuerungsausgleich.
Die Mindestlöhne und Grundgehälter sowie Lehrlingseinkommen steigen um 3 Prozent. Die kollektivvertraglichen Zulagen, Aufwandsentschädigungen werden ebenso um 3 Prozent erhöht. Die Ist-Löhne und -Gehälter werden rückwirkend mit 1. Mai um 2,75 Prozent, maximal aber um 115 Euro angehoben.
Gemeinsamer Erfolg der Betriebsrät:innen und Beschäftigten
„Diese nachhaltigen Lohn- und Gehaltserhöhungen sind ein gemeinsamer Erfolg der Betriebsrät:innen und Beschäftigten. Der erfolgreiche Abschluss war erst nach Betriebsversammlungen und Streikdrohung möglich. Wir haben uns solidarisch von null bzw. 1,5 Prozent nach oben gekämpft“, so die Chefverhandler Reinhold Binder (PRO-GE) und Eva Scherz (GPA), die darauf verweisen, dass die Folgen der Teuerungskrise die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach wie vor stark belasten. Der nachhaltige Abschluss sorge daher auch für mehr Vertrauen in die Zukunft.
Weiters wurde eine Rezessionsoption für Betriebe mit großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten vereinbart. Kämpft ein Unternehmen seit den letzten zwei Jahren mit einem negativen EBIT oder hat im letzten Geschäftsjahr ein Minus von mehr als 2 Prozent, kann diese Option angewendet werden. Das heißt, ein Teil der Ist-Erhöhung wird dann in zusätzlich bezahlte Freizeit und/oder in eine Einmalzahlung umgewandelt.
Der Abschluss im Detail:
- KV-Lohn/-Gehalt: + 3 Prozent
- Neuer Mindestlohn/Neues Mindestgrundgehalt: 2.478,76 Euro
- Ist-Lohn/-Gehalt: + 2,75 Prozent, maximal 115 Euro
- Lehrlinge: + 3 Prozent
- Zulagen: + 3 Prozent
- Reiseaufwandsentschädigungen: + 3 Prozent
- Erhöhung des Kilometergeldes
- Freizeitoption bis 2030 vereinbart
- Geltungstermin: 1. Mai 2025
- Laufzeit: 12 Monate