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Arbeitszeit

Was du zur Arbeitszeit in Österreich wissen solltest

Wie lange darfst du arbeiten? Wann bekommst du Überstunden bezahlt? Und welche Pausen stehen dir zu?

Die Arbeitszeit ist ein zentrales Thema im Joballtag – und sie ist klar gesetzlich geregelt. Hier findest du einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Regeln zur Arbeitszeit in Österreich.

Als Arbeitszeit gilt grundsätzlich die Zeit vom Arbeitsbeginn bis zum Arbeitsende ohne Ruhepausen. Dazu zählen alle Zeiten, in denen du deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin zur Verfügung stehen musst.

Zur Arbeitszeit gehören zum Beispiel:

• die normale tägliche Arbeitszeit

Mehrarbeit und Überstunden

• verpflichtende Arbeitsbereitschaft

• Wegzeiten, wenn sie dienstlich angeordnet sind

Nicht zur Arbeitszeit zählen in der Regel:

• gesetzliche Ruhepausen

• der normale Arbeitsweg von zuhause in den Betrieb

Die gesetzliche Normalarbeitszeit beträgt:

  • 8 Stunden pro Tag
  • 40 Stunden pro Woche

Viele Kollektivverträge sehen jedoch kürzere Wochenarbeitszeiten vor. Informiere dich HIER über deinen Kollektivvertrag 

Wichtig: Die Arbeitszeit darf nur unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.

Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeit hinausgehen.

Sie sind nur zulässig, wenn ein erhöhter Arbeitsbedarf besteht, sie angeordnet oder vereinbart sind und gesetzliche Höchstgrenzen eingehalten werden

Höchstarbeitszeit

Die maximale Arbeitszeit beträgt grundsätzlich: 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche. Aber: Im Durchschnitt über 17 Wochen dürfen 48 Stunden pro Woche nicht überschritten werden.

Für Überstunden steht dir ein Überstundenzuschlag (meist 50 %) oder Zeitausgleich zu.

Mehr zum Thema Überstunden und Mehrarbeit kannst du HIER nachlesen. 

Was für dich genau gilt, steht im Kollektivvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder in deinem Arbeitsvertrag. Frag am besten deinen Betriebsrat oder wende dich an unsere Rechtsberatung. 

Mehr Infos zu deinem Kollektivvertrag findest du HIER

Wenn du Teilzeit arbeitest, unterscheidet man zwischen:

  • Mehrarbeit: Stunden über deine vereinbarte Arbeitszeit, aber noch innerhalb der Normalarbeitszeit
  • Überstunden: Diese entstehen bei Stunden über der wöchentlichen Normalarbeitszeit (z. B. über 40 Stunden) oder der täglichen Normalarbeitszeit (diese kann 8 Stunden oder auch höher sein)

Für Mehrarbeit steht dir in der Regel ein 25 % Zuschlag zu (sofern kein Zeitausgleich vereinbart ist).

In deinem Kollektivvertrag können aber auch andere Regelungen vereinbart sein. Frag am besten deinen Betriebsrat oder wende dich an unsere Rechtsberatung. 

Mehr zum Thema Teilzeit findest du HIER

Mehr zum Thema Überstunden und Mehrarbeit kannst du HIER nachlesen.

Bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als 6 Stunden hast du Anspruch auf mindestens 30 Minuten Ruhepause

Diese Pause:

  • zählt normalerweise nicht zur Arbeitszeit
  • kann in Teilen von mindestens 10 Minuten oder auch 15 Minuten aufgeteilt werden

Zusätzlich stehen dir tägliche und wöchentliche Ruhezeiten zu.

Mehr zum Thema Pause und Ruhezeiten findest du HIER 

Bei der Gleitzeit kannst du Beginn und Ende deiner Arbeitszeit innerhalb eines Rahmens selbst bestimmen. Du kannst dir deine Normalarbeitszeit also flexibel einteilen. Dabei können Zeitguthaben oder Zeitschulden (du arbeitest weniger als die vereinbarte Arbeitszeit) entstehen (in der Gleitzeitvereinbarung muss das Höchstausmaß von Zeitguthaben und Zeitschulden verbindlich festgelegt werden). Trotzdem gelten Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Dokumentationspflichten. 

Für Gleitzeit braucht es immer eine Vereinbarung. Wenn es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, dann kann eine Gleitzeitvereinbarung nur durch eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Wenn es keinen Betriebsrat gibt, dann muss dein Arbeitgeber mit dir die Gleitzeit schriftlich vereinbaren. 

In dieser Gleitzeitvereinbarung muss folgendes enthalten sein: :

• Dauer der Gleitzeitperiode (z.B. Monat, Quartal...)

• Gleitzeitrahmen (z.B. von 7 bis 19 Uhr)

• Ausmaß der Übertragungsmöglichkeiten von einer Periode in die nächste (Zeitguthaben bzw. Zeitschulden)

• Ausmaß und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit (z.B. 8 bis 16 Uhr)

Wichtig: Auch bei der Gleitzeit dürfen Minusstunden nicht einfach entstehen, wenn der Arbeitgeber dich nach Hause schickt. 

Mehr zum Thema Minusstunden findest du HIER

Ja. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen.

Dazu gehören:

Diese Aufzeichnungen sind wichtig, um deine Ansprüche nachweisen zu können.

Tipp: Wenn dein Arbeitgeber deine Arbeitszeiten nicht aufzeichnet, empfehlen wir dir, deine Arbeitszeiten zwecks Beweissicherung selbst aufzuzeichnen.

Arbeitszeitregelungen sind komplex – und oft lohnt sich ein genauer Blick. Gerade bei Überstunden, Gleitzeit oder Teilzeit passieren häufig Fehler.

Wenn du unsicher bist oder Probleme mit deiner Arbeitszeit hast, hol dir Unterstützung. Gemeinsam lässt sich aufklären, was dir zusteht.

   

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