EU-Einkommenstransparenzrichtlinie – die Lückenschließerin
GPA-Frauen: Transparenzrichtlinie JETZT umsetzen! Die österreichische Bundesregierung ist jetzt gefordert!
Die GPA-Frauen fordern die schnellstmögliche Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie – damit Arbeitnehmerinnen wissen, was ihre Arbeit wert ist, und gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit auch tatsächlich durchsetzen können.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll hier für mehr Klarheit und bessere Rechte sorgen. Sie soll ungerechtfertigte Entgeltunterschiede sichtbar machen und Arbeitnehmerinnen dabei unterstützen, ihre Rechte durchzusetzen.
Was bringt die Richtlinie?
1. Du sollst wissen, wie dein Gehalt zustande kommt.
Arbeitgeber sollen nachvollziehbar machen, nach welchen objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien Entgelt festgelegt und weiterentwickelt wird, beispielsweise die Qualifikation oder die Verantwortung im Job.
Damit soll erkennbar werden, warum jemand wie viel verdient – und ob die Bezahlung diskriminierungsfrei erfolgt.
2. Du sollst wissen können, was vergleichbare Beschäftigte verdienen.
Die Richtlinie sieht ein Recht auf Auskunft vor. Arbeitnehmer:innen sollen Informationen über ihr eigenes Entgelt und die durchschnittlichen Entgelte von Beschäftigten mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit erhalten können. Die Vergleichswerte sollen nach Geschlecht aufgeschlüsselt werden.
So wird sichtbar, ob Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit unterschiedlich bezahlt werden
3. Gleiche Arbeit heißt nicht nur gleiche Tätigkeit.
Auch unterschiedliche Tätigkeiten können gleichwertig sein.
Entscheidend ist die Gesamtbewertung der Arbeit. Dabei können insbesondere Qualifikation, Verantwortung, Belastung und Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden.
Das ist wichtig, weil Frauen und Männer häufig in unterschiedlichen Berufen und Tätigkeiten arbeiten. Auch hier muss überprüfbar sein, ob die Bezahlung gerecht ist.
4. Was nicht sichtbar ist, lässt sich nur schwer verändern.
Wenn Arbeitnehmerinnen wissen, wie ihr Entgelt festgelegt wird, welche Kriterien für die Bezahlung gelten und wie vergleichbare Beschäftigte bezahlt werden, können sie ungerechtfertigte Entgeltunterschiede leichter erkennen und ihre Rechte besser durchsetzen.
Entgelttransparenz bedeutet dabei nicht, dass alle Gehälter öffentlich werden. Es geht um nachvollziehbare, objektive und diskriminierungsfreie Regeln für die Bezahlung.
Mehr Transparenz ist damit ein wichtiger Schritt zu Einkommensgerechtigkeit.
Österreich ist säumig.
Österreich ist bei der Umsetzung säumig. Die Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht ist am 7. Juni 2026 abgelaufen. Ein österreichisches Umsetzungsgesetz liegt noch nicht vor.
Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ gilt jedoch bereits heute.
Zudem können einzelne Punkte der Richtlinie unter bestimmten Voraussetzungen für die Auslegung des bestehenden österreichischen Rechts relevant sein.
Hierfür sind die individuell relevanten rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen.