Steuerausgleich: Wie du dir Geld zurückholst, wenn du im Home-Office arbeitest

Ja, dein Steuerausgleich – oder auch ArbeitnehmerInnen-Veranlagung genannt – wird automatisch gemacht. Du kannst aber noch mehr herausholen, wenn du selbst den Steuerausgleich machst. Du hast im vergangenen Jahr im Home-Office gearbeitet? Damit du nicht auf den Mehrkosten durch das Arbeiten von Zuhause sitzen bleibst, gibt es einige neue steuerliche Regelungen. Dadurch kannst du dir beim Steuerausgleich Geld zurückholen.
- Geld für Anschaffungen zurückholen
Viele mussten erst neue Möbel kaufen, um sich zuhause einen vernünftigen Arbeitsplatz einzurichten. Musstest du auch ergonomisches Mobiliar wie beispielsweise einen Schreibtisch, Bürosessel oder Beleuchtung besorgen? Wenn du zumindest an 26 Tagen im Jahr im Home-Office arbeitest, kannst du diese Kosten mit maximal 300 Euro pro Jahr absetzen. Ist die Anschaffung teurer als 300 Euro gewesen, kannst du dafür bis zum Jahr 2023 jedes Jahr maximal 300 Euro geltend machen.
- Home-Office-Pauschale?
Für deine Kosten für Strom, Internet und andere anteilige Ausgaben für die Arbeit im eigenen Wohnraum kann dir dein Arbeitgeber eine Home-Office-Pauschale bezahlen. Die Home-Office-Pauschale kann dir dein Chef für jeden vollen Arbeitstag im Home-Office auszahlen. Bis zu 3 Euro täglich sind steuerfrei. Die Grenze liegt bei 100 Homeoffice-Tagen und damit bei 300 Euro pro Jahr. Dein Chef zahlt dir nicht die volle oder gar keine Pauschale aus? Dann kannst du die Differenz auf 3 Euro täglich im Zuge der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung geltend machen.
- Werbungskosten
Zusätzlich kannst du andere Ausgaben, die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendig sind, steuerlich als Werbungskosten absetzen. Wichtig ist, dass du die Ausgaben für digitale Arbeitsmittel (also Computer und Zubehör) verringerst (wenn du Home-Office-Pauschale oder die Differenzwerbungskosten erhältst). Diese werden nämlich zumindest teilweise durch die Pauschale abgegolten. Hier musst du auch auf die Höhe achten: Anschaffungen bis 800 Euro können zur Gänze im Anschaffungsjahr abgesetzt werden. Über 800 Euro hinaus kann die Veranlagung nur über die gewöhnliche Nutzungsdauer pro Jahr erfolgen.
Du brauchst Unterstützung oder eine Beratung zum Thema Home-Office? Hier findest du noch mehr Infos.
Diese speziellen steuerrechtlichen Regelungen zum Home-Office sind vorerst bis Ende 2023 befristet. Deswegen empfehlen wir dir: Wenn du teurere Möbel veranlagen willst, mach das jetzt!
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