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KV IT 2026: Einigung in siebter Verhandlungsrunde erzielt

Gehälter steigen zwischen 3,1 und 2,7 Prozent

Adobe Stock

In der siebten Verhandlungsrunde für den Kollektivvertrag der rund 90.000 Angestellten der IT-Branche konnte eine Einigung zwischen den Sozialpartnern erzielt werden. Die Mindestgehälter steigen sozial gestaffelt zwischen 3,1 und 2,7 Prozent. Die IST-Gehaltssumme sowie Zulagen werden um 2,75 Prozent erhöht.

„Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen, die von unserer Demonstration bis hin zu den ersten jemals abgehaltenen Warnstreiks der Branche klar gezeigt haben, dass sie bereit sind für ihren Kollektivvertrag zu kämpfen.“
Sandra Steiner, Verhandlungsleiterin der Gewerkschaft GPA

Der Abschluss ist ein harter Kompromiss für beide Seiten. Durch die allgemeine wirtschaftliche Lage in Kombination mit den Krisenabschlüssen anderer Branchen hat sich die Verhandlungssituation heuer noch einmal deutlich schwieriger gestaltet. Nur durch das Engagement der Beschäftigten ist es möglich gewesen, die ursprüngliche Forderung der Arbeitgeber nach einem Aussetzen der IST-Gehaltssummenerhöhung abzuwenden: „Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen, die von unserer Demonstration bis hin zu den ersten jemals abgehaltenen Warnstreiks der Branche klar gezeigt haben, dass sie bereit sind für ihren Kollektivvertrag zu kämpfen!“, betont Sandra Steiner, Verhandlungsleiterin deiner Gewerkschaft GPA.

Dieser Einsatz hat es ermöglicht, dass nach Monaten, in denen überhaupt kein Angebot zur Erhöhung der IST-Gehaltssumme vorgelegt wurde, nun endlich eine vertretbare Lösung am Verhandlungstisch erzielt werden konnte.

Der Abschluss im Detail 

  • IST-Gehälter: Die IST-Gehaltssumme ist um 2,75 % zu erhöhen.
  • Mindestgehälter: Die Tätigkeitsfamilie ZT steigt um 3,1%, AT steigt um 3,0%, ST 1 steigt um 2,9%, ST 2 steigt um 2,8%, LT steigt um 2,7%
  • Die Lehrlingseinkommen betragen im 1. Lehrjahr 960 Euro, 2. Lehrjahr 1.210 Euro, 3. Lehrjahr auf 1.410 Euro und im 4. Lehrjahr 1.750 Euro
  • Die Zulagen steigen um 2,75%
  • Das Kilometergeld und die Reiseaufwandsentschädigung wird ab 1.4. an die Steuerfreigrenzen des EStG angepasst
  • Pflichtpraktikant:innen erhalten künftig den Betrag des Lehrlingseinkommens im 1. Lehrjahr, ab dem siebten Monat den Betrag des Lehrlingseinkommens des 2. Lehrjahres.

Geltungsbeginn ist rückwirkend der 1.1.2026