Bei der Gleitzeit kannst du Beginn und Ende deiner Arbeitszeit innerhalb eines Rahmens selbst bestimmen. Du kannst dir deine Normalarbeitszeit also flexibel einteilen. Dabei können Zeitguthaben oder Zeitschulden (du arbeitest weniger als die vereinbarte Arbeitszeit) entstehen (in der Gleitzeitvereinbarung muss das Höchstausmaß von Zeitguthaben und Zeitschulden verbindlich festgelegt werden). Trotzdem gelten Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Dokumentationspflichten.
Für Gleitzeit braucht es immer eine Vereinbarung. Wenn es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, dann kann eine Gleitzeitvereinbarung nur durch eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Wenn es keinen Betriebsrat gibt, dann muss dein Arbeitgeber mit dir die Gleitzeit schriftlich vereinbaren.
In dieser Gleitzeitvereinbarung muss folgendes enthalten sein: :
• Dauer der Gleitzeitperiode (z.B. Monat, Quartal...)
• Gleitzeitrahmen (z.B. von 7 bis 19 Uhr)
• Ausmaß der Übertragungsmöglichkeiten von einer Periode in die nächste (Zeitguthaben bzw. Zeitschulden)
• Ausmaß und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit (z.B. 8 bis 16 Uhr)
Wichtig: Auch bei der Gleitzeit dürfen Minusstunden nicht einfach entstehen, wenn der Arbeitgeber dich nach Hause schickt.
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