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Betriebsvereinbarung

Was eine Betriebsvereinbarung ist und was sie für dich regelt

Eine Betriebsvereinbarung ist ein wichtiges Instrument der Mitbestimmung im Betrieb. Sie sorgt für klare Regeln zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (Link zur Betriebsratsseite) und verbessert oft ganz konkret die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Hier erfährst du, was eine Betriebsvereinbarung ist, was darin geregelt werden kann und wann sie abgeschlossen wird.

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Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem/der Arbeitgeber:in. Sie gilt verbindlich für alle von der Betriebsvereinbarung umfassten Arbeitnehmer:innen im jeweiligen Betrieb.

Wichtig: Eine Betriebsvereinbarung muss schriftlich sein und sie muss im Betrieb kundgemacht werden.

Rechtsgrundlage sind gesetzliche Regelungen, wie zB: im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), oder kollektivvertragliche Bestimmungen. Eine Betriebsvereinbarung wirkt unmittelbar und zwingend – das bedeutet: Die darin enthaltenen Regelungen gelten automatisch für die davon umfassten Beschäftigten, ohne dass sie einzeln zustimmen müssen.

In Betriebsvereinbarungen können viele wichtige Fragen des Arbeitsalltags festgelegt werden – vor allem dort, wo das Gesetz Mitbestimmung des Betriebsrats vorsieht.

Typische Inhalte sind zum Beispiel:

  • Arbeitszeitregelungen z. B. Gleitzeit, Schichtpläne, Pausen
  • Homeoffice und mobiles Arbeiten
  • Kontrolle und Überwachung im Betrieb
  • Datenschutz und Mitarbeiter:innendaten
  • Ordnungsvorschriften im Betrieb
  • Nutzung von IT-Systemen und E-Mail
  • Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Weiterbildung und Qualifizierung
  • Prämien- und Bonussysteme 
  • Jubiläumsgelder
  • Sozialpläne (bei Abbau von einer gewissen Anzahl an Mitarbeiter:innen)

 

Wichtig: Eine Betriebsvereinbarung darf gesetzliche oder kollektivvertragliche Mindeststandards nicht verschlechtern.

Grundsätzlich unterscheidet man:

  • Erzwingbare Betriebsvereinbarungen: Hier hat der Betriebsrat ein echtes Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber darf in diesen Bereichen keine Maßnahmen ohne Zustimmung des Betriebsrates setzen (zB: Videoüberwachung, Taschenkontrollen). Kommt keine Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat zustande, entscheidet auf Antrag des Arbeitgebers oder des Betriebsrates eine Schlichtungsstelle.
  • Freiwillige Betriebsvereinbarungen: Diese können nur abgeschlossen werden, wenn sich Betriebsrat und Arbeitgeber einigen (zB: Prämiensysteme, Frauenförderpläne, betriebliche Wohlfahrtseinrichtungen, wie beispielsweise eine Betriebsküche, Sport- und Freizeiteinrichtungen). Der Abschluss kann nicht gegenüber dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat erzwungen werden.

Eine Betriebsvereinbarung kann immer dann abgeschlossen werden, wenn es eine gesetzliche oder kollektivvertragliche Ermächtigung hierfür gibt und ein gewählter Betriebsrat besteht.

Ohne Betriebsrat ist somit keine Betriebsvereinbarung möglich. 

Betriebsvereinbarungen schaffen klare, transparente und faire Regeln für alle Beschäftigten. Sie sorgen dafür, dass wichtige Fragen nicht einseitig vom Arbeitgeber entschieden werden.

Für dich bedeutet das unter anderem:

  • mehr Schutz im Arbeitsalltag
  • bessere Planbarkeit der Arbeitszeit
  • klare Regeln bei Homeoffice und Digitalisierung
  • stärkere Mitbestimmung im Betrieb

 

Gemeinsam mit deiner Gewerkschaft GPA unterstützt der Betriebsrat dabei, gute und faire Lösungen für die Beschäftigten durchzusetzen.

 

Wenn du wissen willst, welche Betriebsvereinbarungen in deinem Betrieb gelten oder ob eine neue sinnvoll wäre, wende dich an deinen Betriebsrat oder an die Gewerkschaft GPA.

   

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