Wer überwiegend am Bildschirm arbeitet, muss sogar regelmäßig Pausen einlegen. Tätigkeitswechsel, die die Belastung durch die Bildschirmarbeit ausgleichen, gelten wie Pausen. Schon wer länger als zwei Stunden täglich Bildschirmarbeit macht, hat Anspruch auf 10 Minuten Pause oder Tätigkeitswechsel nach jeweils 50 Minuten. Wenn der Arbeitsablauf dies erfordert, ist es auch möglich, nach 100 Minuten 20 Minuten Pause einzulegen. Bildschirmpausen müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Sie sind, anders als Ruhepausen, Arbeitszeit.
Ist es in einem Betrieb notwendig, dass durchgehend gearbeitet wird (z.B. Sicherheitskontrolle, Mikrochirurgie), müssen andere Pausenregelungen getroffen werden. Zur Festsetzung von innerbetrieblichen Pausenregelungen müssen ArbeitsmedizinerInnen hinzugezogen werden.