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Steuerausgleich: Wie du dir Geld zurückholst, wenn du im Home-Office arbeitest

Die besten Tipps von deiner Gewerkschaft GPA

Female hand putting coin into piggy bank closeup

Ja, dein Steuerausgleich – oder auch ArbeitnehmerInnen-Veranlagung genannt – wird automatisch gemacht. Du kannst aber noch mehr herausholen, wenn du selbst den Steuerausgleich machst. Du hast im vergangenen Jahr im Home-Office gearbeitet? Damit du nicht auf den Mehrkosten durch das Arbeiten von Zuhause sitzen bleibst, gibt es einige neue steuerliche Regelungen. Dadurch kannst du dir beim Steuerausgleich Geld zurückholen.

Wenn du nicht im Home-Office gearbeitet hast, haben wir hier trotzdem ein paar Tipps für deinen Steuerausgleich gesammelt.

  • Geld für Anschaffungen zurückholen
    Viele mussten erst neue Möbel kaufen, um sich zuhause einen vernünftigen Arbeitsplatz einzurichten. Musstest du auch ergonomisches Mobiliar wie beispielsweise einen Schreibtisch, Bürosessel oder Beleuchtung besorgen? Wenn du zumindest an 26 Tagen im Jahr im Home-Office arbeitest, kannst du diese Kosten mit maximal 300 Euro pro Jahr absetzen
  • Home-Office-Pauschale?
    Für deine Kosten für Strom, Internet und andere anteilige Ausgaben für die Arbeit im eigenen Wohnraum kann dir dein Arbeitgeber eine Home-Office-Pauschale bezahlen. Die Home-Office-Pauschale kann dir dein Chef für jeden vollen Arbeitstag im Home-Office auszahlen. Bis zu 3 Euro täglich sind steuerfrei. Die Grenze liegt bei 100 Homeoffice-Tagen und damit bei 300 Euro pro Jahr. Dein Chef zahlt dir nicht die volle oder gar keine Pauschale aus? Dann kannst du die Differenz auf 3 Euro täglich im Zuge der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung geltend machen.
           
  • Werbungskosten
    Zusätzlich kannst du andere Ausgaben, die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendig sind, steuerlich als Werbungskosten absetzen. Wichtig ist, dass du die Ausgaben für digitale Arbeitsmittel (also Computer und Zubehör) verringerst (wenn du Home-Office-Pauschale oder die Differenzwerbungskosten erhältst). Diese werden nämlich zumindest teilweise durch die Pauschale abgegolten. Hier musst du auch auf die Höhe achten: Anschaffungen bis 1.000 Euro können zur Gänze im Anschaffungsjahr abgesetzt werden. Über 1.000 Euro hinaus kann die Veranlagung nur über die gewöhnliche Nutzungsdauer pro Jahr erfolgen.

Du brauchst Unterstützung oder eine Beratung zum Thema Home-Office? Hier findest du noch mehr Infos.

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